FAQ: Vergehen, § 12 StGB
Vergehen sind Straftaten, für die der Gesetzgeber mindestens eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorsieht.
Hausfriedensbruch und die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB sind Vergehen. Raub, Mord und Totschlag gelten als Verbrechen. Hier finden Sie eine Tabelle mit weiteren Beispielen.
Nein, Betrug ist zwar ein Vergehen, aber trotzdem ein Offizialdelikt. Das heißt, es genügt eine einfache Strafanzeige für die Strafverfolgung.
Die fahrlässige Tötung ist ein Vergehen wie die fahrlässige Körperverletzung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen liegt in der Strafe, die der Beschuldigte im Falle seiner Verurteilung erwartet.
§ 12 StGB definiert diese beiden Deliktsformen wie folgt:
- Verbrechen sind schwerwiegende Straftaten, die laut Gesetz immer mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Verhängt das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, kann diese aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
- Vergehen wiegen nicht ganz so schwer wie Verbrechen. Deshalb hat der Gesetzgeber für diese Delikte ein geringeres Strafmaß festgelegt. Dem Täter droht im Falle seiner Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.
Vergehen und Verbrechen: Beispiele aus dem StGB
Strafschärfungen und -milderungen spielen keine Rolle für die Frage, wann ein Verbrechen und wann ein Vergehen vorliegt:

- Deshalb ist die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ein Vergehen, weil hierfür mindestens eine Geldstrafe droht oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB bildet einen eigenen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Damit handelt es sich um ein Verbrechen – trotz der Strafmilderung für minder schwere Fälle im Sinne des § 226 Abs. 3 StGB.
- Die Erpressung ist ein Vergehen, weil die Mindeststrafe lediglich eine Geldstrafe ist. Diese Einstufung gilt auch dann, wenn das Gericht von einem besonders schweren Fall der Erpressung ausgeht und die Strafe deshalb verschärft.
- Die räuberische Erpressung hingegen ist genauso wie der Raub ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird.
- Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB ist zunächst ein Vergehen, während die schwere Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 3 ein Verbrechen darstellt. Letztere liegt vor, wenn der Freiheitsentzug länger als eine Woche andauert oder wenn der Täter durch seine Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
In der folgenden Tabelle haben wir weitere Beispiele für Verbrechen und Vergehen aus dem Strafgesetzbuch aufgelistet.
| Tatbestand | Mindesstrafe lt. StGB | Einstufung |
|---|---|---|
| Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit | ||
| (Einfache) Körperverletzung | Geldstrafe | Vergehen |
| Fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe | Vergehen |
| Gefährliche Körperverletzung | 6 Monate Freiheitsstrafe | Vergehen |
| Körperverletzung mit Todesfolge | 3 Jahre Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Misshandlung von Schutzbefohlenen | 6 Monate Freiheitsstrafe | Vergehen |
| Schwere Körperverletzung | 1 Jahr Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Weibliche Genitalverstümmelung | 1 Jahr Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Straftaten gegen das Leben | ||
| Fahrlässige Tötung | Geldstrafe | Vergehen |
| Totschlag | 5 Jahre Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Mord | lebenslange Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Andere Straftaten | ||
| Betrug | Geldstrafe | Vergehen |
| Brandstiftung | 1 Jahr Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Diebstahl | Geldstrafe | Vergehen |
| Erpressung | Geldstrafe | Vergehen |
| Nötigung | Geldstrafe | Vergehen |
| Raub | 1 Jahr Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Sexuelle Nötigung (Vergewaltigung) | 1 Jahr Freiheitsstrafe | Verbrechen |
| Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe | Vergehen |
Strafbarkeit des Versuchs bei Vergehen

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen liegt darin, dass der Versuch eines Verbrechens immer strafbar ist.
Bei Vergehen ist der Versuch nur dann strafbar, wenn dies ausdrücklich im Gesetz angeordnet wird. Das ist allerdings relativ oft der Fall.
- Strafbar sind beispielsweise versuchter Betrug, versuchter Diebstahl und die versuchte Körperverletzung.
- Nicht strafbar ist hingegen der Versuch einer Beleidigung oder ein versuchter Hausfriedensbruch.
Versuch bedeutet übrigens, dass der Beschuldigte bereits einen festen Tatentschluss gefasst und unmittelbar zur Tatbegehung angesetzt hat. Das trifft beispielsweise auf den Schläger zu, der jemanden verprügeln will und zum Faustschlag ausholt, sein Opfer aber verfehlt, weil es ausweicht.
Pflichtverteidigung nur bei Verbrechen?

Die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen ist nicht nur im Hinblick auf das Strafmaß wichtig, sondern auch für die Verteidigung des Beschuldigten.
Denn laut § 140 I Nr. 2 StPO hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird und ihm demnach mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr droht.
Bei Vergehen kann ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen, wenn zum Beispiel …
- das Strafverfahren zu einem Berufsverbot führen kann,
- der Beschuldigte seh-, hör- oder sprachbehindert ist und die Bestellung einer notwendigen Verteidigung beantragt oder
- laut § 140 II StPO, „wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.“
Auch im Strafbefehlsverfahren ist eine notwendige Verteidigung zu bestellen, wenn der Richter erwägt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe zu verhängen, und der Angeschuldigte noch keinen Strafverteidiger hat.

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