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Schmerzensgeld bei einem Autounfall: Latente Verletzungsgefahr auf vier Rädern

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 12 Minuten
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Bei Personenschäden nach einem Autounfall kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Bei Personenschäden nach einem Autounfall kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

In den ersten drei Monaten des Jahres 2016 erfasste das Statistische Bundesamt insgesamt knapp 77.000 Verunglückte bei Straßenverkehrsunfällen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Anzahl nur minimal um 0,6 Prozent gesunken.

Demnach gehen für Personen nach wie vor hohe Gefahren vom Straßenverkehr aus. Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell verheerende körperliche Folgen haben.

Während ein leichtes Schleudertrauma noch zu den eher harmlosen Verwundungen zählt, reicht die Palette der Unfallfolgen von Brüchen zu Herzleiden bis hin zu Gehirnschäden. Doch auch, wenn die latente Gefahr des Straßenverkehrs allgemein bekannt ist, können solche Verwundungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Finden Sie im folgenden Ratgeber alles Wichtige zum Thema und erhalten Sie unter anderem Antworten auf Fragen wie „Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Autounfall?“ oder „Welche Besonderheiten zum Schmerzensgeld bei einem Autounfall gibt es beim Schleudertrauma?“.

FAQ: Schmerzensgeld beim Autounfall

Steht mir nach einem Autounfall Schmerzensgeld zu?

Lassen sich der Autounfall und Ihre Verletzungen auf das Fehlverhalten einer anderen Person zurückführen, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei einem Autounfall aus?

Die Schmerzensgeldhöhe wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt. Dazu zählen unter anderem die Behandlungsdauer und mögliche Folgeschäden. Daher lassen sich keine pauschalen Summen nennen. Welche Beträge die Gerichte in der Vergangenheit den Geschädigten zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wer muss bei einem Autounfall das Schmerzensgeld bezahlen?

Das Schmerzensgeld muss der Verursacher der Verletzung bzw. dessen Versicherung bezahlen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld beim Autounfall
  • Schadenersatz im Verkehrsrecht
    • Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden
      • Durch einen Autounfall bedingtes Schmerzensgeld: Wieviel steht Ihnen zu?
      • Schmerzensgeldtabelle bei einem Verkehrsunfall
      • Einmalzahlung vs. Rente: Wie wird der immaterielle Schadenersatz gezahlt?
      • Die Uhr tickt: Verjährung vom Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall
    • Haftungserweiterung im Straßenverkehr: Die Gefährdungshaftung
  • Typisch unfallbedingte Verletzungen
    • Schockschaden: Schadenersatz für den Unverletzten
    • Das Schleudertrauma: Bagatellverletzung oder anspruchsbegründender Schaden?

Schadenersatz im Verkehrsrecht

Ein Unfall mit dem Auto ist immer eine ärgerliche Sache, doch in der Hektik des groß- oder kleinstädtischen Alltags manchmal nicht vermeidbar. Beruflicher Stress, Zeitdruck oder einfach nur eine unübersichtliche Verkehrslage können schnell dazu führen, dass es kracht.

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, verhält es sich mit der Abwicklung des Geschehens immerhin unkompliziert. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt die Reparaturkosten am Unfallfahrzeug und so kann das Ärgernis ad acta gelegt werden.

Etwas anders gestaltet sich die Situation jedoch, wenn der Aufprall nicht nur einen Blech-, sondern auch einen Personenschaden nach sich zieht. In dem Fall treten zu den Reparaturkosten noch die Ausgaben für Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Erwerbsminderung hinzu.

Diese Ausgaben werden teilweise auch von Versicherungen des Unfallopfers getragen, beispielsweise von der Unfallversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese fordern das Geld dann unter Umständen bei der gegnerischen Versicherung ein.

Neben all diesen materiell bedingten Zahlungen können körperliche Schäden auch immer einen immateriellen Schadenersatz hervorrufen. Im Volksmund wird diese Form als Schmerzensgeld bezeichnet.

Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden

Der Schadenersatz nach einem Unfall dient dem Ausgleich für körperliche Schäden.
Der Schadenersatz nach einem Unfall dient dem Ausgleich für körperliche Schäden.

Ob durch einen Behandlungsfehler, infolge von Mobbing oder nach einem Autounfall – das sogenannte Schmerzensgeld kommt immer dann zum Tragen, wenn die körperliche oder emotionale Integrität einer Person durch einen anderen verletzt wurde.

Artikel 2 des Grundgesetzes schützt die körperliche Unversehrtheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Schmerzensgeld stellt dann eine Schadenersatzpflicht her, wenn es zu einer Beeinträchtigung dieser beiden wesentlichen Grundrechte des Menschen kommt.

Die gesetzliche Grundlage des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall findet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und besagt Folgendes:

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

In ihrer heutigen Form existiert diese Bestimmung erst seit 2002. Bis zu der dort stattgefundenen Neuordnung des immateriellen Schadenersatzes wurde das Schmerzensgeld bei einem Autounfall, einer Körperverletzung oder Ähnlichem in § 847 BGB geregelt.

Maßgeblich ist hier die Unterscheidung zwischen einem Vermögens- und einem Nichtvermögensschaden. Ersterer bezieht sich bei einem Unfall mit dem Kfz auf die Werkstatt- und die Heilungskosten. Diese lassen sich konkret anhand objektiver Kriterien (Rechnung, Gutachten etc.) bemessen und werden dem Geschädigten von der gegnerischen Versicherung gezahlt.

Beim Nichtvermögensschaden handelt es sich hingegen um eine Geldzumessung von finanziellen Posten, die sich nicht so einfach bestimmen lassen. Das Schmerzensgeld nach einem Autounfall soll für Beeinträchtigungen eines Teils der Persönlichkeitssphäre entschädigen. Doch gerade solche höchstpersönlichen Rechte lassen sich kaum in Geldwerten messen.

Dennoch versucht diese Form des Schadenersatzes, genau dieses eigentlich Unmögliche zu realisieren und die körperliche, gesundheitliche, freiheitliche oder sexuelle Unversehrtheit durch die Ersatzpflicht des Schädigers bzw. seiner Versicherung bezahlbar zu machen.

Eine Zahlungspflicht wird dabei nicht nur durch das Verursachen von körperlichen Leiden hervorgerufen, sondern auch als Folge von emotionalen Beeinträchtigungen. Mobbing ist ein typisches Beispiel für psychisch bedingte Schmerzen, die eine Schadenersatzpflicht begründen können.
Der Blechschaden wird vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall nicht erfasst. Dieses deckt nur den immateriellen Bereich ab.
Der Blechschaden wird vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall nicht erfasst. Dieses deckt nur den immateriellen Bereich ab.

Typische Konstellationen, die immateriellen Schadenersatz nach sich ziehen, sind:

  • aktuelle oder zukünftige Schmerzen infolge eines Verkehrsunfalls
  • Ängste und Sorgen, die beispielsweise eine Mutter über ihr verletztes Kind ausgestanden hat/aussteht
  • Minderungen der Lebensfreude/-qualität durch von Dritten verursachte Verwundungen seelischer oder körperlicher Art
  • Persönlichkeitsschädigungen unter anderem als Ergebnis von Beleidigungen

Schmerzensgeld nach einem Autounfall dient stets dazu, Vermögenseinbußen, beispielsweise durch eine verletzungsbedingte Arbeitsunfähigkeit, auszugleichen. Die erlittenen Leiden sollen wiedergutgemacht werden.

Diese Aufgabe wird als Ausgleichfunktion bezeichnet und bemisst sich anhand der Schmerz- und Eingriffsintensität sowie möglicherweise vorhandenen Folgeschäden.

Zusätzlich soll der immaterielle Schadenersatz einen sühnenden Charakter haben und dafür Sorge tragen, dass sich Täter mit dem Geschädigten aussöhnt. Diese sogenannte Genugtuungsfunktion orientiert sich am Grad des Verschuldens, einer Regulierungsverzögerung und den Vermögensverhältnissen beider Seiten.

Entscheidend ist, dass der Unfallverursacher vorsätzlich, grob oder im Vergleich zum Verunfallten erheblich fahrlässig gehandelt hat. Allerdings hat das Verkehrsrecht eine Ausnahme von dieser Regel etabliert, die in dem nachfolgenden Abschnitt zur Gefährdungshaftung näher beleuchtet wird.

Eine Regulierungsverzögerung liegt immer dann vor, wenn die Schadensabwicklung bewusst und willentlich hinausgezögert oder das Opfer auf andere Weise herabgewürdigt wird. Ein solches Verhalten der Haftpflichtversicherung des Schädigers kann schmerzgelderhöhend wirken.

Durch einen Autounfall bedingtes Schmerzensgeld: Wieviel steht Ihnen zu?

Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall liegt im richterlichen Ermessen.
Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall liegt im richterlichen Ermessen.

Wie sich im Einzelfall beim Verkehrsunfall das Schmerzensgeld in seiner Höhe ausprägt, lässt das Gesetz offen. Unter der abstrakten Formulierung der „billigen Entschädigung“ kann sich der Laie nur schwerlich etwas vorstellen.

Doch gerade diese Ungenauigkeit oder besser gesagt Flexibilität ist ein wesentliches Merkmal vom Schmerzensgeld. Nicht jeder Autounfall verursacht die gleichen Schäden, daher würde es früher oder später zur Gerechtigkeits- und Angemessenheitsproblemen kommen, wenn der Gesetzgeber hier eine starre Größe benannt hätte.

Anstatt also die Schmerzensgeldzahlung durch vorgeschriebene Werte vorherzubestimmen, wird der jeweilige Wert in das Ermessen der Richter gelegt. Diese legen unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls fest, wie sich beispielsweise bei einem Auffahrunfall das Schmerzensgeld in seiner Höhe ausgestaltet.

Vor Gericht erfolgt eine allumfassende Würdigung jedes einzelnen Unfalls, denn nur so, ist es möglich, ein gerechtes Urteil zu fällen. Dabei werden insbesondere folgende Fragen berücksichtigt:

  • Welche körperliche und/oder seelische Verletzung liegt vor?
  • Wie sind Ausmaß und Schweregrad der Schädigung?
  • Welche Dauer betrug die Beeinträchtigung bzw. wie lange wird der Schaden fortdauern?
  • Waren Krankenhausaufenthalte zur Behandlung nötig? Wie viele und wie lange dauerten sie an?
  • Wird der Verunfallte Entstellungen wie Amputationen oder Narben davontragen?
  • Wie intensiv sind die Schmerzen, unter denen der Geschädigte leidet?
  • Wurde durch das Unfallereignis eine Arbeitsunfähigkeit verursacht?
  • Liegt eine Beeinträchtigung des Alltagslebens vor?
  • Handelte der Schädiger vorsätzlich bzw. grob fahrlässig?
  • Muss sich der Geschädigte Mitverschulden anrechnen lassen?
  • Rechtfertigt die Vermögenslage von Opfer oder Täter eine Anpassung des Schmerzensgeldes nach oben oder unten?

Bei einem Kfz-Unfall liegen in der Regel sowohl vermögensrechtliche als auch nichtvermögensrechtliche Schadenersatzansprüche vor. Allerdings beeinflussen die jeweiligen Geldsummen einander nicht. Das heißt, auch wenn die Reparaturkosten eher gering ausfallen, sagt das nicht voraus, dass auch das Schmerzensgeld, welches Sie nach dem Autounfall geltend machen, nur einen geringen Betrag erzielen wird.

Wer zahlt das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall? Im Verkehrsunfallrecht läuft die Schadensregulierung üblicherweise über die Versicherung des Schädigers. Auch wenn Sie sich direkt an den Unfallverursacher wenden, wird dieser in aller Regel seinen Versicherungsdienstleister einschalten.

Um eine ungefähre Vorstellung davon zu erlangen, welche Beträge bei vergleichbaren Fällen zugesprochen wurden, lohnt ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle nach einem Autounfall.

Schmerzensgeldtabelle bei einem Verkehrsunfall

Für die Summe vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall kann eine Tabelle zu Rate gezogen werden.
Für die Summe vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall kann eine Tabelle zu Rate gezogen werden.

Wie bereits beschrieben, wird die konkrete Summe vom Schadenersatz durch die zuständigen Richter festgesetzt. Dennoch haben Sie als Betroffener die Möglichkeit, sich vorab einen Überblick darüber zu verschaffen, in welcher Höhe ein Autounfall Schmerzensgeld verursacht. Eine Tabelle, auch Schmerzensgeldtabelle oder Schmerzensgeldkatalog genannt, kann dabei hilfreich sein.

Diese enthält Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall und erlaubt es so, Vergleichsfälle ausfindig zu machen, die den eigenen Verletzungen gleichen. Eine solche Auflistung ist in der Regel nach der Art der Verwundungen geordnet, sodass sich unkompliziert ähnliche körperliche Folgeerscheinungen finden lassen.

Sehen Sie hier das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall als exemplarische Tabelle:

unfallbedingte VerletzungBetragGericht, Jahr
Schmerzens­geld nach einem Verkehrs­unfall wegen Schädelhirntrauma mit Wesensänderung 55.000 EuroOLG Köln, 2014
Verkehrs­unfall begründetes Schmerzens­geld wegen Ober- und Unterschenkel- sowie Becken­fraktur und Schädel­hirntraumaca. 28.100 EuroBGH Karls­ruhe, 1995
Schmerzens­geld bei einem Verkehrs­unfall wegen Gehirn­schädigung, Oberschenkel­fraktur, Polytrauma und Unfall­schockca. 20.500 Euro LG Ravens­burg, 1985
durch Auto­unfall bedingtes Schmerzens­geld wegen beidseitiger Becken­frakturca. 20.500 EuroOLG Hamm, 1999
durch Auto­unfall bedingtes Schmerzens­geld wegen beidseitiger Becken­fraktur
nach Verkehrsunfall Schmerzens­geld wegen eines Herz­infarktes infolge der unfallbedingten Knie­prellung
ca. 10.200 EuroLG Augs­burg, 1985
Schmerzens­geld nach Auto­unfall wegen Oberschenkel- und Schambein­fraktur5.600 EuroLG Wupper­tal, 2013
Schmerzens­geld bei einem Auto­unfall mit einem Fahrrad wegen Knie­verletzung, Brust­korb- und Unterarm­prellung sowie Haut­abschürfungenca. 5.100 EuroOLG Hamm, 2000

Die Werte einer Schmerzensgeldtabelle zum Autounfall sind nicht bindend.
Die Werte einer Schmerzensgeldtabelle zum Autounfall sind nicht bindend.

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall eine Schmerzensgeldtabelle nutzen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die dort aufgeführten Werte keine bindende Wirkung entfalten.

Das heißt, auch wenn die Übersicht einen Fall aufführt, der mit Ihrem nahezu identisch zu sein scheint, so können Ihre individuellen Umstände doch eine gänzlich andere Summe rechtfertigen.

Die zuständigen Richter bedienen sich zwar sehr wohl bei der Bestimmung vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall einer solchen Tabelle, ihr Urteil muss jedoch nicht daran anknüpfen.

Bei Richtern und Anwälten haben sich insgesamt drei Schmerzensgeldtabellen bewährt:

  • Liste von Hacks/Ring/Böhm
  • Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle
  • Schmerzensgeldsammlung vom Oberlandesgericht (OLG) Celle

Während die letzten beiden Tabellen kostenlos im Internet einsehbar sind, ist die erstgenannte ausschließlich in Buchform käuflich erwerbbar.

Der der Suche nach Vergleichsfällen ist stets zu bedenken, dass ein- und dieselbe Verletzung von unterschiedlichen Personen verschiedenartig wahrgenommen werden kann. Der Verlust eines Fingers stellt sich beispielsweise für einen berühmten Pianisten als deutlich tragischer dar als für einen Verkäufer.

Daher kann und darf eine Schmerzensgeldtabelle nur ein zusätzliches Bemessungskriterium und nicht einzig ausschlaggebend sein.

Hinzu kommen einige weitere Aspekte, die es bei dem Gebrauch einer Schmerzensgeldtabelle kritisch zu hinterfragen gilt. Um herauszufinden, wie viel Schmerzensgeld nach einem Autounfall möglich ist, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Herausgeber sind oftmals Privatpersonen, denen das juristische Fachwissen sowie die allumfassende Kenntnis der Rechtslage fehlt.
  • Die darin enthaltenen Kurzbeschreibungen geben nur ein sehr verkürztes Bild der Schäden wider, sodass eine Vergleichbarkeit kaum feststellbar ist.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche sind nicht aufgeführt.
  • Inflationäre Anpassungen alter Urteile finden zumeist nicht statt, weshalb Jahrzehnte auseinander liegende Urteile aus Sicht der wirtschaftlichen Entwicklung nicht gegenübergestellt werden können.
  • Die aufgeführten Urteile des Schmerzensgeldes von Prominenten verfälschen das Bild von realistischen Beträgen.

Einmalzahlung vs. Rente: Wie wird der immaterielle Schadenersatz gezahlt?

Die Zahlung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall erfolgt einmalig oder monatlich in Form der Rente.
Die Zahlung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall erfolgt einmalig oder monatlich in Form der Rente.

Ist der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall mittels einer Tabelle gerichtlich festgesetzt oder außergerichtlich geklärt worden, kommen zwei Zahlungsmodalitäten in Frage. Üblich ist die Einmalzahlung einer gewissen Summe. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit einer Schmerzensgeldrente.

Letztere ist nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei schwerwiegenden Folgeschäden, möglich. Geregelt ist die Geldrente in § 843 BGB, wo es in Absatz 1 heißt:

Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

Als Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer solchen monatlichen Zahlweise muss demnach entweder die Erwerbsfähigkeit aufgehoben bzw. gemindert sein oder eine Vermehrung der Bedürfnisse vorliegen. Dies ist zumeist der Fall, wenn ungewöhnlich schwere Beeinträchtigungen den Geschädigten immer wieder unter Schmerzen setzen.

Eine Geldrente kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn die Entwicklung von Dauerschäden nicht vorhersehbar ist.

Eine Geldrente darf nicht gegen den Willen des Verunfallten angeordnet werden. Es ist ein entsprechender Antrag des Betreffenden erforderlich.

Absatz 3 von § 843 BGB sieht die Möglichkeit der Kapitalisierung vor:

Statt der Rente kann der Geschädigte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Bei der Kapitalisierung einer Schmerzensgeldrente wird der Betrag errechnet, der sich summieren würde, wenn die Rente über einen gewissen Zeitraum gezahlt worden wäre. Versicherungen bevorzugen in der Regel diese Zahlungsweise, da der Abwicklungsaufwand somit minimiert wird.

Die Uhr tickt: Verjährung vom Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall

Die Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall beträgt drei, maximal 30 Jahre.
Die Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall beträgt drei, maximal 30 Jahre.

Wird eine Person unverschuldet Opfer eines Autounfalls oder trägt Schäden durch einen Behandlungsfehler davon, stehen zumeist die Rückerlangung der körperlichen Unversehrtheit bzw. die Heilung und Linderung der Schmerzen im Vordergrund.

Der Schmerzensgeldantrag rückt da in aller Regel ganz weit in den Hinterkopf.

Allerdings sollte niemand seine Rechte einfach so verfallen lassen oder eine Geltendmachung bei geringen Schäden unversucht lassen.

Zu beachten ist dabei eine gewisse Frist, die Sie einhalten müssen, wenn Sie beispielsweise Schmerzensgeld nach einem Autounfall einklagen möchten. Beim Schadenersatz beträgt diese Zeitspanne gemäß § 195 BGB drei Jahre. Jene Verjährungsfrist beginnt am Jahresende des Jahres, an dem der Unfall stattfand und der Verunfallte vom Schädiger Kenntnis erlangte.

Neben der regulären Verjährung kennt das BGB außerdem eine Höchstgrenze. Diese liegt bei 30 Jahren und kommt zum Tragen, wenn der Geschädigte von der Tat und dem Unfallverursacher keine Kenntnis erlangt hat. Hier beginnt die Uhr bereits ab Tatbegehung zu ticken.

Trotz dieser Regelungen sollten Sie sich mit einem Antrag auf Schadenersatz nicht zu viel Zeit lassen. Denn je mehr Woche oder Monate verstreichen, desto schwerer ist es im Zweifel, Verletzungen nachzuweisen. Es empfiehlt sich daher, Arztgutachten am besten direkt nach dem Unfallereignis anfertigen zu lassen und nachfolgend ohne allzu große Verzögerung Schmerzens zu beantragen.

Haftungserweiterung im Straßenverkehr: Die Gefährdungshaftung

Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung oder Ähnlichem ist das vorsätzliche oder fahrlässige Handeln des Täters. Allerdings gilt im Verkehrsrecht eine gesonderte Haftungsform: die Gefährdungshaftung.

Hierbei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung, die zum Tragen kommt, wenn sich beim Kfz-Fahrer eine latent vorhandene Gefahr verwirklicht hat. Geregelt ist diese Halterhaftung in § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). § 11 StVG ergänzt dahingehend dem Umfang der Ersatzpflicht, die sich ebenfalls in einer billigen Entschädigung in Geld bemisst.

Das Schmerzensgeld nach einem Autounfall trägt den typischen Unfallrisiken im Straßenverkehr Rechnung.
Das Schmerzensgeld nach einem Autounfall trägt den typischen Unfallrisiken im Straßenverkehr Rechnung.

Entscheidend bei der Gefährdungshaftung ist, dass derjenige, dem Schmerzensgeld nach einem Autounfall zusteht, das Verschulden des Unfallverursachers nicht nachweisen muss, da dieses regulär gegeben ist.

Ausgeschlossen ist die Haftungserweiterung nur dann, wenn der Unfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. § 12 StVG nennt zudem Höchstwerte vom zu leistenden Schmerzensgeld nach einem Autounfall. Demnach ist nur ein Betrag bis zu fünf Millionen Euro zu erstatten.

Neben dem Verkehrsrecht gilt die Gefährdungshaftung außerdem für:

  • Tierhalter (§ 833 BGB)
  • pharmazeutische Unternehmen (§ 84 AMG/Arzneimittelgesetz)
  • gefährliche Unternehmen wie Bahnbetriebe oder Bergwerke (§ 1 HPflG/Haftpflichtgesetz)
  • Flugzeughalter (§ 33 LuftVG/Luftverkehrsgesetz)
Bei einem Hundebiss begründet sich das Schmerzensgeld ebenfalls nach der Gefährdungshaftung. Hundehalter sind demnach stets für den durch ihre Tiere verursachten Schaden verantwortlich.

Typisch unfallbedingte Verletzungen

Bei einem Autounfall ist das mögliche Verletzungsspektrum breit gefächert. Knochenbrüche sind ebenso vorzufinden wie Organquetschungen. Nichtsdestotrotz gibt es spezifische Unfallschäden, die oftmals in Zusammenhang mit einem Kfz-Unfall auftreten.

Schmerzensgeld bei Autounfall: Als Anspruchsgrundlage sind Schürfwunden oder Brüche ebenso möglich wie Schockschäden und Schleudertraumata.
Schmerzensgeld bei Autounfall: Als Anspruchsgrundlage sind Schürfwunden oder Brüche ebenso möglich wie Schockschäden und Schleudertraumata.

Die nächsten beiden Abschnitte behandeln daher zwei Verletzungsfolgen, die typisch für Verkehrsunfälle sind. Dabei geht es zum einen um den Schockschaden und zum anderen soll erläutert werden, was beim Schmerzensgeld nach einem Autounfall mit Schleudertrauma zu beachten ist.

Schockschaden: Schadenersatz für den Unverletzten

Der sogenannte Schockschaden beschreibt eine psychische Beeinträchtigung, die häufig in zwei Situationen auftritt:

  • (A) Der Betreffende blieb beim Unfall unverletzt, verfällt aber aufgrund der Nachricht vom Tod oder der schwere Verwundung eines nahen Angehörigen in einen Schockzustand.
  • (B) Die Person war direkt am Unfallgeschehen beteiligt, blieb unverletzt und erschrak dabei dennoch so stark, dass sie in einen Schock verfiel.
Der Schockschaden beschreibt eine seelische Erschütterung, die Folge eines plötzlich hereinbrechenden belastenden Ereignisses ist.

Bei der zweiten Variante kommt es häufig vor, dass der Betreffende aufgrund der psychischen Betäubungswelle, die ihn beim Anblick oder Miterleben schwerer Unfälle überkommt, ohne Vorwarnung auf die Straße läuft. Das Risiko, dabei von einem Fahrzeug erfasst zu werden, ist hoch. In manchen Fällen irren Personen unter den psychischen Auswirkungen des Unfalls auch ziellos umher und finden sich später an unbekannten Orten wieder.

Insbesondere Ersthelfer sind von solchen psychischen Überreaktionen betroffen. Dennoch kommt es in Deutschland selten vor, dass wegen eines Schockaschadens Schmerzensgeld nach einem Autounfall zugesprochen wird.

Von der Rechtsprechung wird hierfür verlangt, dass die emotionale Instabilität einen eigenen Krankheitswert entfaltet. Außerdem werden folgende Bedingungen verlangt, um Schmerzensgeld zu beantragen:

  • schwere Störung
  • nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem vom Schock Betroffenen und dem unmittelbar Verletzen
  • nachvollziehbarer Anlasses

Das Schleudertrauma: Bagatellverletzung oder anspruchsbegründender Schaden?

Ein Auffahrunfall kann Schadenersatz nach einem Unfall wegen eines Schleudertraumas begründen.
Ein Auffahrunfall kann Schadenersatz nach einem Unfall wegen eines Schleudertraumas begründen.

Immer wieder sorgen Bagatellverletzungen für Streitigkeiten, denn fraglich ist, inwieweit diese Schmerzensgeld nach einem Autounfall begründen.

Im Gesetzestext selbst findet sich dazu keine Vorschrift, allerdings werden im Gesetzgebungsverfahren harmlose Beeinträchtigungen beim immateriellen Schadenersatz in der Regel nicht berücksichtigt.

Liegen nicht besondere Umstände vor, wird ein Anspruch auf Schmerzensgeld insbesondere verneint bei:

  • leichten Halswirbelsäulenverletzungen (HWS) ersten Grades
  • Kopfschmerzen
  • Schleimhautreizungen
  • oberflächlichen Weichteilverletzungen (Prellungen, Schürf-und Schnittwunden)
  • leichteren Verwundungen des Bewegungsapparates (Zerrungen und Stauchungen)

Eine häufige Verwundung bei einem Unfall mit dem Auto ist das Schleudertrauma. Dieses entsteht vornehmlich bei Auffahrunfällen. Infolge extremer Energieschübe kommt es dabei zu einer Überdehnung von Bändern und Bandscheiben.

Für die Frage, inwiefern in einem solchen Fall Schmerzensgeld nach einem Autounfall geltend gemacht werden kann, ist der Schweregrad der Beeinträchtigung entscheidend. Juristisch wird mit einer dreigeteilten Klassifizierungsskala gearbeitet:

  • 1. Grad: geringfügige Beeinträchtigungen, wie Nacken- und Kopfschmerzen oder leichte Bewegungseinschränkungen der HWS
  • 2. Grad: mittelschwere Schädigungen, beispielsweise Schiefstand, Kapseleinrisse oder Gefäßverletzungen
  • 3. Grad: schweren Fälle, etwa Risse und Frakturen
Die Tragedauer der „Schanz’schen Krawatte“, auch als Halskrause bezeichnet, kann einen Anhaltspunkt für den Schweregrad liefern. Je länger diese Stabilisierungshilfe notwendig ist, desto schwerwiegender ist die Verletzung.

Ein Aspekt, der bei einem Schmerzensgeld nach einem Autounfall mit Schleudertrauma immer wieder diskutiert wird, ist die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze. Diese beruht auf Studien, die belegen, dass HWS-Verletzungen erst ab einer gewissen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung möglich sind.

Eine gängige Annahme ist daher, dass erst eine Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h solche Verletzungen verursachen kann, dass ein Anspruch auf Schadenersatz in Frage kommt.

Der BGH lehnt beim Schmerzensgeld nach einem Autounfall die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze ab.
Der BGH lehnt beim Schmerzensgeld nach einem Autounfall die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte in einer Entscheidung 2003 eine solche starre Beweisregel, die Schmerzensgeld bei geringfügigen Geschwindigkeitsänderungen automatisch ausschließt, jedoch ab.

Entscheidend sind stets sämtliche Umstände des Einzelfalls. Demzufolge ist ein umfangreicher Fragenkatalog zu berücksichtigen, sodass unter anderem folgende Merkmale Einfluss auf die Entscheidung haben können:

  • Heck-, Frontal- oder Seitenanstoß
  • Sitzposition und Kopfbewegung zum Unfallzeitpunkt
  • Sitz- und Kopfstützenkonstruktion und -einstellung
  • Konstitution, Alter und Vorerkrankungen des Unfallopfers
  • Länge des Intervalls zwischen Unfallgeschehen und Beschwerdeeintritt

Der Verunfallte muss all diese Punkte vor Gericht detailliert darstellen und bestenfalls mit Attesten von Allgemeinmedizinern sowie Fachärzten, Gutachten von Unfallforschern oder Biomechanikern, Fotos, Zeugenaussagen und Ähnlichem belegen.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. kyriakos K. sagt

    2. April 2019 um 16:12

    hallo!
    arbeitsunfall, wegeunfall.
    nach einen aufahrunfall kann ich nicht mehr meinen minijob (450.-€) ausüben .
    gibt es eine entschädigung, wer zahlt dafür und welche höhe.
    danke kyri”s

    Reply
  2. Vera B. sagt

    12. March 2019 um 14:47

    Hallo, ich hatte vor zwei Monaten einen Autounfall (icht von mir verschuldet). Schäden bei mir (neben dem Totalschaden am Auto) 3 gebrochene Rippen, Thoraxprellung und durch ein Knalltrauma zumächst einen 90% Hörverlust links und 30% Hörverlust rechts. Der Hörverlust ist mit Cortison Behandlugen intravenös und oral behandelt worden. Nachdem das keine Besserung gebracht hat, hat mir der Artz eine Suaerstoffbehandlung verschrieben (Kosten ca. 2800€) erzielte ich eine leichte Verbesserung 70% Hörverlust links und 20% Hörverlust rechts. Jetzt bin ich dabein ein Hörgerät anpassen zu lassen (zunächst links). Meine Frage muss die gegnerische Versicherung die Sauerstoffbehandlung und die Kosten für das Hörgerät vosllständig übernehmen? Plus was ist mit den Folgeschäden – ich werde bis an mein Lebensende ein Hörgerät brauchen. Wie weit werden diese Kosten übernommen? Wie sieh in so einem Fall das Schmerzensgeld aus? Vielen Dank für informationen, mit freundlcihen Grüßen, Vera B.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      26. March 2019 um 14:55

      Hallo Vera B.,

      das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich zu den erlittenen Schmerzen darstellen und kann im Einzelfall auch Kosten für Folgeschäden beinhalten. Behandlungskosten sind in der Regel inbegriffen. Wurden Schäden durch anderen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, müssen Ansprüche an den Verursacher bzw. dessen Versicherung gestellt werden. Wie hoch das Schmerzensgeld dann ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie sich diesbezüglich rechtlich beraten lassen und die Höhe des Schmerzensgeldes einschätzen lassen möchten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  3. Pascal sagt

    7. February 2018 um 13:28

    Hallo ich hatte letzte Woche einen Autounfall und hab leider nun eine Gehirnerschütterung. Die Unfallgegnerin ist eine Fahranfängerin und ich möchte ihr nicht versuchen Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn ich nun den Weg mit Schmerzensgeld gehen würde, müsste Sie es dann bezahlen oder übernimmt das ihre Versicherung und falls es die Versicherung übernimmt hat das für sie irgendwelche Folgen ?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. February 2018 um 14:48

      Hallo Pascal,

      sofern eine Versicherung besteht, die Schmerzensgeldforderungen abdeckt, können Ansprüche von dieser beglichen werden. Ob ein solche vorliegt, können wir nicht beurteilen, ebenso wenig ist es möglich, eine pauschale Aussage bezüglich etwaiger Konsequenzen zu treffen. Ob die Versicherungsbeiträge steigen, hängt von der Versicherung und dem jeweiligen Einzelfall ab.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  4. S. Barbara sagt

    18. September 2017 um 18:04

    Hallo,

    ich hatte im Februar dieses jahres einen Verkehrsunfall. Eine Frau hat mich auf dem Zebrastreifen voll erwischt.
    Können Sie mir angeben wie hoch das Schmerzensgeld sein wird ?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      27. September 2017 um 15:21

      Hallo S. Barbara,

      eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nie möglich. Hierbei handelt es sich immer im eine Einzelfallentscheidung. Die Art und Schwere der Verletzungen spielen hier eine Rolle. Sie können eine Schmerzensgeldtabelle zur Orientierung nutzen und dort nachschauen, welche Summen bei ähnlichen Verletzungen gezahlt wurden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
    • Christl H. sagt

      1. May 2019 um 2:24

      Ich stieg in das Auto einer Bekannten. Diese fuhr los,bevor ich im Auto saß. Schuldfrage von ihr ist geklärt. Ich erlitt einen Splitterbruch am rechten Ellenbogengelenk. Gutachten wurde erstellt und ein dauernder ( lebenslanger ) Schaden festgestellt. Mein Leben hat sich dadurch verändert. Ich kann fast nicht mehr schreiben. Ich bin auf Hilfe in vielen Lebensbereichen angewiesen. Noch heute habe ich (temporäre ) Schmerzen. Der Unfall liegt nun 1 Jahr zurück. Mein Rechtsanwalt will (nur) 15.000′- Euro einfordern. Können sie mir mit einem Vorschlag helfen? Danke.

      Reply
      • koerperverletzung.com sagt

        15. May 2019 um 15:09

        Hallo Christl H.,

        eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten und den Sachverhalt bezüglich der Höhe nicht beurteilen. Sie sollten das mit Ihrem Anwalt abklären und erfragen, ob das Einfordern einer höheren Summe erfolgversprechend ist.

        Ihr koerperverletzung.com-Team

        Reply

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