Zum Inhalt springen

Körperverletzung

Logo Körperverletzung
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Leichte Körperverletzung
  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Kindesmisshandlung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Schlägerei
  • Strafverfolgung & Strafzumessung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Tatbestandsmerkmale
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage
  • Grenzen der Zivilcourage
  • Anwälte für Strafrecht
  • Lexikon
  • koerperverletzung.com
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung: Weitreichende Folgen für Körper und Geist

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare
Strafen­katalog
Kindesmiss­handlungFreiheits­strafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
... minder schwerer FallFreiheits­strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
Verlässliche Zahlen zur Kindesmisshandlung in Deutschland sind durch die hohe Dunkelziffer kaum möglich.
Verlässliche Zahlen zur Kindesmisshandlung in Deutschland sind durch die hohe Dunkelziffer kaum möglich.

Damit Kinder unbeschwert aufwachsen können, benötigen sie unseren Schutz. Daher sorgen Presseberichte über Fälle von Kindesmisshandlung allerorts für Entsetzen. Allein 2017 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 3.542 Fälle von Kindesmisshandlung in Deutschland. Wobei grundsätzlich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Auch dafür lassen sich mögliche Gründe aus der zur Kindesmisshandlung veröffentlichten Statistik entnehmen. Denn bei mehr als 93 Prozent der gemeldeten Fälle sind die Opfer mit dem Täter verwandt. Darüber hinaus sind die Geschädigten häufig noch zu klein, um sich Gehör zu verschaffen oder sie schämen sich.

Doch wie wird Kindesmisshandlung gemäß Strafgesetzbuch (StGB) definiert? Mit welchen Strafen müssen die Täter rechnen? Und was ist zu tun bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Kindesmisshandlung

Was gilt als Kindesmisshandlung?

Jede Form der körperlichen oder psychischen Gewalt gegen Kinder kann eine Misshandlung darstellen. Zudem ist auch eines Kindesmisshandlung durch Vernachlässigung denkbar.

Welche Strafe zieht Kindesmisshandlung nach sich?

Eine Kindesmisshandlung zieht mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten nach sich. Das Strafrecht sieht als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vor.

Wie kann ich erkennen, wenn ein Kind misshandelt wird?

Ein auffälliges Verhalten gepaart mit blauen Flecken können darauf deuten, dass ein Kind möglicherweise misshandelt wird. Was Sie dann tun sollten, lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Kindesmisshandlung
  • Kindesmisshandlung – eine Definition
  • Kindesmisshandlung erkennen und anzeigen

Kindesmisshandlung – eine Definition

In § 225 Abs. 1 StGB definiert der Gesetzgeber Kindesmisshandlung unter der Bezeichnung „Misshandlung von Schutzbefohlenen“. Der Straftatbestand liegt insbesondere dann vor, wenn eine Person unter achtzehn Jahren gequält oder roh misshandelt wird. Darüber hinaus ist es grundsätzlich auch  möglich, dass eine Gesundheitsschädigung, welche durch böswillige Vernachlässigung entstanden ist, als Kindesmisshandlung gilt.

Wie hoch bei Kindesmisshandlung die Strafe ausfällt, hängt grundsätzlich von den Umständen der Tat ab. In Betracht kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Außerdem besteht die Möglichkeit, in einem minder schweren Fall den Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von drei Monate bis fünf Jahren herabzusenken.

Nicht selten ziehen viele Jahre ins Land, bis die Opfer ihr Schweigen brechen, denn häufig diese mit Schamgefühlen und Ängsten. Ein Umstand, welcher den Täter ggf. in die Hände spielt. Denn eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht unbegrenzt möglich. So tritt gemäß § 78 Abs. 3 StGB bei Kindesmisshandlung die Verjährung nach zehn Jahren ein.

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Ansprüche bestehen. So können die Opfer von den Tätern grundsätzlich ein Schmerzensgeld wegen der Kindesmisshandlung verlangen.

Kindesmisshandlung erkennen und anzeigen

Kindesmisshandlung melden: Ansprechpartner sind Beratungsstellen, Jugendämter und die Polizei.
Kindesmisshandlung melden: Ansprechpartner sind Beratungsstellen, Jugendämter und die Polizei.

Blaue Flecken, Kratzer, Brandwunden und Knochenbrüche können sichtbare Hinweise auf Gewaltanwendungen sein. Darüber hinaus kann aber auch das Verhalten des Kindes ein Indiz für Kindemisshandlung sein. Ein Anzeichen ist zum Beispiel das ausschließliche Tragen von langen Hosen oder langärmligen Oberteilen, welche mögliche Verletzungen verdecken sollen.

Praktisch nie sichtbar sind die Spuren von psychischer Gewalt. Allerdings können Verhaltensveränderungen wie Aggressivität, soziale Isolation oder ein plötzlich auftretender Leistungsabfall als Hinweis dienen. Liegt die Vernachlässigung des Kindes vor, zeigt sich dies in der Regel durch ein ungepflegtes Äußeres und nicht witterungsgerechte Bekleidung. Auch ein unregelmäßiger Besuch der Kita oder der Schule kann ein Anzeichen sein.

Besteht Ihrerseits ein berechtigter Verdacht auf Kindesmisshandlung, gilt es zum Schutz des Kindes aktiv zu werden. Allerdings sollten Sie die weitere Abklärung entsprechenden Fachleuten überlassen. Dazu gehören Beratungsstellen, das Jugendamt und die Polizei. Wichtig ist aber, dass Sie die Kindesmisshandlung – ggf. anonym – melden.

Übrigens! Für bestimmte Personen besteht sogar eine Meldepflicht bei Kindesmisshandlung. Hegen zum Beispiel Lehrer oder Erzieher einen solchen Verdacht, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. So ist bei akuter Gefahr das Jugendamt zu benachrichtigen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Aspekten der Kindesmisshandlung, wie etwa die Misshandlung durch Erzieher, beleuchtet auch das Portal kita.de.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen, Durchschnitt: 4.53 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Dringender Tatverdacht: Begriff und mögliche Folgen
  • Schmerzensgeld für üble Nachrede und andere Persönlichkeitsverletzungen
  • Schockschaden: Schmerzensgeld auch für Angehörige?
  • Bewährungshilfe für verurteilte Straftäter dient der Aufsicht und Hilfe
  • Haftbefehl und seine Bedeutung für die Untersuchungshaft
  • Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele
  • Räuberischer Diebstahl – Tatbestand und Strafe einfach erklärt
  • Stalking – Bedeutung, Straftatbestand und Strafe
  • Schmerzensgeld nach einem Sportunfall: Entschädigung für Athleten?
  • Cybermobbing: Definition, Beispiele und Strafmaß

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Comments

  1. Lars E sagt

    8. November 2019 um 22:28

    Und wenn selbst die Staatsanwaltschaft falsch urteilt und dem Täter einen Freibrief gibt für weitere Misshandlungen am Kind, dann ist die Justiz weit nach unten gerutscht,ich habe das eigens miterlebt, meine Tochter und mein Sohn werden regelmäßig durch die KM misshandelt, Jugendamt Gericht Staatsanwaltschaft schauen weg.

    Reply
    • Brigitte sagt

      24. October 2021 um 8:42

      Bitte dokumentieren Sie es. Ihr Kind hat damit später die Möglichkeit die Mutter anzuzeigen.
      Eine Tagesmutter hat zusammen mit dem Kind jedesmal Fotos an das Jugendamt gesandt diese dokumentieren Zeitpunkt und Ausmaß. Nach einem Jahr musste das Kind nicht mehr zurück.
      Ein Jahr ist lang, jedoch bin ich ca. 8 bis 10 Jahre mehrfach wöchentlich so stark geschlagen worden, dass ich teilweise mit langen Kleidung zur Schule ging. Ich wollte nicht, dass man mich auslacht, weil ich noch so klein und dumm bin, dass meine armen Eltern mich so stark schlagen mussten
      Heute bin ich erwachsen. Mein Schmerzempfinden ist so stark beschädigt, dass ich selbst starke Migräne Anfalle nur an den Begleiterscheinungen merke. Das wichtige Warnsystem ist zerstört.

      Ich bitte Sie, egal wie viele Anläufe es dauert, erklären Sie Ihrem Kind, dass ed unrecht ist, was KM tut und dass Sie gemeinsam dagegen kämpfen.

      Jeder Tag wäre für mich wichtig gewesen.

      Ich bin beruflich in guter Position. Meine Eltern haben mich überall als dumm erklär, damit mein sonderbares Verhalten nicht auffällt.

      Im familiären Umkreis gibt es kaum einen Menschen, der einen Kind hilft, selbst bei sexueller Misshandlung

      Reply

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Cancel reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Erpressung
  • Fahrlässige Tötung
  • Häusliche Gewalt
  • Mobbing
  • Mord
  • Nötigung
  • Raub
  • Räuberischer Diebstahl
  • Tatbestandsmerkmale
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Folgen Sie uns:

koerperverletzung.com auf FacebookFolgen Sie koerperverletzung.com auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2016-2025 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Über uns | Haftungsausschluss | Cookie-Einstellungen

✖ Anzeige
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie Ihren Anwalt und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
kostenlose Ersteinschätzung
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung!
§ Suchen Sie einen Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung
Anzeige