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Das Strafverfahren: In vier Schritten zum Urteil

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 18. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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FAQ: Strafverfahren

In welche vier Zeitabschnitte gliedert sich ein Strafverfahren?

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Sofern dies anhand der Beweislage nicht eingestellt wird, wird in einem Zwischenverfahren Anklage erhoben. Anschließend folgt das Hauptverfahren im dritten und das Vollstreckungsverfahren im letzten Schritt.

Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren?

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Unter anderem fällt eine Grundgebühr an, die zwischen 44 und 396 Euro variieren kann. Weiteres zu den Kosten finden Sie in dieser Tabelle.

Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eingestellt wird?

Die Einstellung eines Strafverfahrens ist von der Dauer der einzelnen Schritte abhängig, die Sie hier nachlesen können. Landet das Verfahren nicht vor Gericht, sondern wird vorher von der Staatsanwaltschaft eingestellt, dauert dies ca. 3 bis 6 Monate.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Strafverfahren
  • Was ist ein Strafverfahren einfach erklärt?
    • Diese Kosten fallen an
    • Wie kann man gegen ein Urteil im Strafverfahren vorgehen?
  • Quellen und weiterführende Links

Weitere informative Ratgeber zum Strafverfahren:

  • Akteneinsicht
  • Kosten im Strafverfahren
  • Vernehmung

Was ist ein Strafverfahren einfach erklärt?

In vier Schritten soll die Schuld oder Unschuld Beschuldigter im Strafverfahren ermittelt werden.
In vier Schritten soll die Schuld oder Unschuld Beschuldigter im Strafverfahren ermittelt werden.

Das Strafverfahren ist ein übergeordneter Begriff eines mehrteiligen Verfahrens, um die Schuld oder Unschuld eines Beschuldigten zu ermitteln.

Stattdessen unterteilt sich der Ablauf von einem Strafverfahren in Deutschland in vier Zeitabschnitte. Ob und wann es zur Beendigung vom Strafverfahren kommt, hängt dabei von den Ergebnissen dieser einzelnen Schritte ab.

Aber wie genau läuft ein Strafverfahren ab? Wir erklären Ihnen im Folgenden kurz und knapp die einzelnen Schritte, die das Verfahren durchläuft:

  • 1. Schritt – Ermittlungsverfahren: Erfährt die zuständige Ermittlungsbehörde von einer möglichen Straftat, werden Ermittlungen aufgenommen. Dabei werden alle nötigen Beweismittel gesichert. Ggf. erfolgt die Einstellung vom Strafverfahren bereits mit dem Ermittlungsverfahren, wenn die Beweislast unzureichend ist.
  • 2. Schritt – Zwischenverfahren: Reicht die Beweislast aus, wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten erheben. Das Gericht prüft im Zwischenverfahren die Anklageschrift und bestätigt sie anschließend oder lehnt sie ab.
  • 3. Schritt – Hauptverfahren: Trägt das Gericht die Anklageschrift mit, kommt es zur Hauptverhandlung. Ab jetzt können Inhalte des Verfahrens mit der Öffentlichkeit geteilt werden. Es wird nach Sichtung aller Beweise und möglichen Anhörungen von Zeugen und Beschuldigten entschieden, ob es zur Verurteilung kommt.
  • 4. Schritt – Vollstreckungsverfahren: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kommt es zur Strafvollstreckung. Das bedeutet, dass die im Urteil ausgesprochenen Rechtsfolgen der Tat umgesetzt werden. Es kommt je nach Schwere der Tat zur Geld- oder Freiheitsstrafe.

Gehört eine Nebenklage im Strafverfahren ebenfalls zum Ablauf? Unter Umständen ist es möglich, dass sich durch eine Straftat Verletzte an dem Strafverfahren beteiligen. Eine Nebenklage ist gemäß §§ 395 – 402 StPO bei besonders schweren Delikten möglich. Sie gehören dann aktiv zum Ablauf des Prozesses und können insbesondere das Hauptverfahren durch eigene Sichtweisen & Informationen beeinflussen.

Diese Kosten fallen an

Wie hoch sind die Gerichtskosten im Strafverfahren?
Wie hoch sind die Gerichtskosten im Strafverfahren?

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, bedeutet das für Sie meist auch einige Kosten. Diese drohen Ihnen allerdings i. d. R. nur, wenn Sie tatsächlich schuldig gesprochen werden.

Die Kosten pauschal festzulegen ist meistens unmöglich. Zum einen ist die Höhe der Kosten abhängig vom jeweiligen Fall, zum anderen ist vom Fall außerdem abhängig, welche Kosten überhaupt anfallen.

In der folgenden Tabelle liefern wir Ihnen eine Übersicht darüber, was typische Gerichtsgebühren in einem Strafverfahren sind und wie hoch diese ausfallen können:

GebührenartGebührenrahmen
Grundgebühr gemäß 4100 VV RVG44 - 396 EUR
Verfahrensgebühr gemäß 4104 VV RVG (Behörde)44 - 319 EUR
Auslagenpauschale gemäß 7002 VV RVG20 EUR
Verfahrensgebühr gemäß 4106 VV RVG (Gericht)44 - 319 EUR
Termingebühr gemäß 4108 VV RVG 77 - 528 EUR
Auslagenpauschale II gemäß 7002 VV RVG20 EUR
Akteneinsichtspauschale12 EUR
Dokumentenpauschale gemäß 7000 VV RVG (für Kopien etc.)20 EUR

Wer zahlt den Rechtsanwalt im Strafverfahren? Weil keine Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden kann, müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen, wenn Sie sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren verteidigen lassen wollen. Einen Pflichtverteidiger erhalten Sie nur, wenn Ihnen bei Verurteilung z. B. mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe oder ein Berufsverbot droht.

Bisweilen kann Ihnen eine Beratungshilfe im Strafverfahren gewährt werden. Diese ist jedoch ebenfalls limitiert. Der beratende Anwalt wird Ihnen nur oberflächliche Informationen geben können, da in einem solchen Fall z. B. keine Akteneinsicht gewährt wird.

Akteneinsicht im Strafverfahren zu beantragen ist natürlich trotzdem möglich. Allerdings müssen Sie das entweder selbst erledigen oder einen Anwalt zu entsprechenden Kosten damit beauftragen. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gestellt werden.

Wie kann man gegen ein Urteil im Strafverfahren vorgehen?

Gegen das Urteil in einem Strafprozess können Sie Berufung einlegen.
Gegen das Urteil in einem Strafprozess können Sie Berufung einlegen.

Das Urteil eines Strafverfahrens kann empfindliche Auswirkungen bis hin zur Freiheitsstrafe haben. Wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind, können Sie Berufung gegen das Strafverfahren bzw. dessen Urteil einlegen.

Mit der Urteilsverkündung im Zuge des Vollstreckungsverfahrens endet das Strafverfahren in erster Instanz. Anschließend haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Strafverteidiger die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen. Bei erstinstanzlichen Urteilen spricht man hierbei von der Berufung.

Zu den Instanzen im Strafverfahren zählen Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG), Oberlandesgerichte (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH kann dabei, anders als die anderen drei Gerichte, niemals in erster Instanz zuständig sein. Die häufigste erste Instanz ist das Amtsgericht.

Wir haben für die einzelnen Instanzen des Strafverfahrens folgende Beispiele für Sie:

  • Der Fall wird in erster Instanz dem Amtsgericht vorgetragen. Dieses kommt zum Urteil, dass der Angeklagte der Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.
  • Gegen dieses Urteil wird vom Strafverteidiger Berufung eingelegt. Der Fall landet in zweiter Instanz beim Landgericht, das den Fall neu aufrollt. Auch hier wird der Angeklagte schuldig gesprochen.
  • Ab diesem Punkt ist nur noch eine Revision im Strafverfahren möglich. Der Fall landet nun beim Oberlandesgericht. Hierbei wird das Urteil auf Verfahrensfehler oder Fehler in der Anwendung geltenden Rechts geprüft, jedoch nicht der Fall selbst.
  • Für den Fall, dass das Landgericht als erste Instanz gehandelt hat, tritt der Bundesgerichtshof als zweite Instanz ein.
  • Ggf. kann sogar der Europäische Gerichtshof als Instanz eintreten und gemäß § 359 StPO für eine Wiederaufnahme vom Strafverfahren sorgen. Auch neue Tatsachen können zu Neuverhandlungen führen.

Sicherlich fragen Sie sich mit Blick auf die einzelnen Schritte und Instanzen häufiger: Wie lange dauert so ein Strafverfahren eigentlich? Auch dies ist, ähnlich wie die Kosten, vom jeweiligen Fall abhängig. Die Dauer kann zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren variieren. Bereits das Ermittlungsverfahren kann je nach Umfang mehrere Jahre andauern.

Quellen und weiterführende Links

  • § 359 StPO
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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