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  • Ohrfeige = Körperverletzung?

Ist eine Ohrfeige eine Körperverletzung?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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FAQ: Ohrfeige

Kann man für eine Ohrfeige angezeigt werden?

Ja, eine Ohrfeige kann in der Regel zur Anzeige gebracht werden. Denn diese Tätlichkeit kann als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

Steht mir bei einer Ohrfeige auch Schmerzensgeld zu?

Erleiden Sie durch den Handlung einer anderen Person einen Schaden, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen. Dafür müssen Sie zivilrechtlich klage. Ob dann in Ihrem individuellen Fall bei einer Ohrfeige ein entsprechende Anspruch besteht, wird meist durch ein Gericht entschieden.

Lässt sich eine Ohrfeige auch als Belästigung ahnden?

Bei einer leichten Ohrfeige, die keine Schmerzen verursachen , sondern eher die Ehre des Opfers herabwürdigen soll, kommt auch eine Anzeige wegen Beleidigung in Betracht. Hierfür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Ist eine Ohrfeige eine Körperverletzung?
Ist eine Ohrfeige eine Körperverletzung?

Das deutsche Strafrecht kennt eine Vielzahl verschiedener Delikte. Sie unterscheiden sich in den jeweiligen Tathandlungen sowie hinsichtlich der zu schützenden Rechtsgüter und nicht zuletzt auch in ihrem Strafmaß.

Eines der wohl bekannteren Delikte ist hierbei der Tatbestand der Körperverletzung. Gesetzlich normiert ist dieser in § 223 Strafgesetzbuch (kurz: StGB).

Im folgenden Ratgeber befassen wir uns mit den Fragen: Ist eine Ohrfeige strafbar? Erfüllt diese den Tatbestand der Körperverletzung? Welche Strafe droht hierbei? Und kann wegen einer Ohrfeige ein Schmerzensgeld verlangt werden? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Ohrfeige
  • Tatbestand Körperverletzung: Fällt die Ohrfeige darunter?
  • Anzeige wegen einer Ohrfeige: Welche Strafe droht?
    • Ist der Versuch ebenfalls strafbar?
    • Ist die Ohrfeige durch ein Kind strafbar?
    • Brauche ich einen Anwalt?
  • Bekomme ich Schmerzensgeld wegen einer Ohrfeige?

Tatbestand Körperverletzung: Fällt die Ohrfeige darunter?

Zunächst soll die Frage beantwortet werden: Ist eine Ohrfeige überhaupt eine Körperverletzung? Um dies zu klären, muss zunächst dargelegt werden, was überhaupt unter einer Körperver­letzung zu verstehen ist. Gemäß § 223 Absatz 1 StGB bedeutet eine Körperverletzung eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Unter einer körperlichen Misshandlung ist wiederum jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Körperverletzung: Welche Strafe zieht eine Ohrfeige nach sich?
Körperverletzung: Welche Strafe zieht eine Ohrfeige nach sich?

Als eine Gesundheitsschädigung definiert sich das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes. Ein solcher weicht vom Normalzustand ab und erfordert im Regelfall eine ärztliche Behandlung.

Eine Ohrfeige ist ein mit der flachen Hand von der Seite geführter Schlag in das Gesicht einer Person. Durch sie entstehen in der Regel Schmerzen, was mithin bedeutet, dass das körperliche Wohlbefinden herabgesetzt wird. Es liegt folglich eine körperliche Misshandlung im vorstehenden Sinne vor. Ferner führt eine Ohrfeige für gewöhnlich zu roten Striemen auf der Wange der betroffenen Person.

Diese verblassen zwar zumeist nach nicht allzu langer Zeit wieder, für einen bestimmten Moment stellt dies dennoch einen vom Normalzustand abweichenden, pathologischen Zustand dar und somit auch eine Gesundheitsschädigung.

Mithin ist eine Ohrfeige unbestritten als Körperverletzung zu qualifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, welcher körperlichen Beschaffenheit die geohrfeigte Person ist. Ob Sie Männer, Frauen oder Kinder ohrfeigen, ändert nichts an dem Umstand, dass die Ohrfeige eine Körperverletzung ist. Freilich ist auch die Ohrfeige von einer Frau strafbar. Auch insoweit differenziert das Gesetz nicht.

Anzeige wegen einer Ohrfeige: Welche Strafe droht?

Die Frage ist nunmehr, welche Strafe eine Ohrfeige, bzw. eine Körperverletzung im Allgemeinen, nach sich zieht. Ein Blick in den Tatbestand des § 223 Absatz 1 StGB verrät, dass wegen einer Körperverletzung mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu rechnen ist.

§ 223 StGB ist folglich ein sogenanntes Vergehen. Der Begriff ist stets von dem des Verbrechens abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um ein Delikt, welches in seinem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder höher geahndet wird. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand des Totschlags, gesetzlich normiert in § 212 StGB. Ein Vergehen hingegen sieht einen Strafrahmen vor, der in seinem Mindestmaß unterhalb dieser Grenze liegt.

Ist der Versuch ebenfalls strafbar?

Nicht nur eine vollendete Tat kann nach deutschem Strafrecht eine Sanktion nach sich ziehen, bestimmte Delikte sind indes auch im Versuch strafbar. Für die Körperverletzung ergibt sich dies aus § 223 Absatz 2 StGB. An dieser Stelle wird mitunter die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen relevant. Gemäß § 23 Absatz 1 StGB ist nämlich der Versuch eines Verbrechens stets strafbar, der eines Vergehens hingegen nur, sofern dies gesetzlich ausdrücklich so bestimmt ist. Wer also versucht, jemandem eine Ohrfeige zu verpassen, macht sich der versuchten Körperverletzung strafbar.

Ist die Ohrfeige durch ein Kind strafbar?

Anzeige wegen einer Ohrfeige: Bezüglich der Folgen kann anwaltlicher Rat hilfreich sein.
Anzeige wegen einer Ohrfeige: Bezüglich der Folgen kann anwaltlicher Rat hilfreich sein.

Ob eine Ohrfeige als Körperverletzung zu bestrafen ist, hängt mitunter auch von dem Alter des Täters ab. Ist dieser unter 14 Jahren, fehlt es an der Strafmündigkeit. Die zentrale Norm, aus der sich dies ergibt ist § 19 StGB. Eine Person, die bei der Begehung der Tat jene Altersgrenze noch nicht überschritten hat, gilt als schuldunfähig.

Brauche ich einen Anwalt?

Wer aufgrund einer Ohrfeige wegen Körperverletzung angezeigt wurde, stellt sich nicht selten die Frage, ob anwaltlicher Rat vonnöten ist. Eine Verteidigung ist in derartigen Fällen zwar kein Muss, allerdings kann sie generell auch nicht schaden. Ein Ermittlungsverfahren sollte zudem nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Wer einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite hat, läuft nicht Gefahr, sich im Rahmen von Vernehmungen um Kopf und Kragen zu reden. Ferner kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und eine auf Ihren persönlichen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln.

Bekomme ich Schmerzensgeld wegen einer Ohrfeige?

„Was kostet eine Ohrfeige?“ Wer bei der Polizei wegen Körperverletzung angezeigt wurde, stellt sich ferner die Frage, ob er nunmehr mit Schmerzensgeldforderungen rechnen muss. Grundsätzlich kann wegen einer Körperverletzung ein derartiger Anspruch geltend gemacht werden. Dies ergibt sich aus § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Darin heißt es:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Hier kommt es indes stets auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an und darauf, wie schwerwiegend die Verletzungen sind, die mit der Ohrfeige einhergehen.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Comments

  1. Patrick sagt

    8. November 2021 um 12:26

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine gemeinsame Wohnung mit meiner Ex.
    Sie hat sich frisch von mir getrennt.
    Über die Entscheidung wer wohnen bleibt, habe ich auf die Wohnung bestanden. Weil ich einen höheren Kredit auf meinem Namen laufen lassen habe um die Wohnung mit allem auszustatten. Und weil sie so geschockt ist davon, das ich angeblich eine alleinerziehende Mutter mit einem 9 jährigen Kind und 2 Hunden auf die Straße setze, hat sie mir mehrere ohrfeigen hintereinander gegeben. Auch in früheren Streitgesprächen habe ich ohrfeigen bekommen und musste mich anspucken lassen.
    Wir sind beide gut bezahlt Vollzeit beschäftigt.
    Ich nervlich kaputt weil sie mir jetzt das Leben in der Wohnung zur Hölle macht, und das obwohl ich von Montag bis Freitag auf Montage bin.
    Des weiteren wünscht sie mir den gleichen alkoholtot wie meine jetzt erst am Montag den 1.11.2021 verstorbene Mutter.
    Ich trau mich kaum noch nach Hause. Ich trau mich nicht Mal was zu essen und zu trinken und sie spielt hier Königin wie sie es möchte.

    Reply
    • Hans sagt

      15. July 2023 um 16:18

      Ist das Dein Ernst ? Das muß Du Dir nicht gefallen lassen.

      Reply
  2. toni sagt

    23. January 2021 um 11:42

    Allgemeine Frage:
    Wie sieht es eigentlich mit der Gleichberechtigung aus?
    Wenn Frau Mann eine ohrfeigt und Mann Frau eine zurück ohrfeigt, und es tut nur kurz weh und keine Spuren, müsste man doch beide absolut gleich bestrafen?
    Ich finde, das wäre fair, auch wenn manche chauvinistische Moralapostel es anders sehen werden.
    Schließlich habe ich als Mann das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit, so stehts zumindest im Grundgesetz.
    Wie sieht’s in der Praxis aus?

    Reply
  3. Unbekannt sagt

    24. January 2020 um 21:15

    Hallo ich habe heute in der Schule von einem 19 jährigen eine Ohrfeige bekommen allerdings hatte er ein Ring an und hat mich dabei verletzt ich habe eine Zahnspange an und meine Lippe ist geplatzt hat geblutet und mein Wange hat auch jetzt Bluterguss und ist rot nach Stunden kann man da Schmerzensgeld bekommen wenn ich ihm anzeige was ich auch auf jeden Fall tuen werde

    Reply
  4. Esranur sagt

    25. October 2019 um 23:24

    Am mittwoch gab es ein vorfall bei meiner freundin zuhause der mann hat an meine haare gerissen und mir auch eine ohrfeige gegeben und war schon bei der polizei aber ich hab nichts vom arzt bekommen sie hat mir nur einen rezept geschrieben aber es gab 10 augenzeugen wird das trotzdem als körperverletzung dargestellt polizei war direkt da

    Reply
  5. Stefanie D. sagt

    25. August 2019 um 12:02

    Wir machen derzeit Urlaub auf einem Campingplatz in Kroatien. Heute morgen wurde ich Zeugin von folgendem Vorfall bei einer deutschen Familie, deren Wohnwagen in ca. 15 m Entfernung zu unserem steht: In einer lautstarken Auseinandersetzung kommt die ca. 9-jährige Tochter der wiederholten Aufforderung der Mutter, einen Platz auf einem Stuhl frei zu machen nicht nach. Die Situation eskaliert und die Mutter “bestraft” die Tochter mit einer Ohrfeige.
    Wie verhalte ich mich richtig? Was ist angemessen? Mische ich mich ein? Drohe ich eine Anzeige an?
    Mein Gefühl sagt mir, dass dies nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen ist.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      2. September 2019 um 15:05

      Hallo Stefanie D.,

      wir können rechtlich diesen Vorfall nicht beurteilen. Sie haben natürlich dei Möglichkeit, dies beim zuständigen Jugendamt zur Anzeige zu bringen. Da sich der Vorfall zudem in einem anderen Land ereignet hat, gelten die dortigen gesetzlichen Vorschriften, sodass wir nicht einschätzen können, wie hier eine Anzeige bei der Polizei verfolgt wird.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  6. Isa sagt

    18. July 2019 um 4:30

    Hallo,

    wenn ein Kind nicht nach der Schule nach Hause kommt und gegen 23 Uhr von der Polizei nach Hause gebracht wird mit Begründung sie hätte Angst das sie geschlagen wird, und jetzt deshalb ermittelt werden muss und sie ins Heim untergebracht wird solang das Jugendamt alles klärt. Sollte man trotzdem einen Anwalt hohlen ? Oder wie genau wären hier die Folgen ?

    Danke

    Lg

    Reply
  7. T.W sagt

    29. June 2019 um 16:57

    Hallo.
    ich habe da ein paar kurze Frage. Wie sieht es aus wenn jemand vorher jemanden schuppst und man ihn dann aus dem Reflex heraus eine Backpfeife gibt? Ich mein, zählt dies dann nicht unter Notwehr? Und wie schnell müsste man das zur Anzeige bringen? Vor allem ist dies auch auf eine Videoüberwachung zu sehen und noch jemand hatte dies gefilmt (was ja eigentlich nicht gestattet ist oder lieg ich da falsch?) .

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      1. July 2019 um 11:06

      Hallo T.W.,
      Notwehr ist nur dann gegeben, wenn ein rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch andauert, nicht aber, wenn er bereits abgeschlossen ist. Wie sich dies in Ihrem Fall darstellt, kann Ihnen ein Anwalt umfassend erläutern, während wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  8. Honny sagt

    21. October 2018 um 16:53

    Hallo.
    Ich habe auch eine kurze Frage. Mein Mann und ich waren gerade mit unserer 2 jährigen Tochter im Auto auf einer Landstrasse unterwegs als uns ein anderer Fahrer richtig übel die Vorfahrt genommen hat und wir fast einen Unfall hatten. Der Fahrer fuhr einfach weiter. Mein Mann hat ihn dann eingeholt sie sind beide rechts eingefahren und mein Mann hat ihm eine Ohrfeige verpasst. Der Fahrer hat sich unser Kennzeichen notiert und beide Parteien sind weiter gefahren. Jetzt bereut mein Mann diese Ohrfeige er hatte Angst um unsere Tochter. Was sollen wir jetzt tun? Sollen wir zur Polizei gehen?

    Lg honny

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      1. November 2018 um 10:30

      Hallo Honny,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  9. S. F. sagt

    11. July 2017 um 10:40

    Hallo,

    ich habe eine Frage.
    Am Samstag, den 08.07.2017 war ich auf einen Geburtstag eingeladen. Mein Partner spielt in einem Verein. Zu späterer Stunde kam der Trainer zu mir und wollte sich bei mir verabschieden! Er war betrunken. Er sagte zu mir, das ich ihn das nächste mal ruhig “duzen” soll, darauf sagte ich, dass ich gut erzogen bin. Er wollte mich küssen, ich ging ein Schritt zurück und es folgte eine Ohrfeige. Ich war geschockt! Es haben auch zum Glück welche gesehen. Der Trainer wurde verabschiedet! Ich weiß bloß nicht, ob mir das reicht, weil ich den ganzen Samstag (Nacht)geweint habe und Kopfschmerzen habe.
    Was kann ich tun?
    Ich bitte um Rat!
    Viele Grüße

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      31. July 2017 um 8:59

      Hallo S. Felsner,

      Sie haben zunächst die Möglichkeit, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Zudem können Sie sich immer von einem Anwalt beraten lassen, welche Vorgehensweise für Sie hier die richtige ist. Darüber hinaus können Ihnen Beratungsstellen wie Opfervereine unterstützend zur Seite stehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply

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