Kopfschmerz, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen – solche Auswirkungen eines Verkehrsunfalls werden von der betreffenden Person oft nicht ernst genommen und bagatellisiert. Doch auch die nicht durch Wunden oder Hämatome sichtbaren Traumata insbesondere des Kopfes sollten nicht unterschätzt werden.
Das Schädelhirntrauma zählt beispielsweise zu den häufigsten Todesursachen bei unter 40-jährigen Personen. Daher sollten Sie gerade nach einem Motorradunfall auf Ihren Körper hören, denn gegebenenfalls steht Ihnen sogar Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung oder einer ähnlichen Kopfverletzung zu.
In dem folgenden Ratgeber können Sie sich über Schmerzensgeld nach einem Nasenbeinbruch ebenso informieren wie bei einem Schädelhirntrauma. Alles zum Schmerzensgeld bei Kopfverletzungen sowie den allgemeinen Vorschriften erfahren Sie hier.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung
Ist die Gehirnerschütterung auf einen Unfall mit Fremdverschulden oder eine sonstige Handlung Dritter zurückzuführen, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Pauschale Aussagen zur Schmerzensgeldhöhe sind in der Regel nicht möglich, da zahlreiche Faktoren die Summe beeinflussen. Eine Schmerzensgeldtabelle kann allerdings eine Orientierungshilfe sein. Hier finden Sie eine solche Tabelle.
Wollen Sie Schmerzensgeld beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Anspruch üblicherweise durch ein ärztliches Gutachten belegen.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung – Schaden an der menschliche Schaltzentrale
Der Kopf beherbergt mit dem Gehirn die Schaltzentrale des menschlichen Körpers. Es sorgt dafür, dass so ziemlich alle lebenswichtigen Abläufe miteinander koordiniert werden und es ermöglicht vor allem das Denken, also das, was dem Menschen zu dem macht, was er ist.
Da dieses Organ besonders empfindlich ist, wird es durch den körpereigenen Sturzhelm, dem Schädelknochen, vor Schäden geschützt. Doch auch dieser Stoßdämpfer aus Bindegewebe hat Grenzen und so lassen sich Kopfverletzungen manchmal nicht vermeiden.
Sind diese Folge von einem Unfall, zum Beispiel von einem Motorradunfall, kann unter Umständen Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung oder andere Schäden geltend gemacht werden. Doch was ist eigentlich das Schmerzensgeld?
Geregelt ist dieser im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 253. Darin heißt es zunächst in Absatz 1, dass Schäden, die nicht vermögensbedingt sind, in den durch das Gesetz benannten Fällen mit Geld zu entschädigen sind. Im zweiten Absatz wird konkretisiert, welche Schadensarten dabei im Besonderen erfasst werden:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Schadenersatzbegründend sind demnach Eingriffe auf Körper, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung. All dies fällt in einen Schutzbereich, der sich schwer mit rein pragmatischen Kriterien messen lässt. Beeinträchtigungen und die dadurch hervorgerufenen Schmerzen sind stets an das subjektive Empfinden geknüpft.
Nicht jeder Mensch besitzt die gleiche Schmerzschwelle, also die gleiche Wahrnehmung dafür, ab wann Reize Schmerzen verursachen. Diese ist nicht immer genetisch vorbestimmt, sondern hängt auch von den persönlichen Umständen ab. So haben Leistungssportler durchschnittlich eine höhere Schmerzschwelle als weniger aktive Menschen. Auch die Heilung kann sehr unterschiedlich verlaufen und bei einem Verletzten nur wenige Tage betragen, während andere Geschädigte über Wochen Schmerzen haben.
Charakteristische Ursachen von Schmerzensgeld sind Beschwerden, die in Folge eines Verkehrsunfalls erlitten wurden oder zukünftig auftreten werden. Auch ausgestandene Ängste und Sorgen können Schmerzensgeld begründen ebenso wie Beeinträchtigungen der Lebensfreude und Persönlichkeitsverletzungen.
Kopfverletzungen treten typischerweise bei Unfällen im Straßenverkehr auf oder auch bei Körperverletzungen beispielsweise durch eine Schlägerei.
Halswirbel-Syndrom, Gehirnerschütterung und Co.: Welche inneren Kopfverletzungen begründen Schmerzensgeld?
Für den medizinischen Laien verschwimmen all die umgangssprachlich kursierenden Begriffe oftmals zu einem untrennbaren Mischmasch. Klar ist dann meist nur noch, dass es sich um irgendeine Form der Kopfverletzung handelt.
Bevor ein Betroffener Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung oder ein Schleudertrauma einfordern kann, sollte er sich zunächst einmal darüber Klarheit verschaffen, welche Verletzung überhaupt vorliegt.
Dabei handelt es sich um eine Weichteilschädigung in der Region der Halswirbelsäule. Meist wird ein Schleudertrauma im Straßenverkehr, typisch sind Auffahrunfälle, verursacht. Die typischen Verletzungserscheinungen sind unter anderem Nacken- und Kopfschmerzen, Schwindel, Schluck-, Schlaf- sowie Seh- und Hörstörungen.
In diesem Rahmen kommt als Sonderform beispielsweise Schmerzensgeld für einen Tinnitus in Frage, der infolge der Weichteilverletzung auftritt.
Während diese beiden Körperschäden eher den Oberkörper betreffen, ist eine weitere häufig diagnostizierte Beeinträchtigung das Schädelhirntrauma, welches sich auf den Kopf bezieht. Es liegt vor, wenn Schädelknochen und Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurden. Hat eine Gewalt derart auf den Kopf des Opfers eingewirkt, kann dieses Schmerzensgeld für das Schädelhirntrauma verlangen.
Erkennbar ist diese Kopfverletzung an Symptomen des Verletzten wie Bewusstseinsverlust, Kopfschmerzen, Schwindel, Gleichgewichtsproblemen, Übelkeit, Erbrechen, Krampfanfällen, einer Beeinträchtigung des Erinnerungsvermögens sowie Schwellungen oder Platzwunden.
Medizinisch sind beim Schädelhirntrauma drei Verletzungsgrade zu unterscheiden:
- Gehirnerschütterung (Commotio cerebri)
- Gehirnprellung (Contusio cerebri)
- Gehirnquetschung (Compressio cerebri)
Die Gehirnerschütterung ist dabei die leichteste Form, die jedoch ebenso schadenersatzbegründend ist. Denn das Schmerzensgeld deckt die Gehirnerschütterung ebenfalls ab.
Bei der Diagnose, die später durchaus ausschlaggebend für die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung oder einer Gehirnprellung sein kann, achten Ärzte auf die Beeinträchtigung der folgenden Körperfunktionen:
- Patient ist in der Lage, die Augen zu öffnen
- Verletzter ist ansprechbar
- Opfer reagiert auf Schmerzreize
Drei bis acht Punkte nach der GCS deuten auf eine Gehirnquetschunghin. Neun bis zwölf Punkte sind ein Indiz für eine Gehirnprellung und zwischen 13 und 15 Punkten ist von einer Gehirnerschütterung auszugehen.
Ein weiterer Aspekt, der Einfluss auf das Schmerzensgeld bei diagnostizierter Gehirnerschütterung bzw. deren schwerere Formen haben kann, ist die Frage, ob es sich um ein offenes oder geschlossenes Trauma handelt.
Bei einer offenen Verletzung tritt Hirnwasser (Liquor) aus der Wunde aus, was lebensbedrohliche Folgen haben kann.
80 Prozent der Betroffenen erleiden ein leichtes Schädelhirntrauma und können somit Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung beantragen.
Äußerlich sichtbare Kopfverletzungen und ihr Zusammenhang zum Schmerzensgeld
Neben den eben beschriebenen überwiegend inneren Schäden, können auch andere, äußerlich sichtbare Schäden, einen Schadenersatz nach sich ziehen. Diese treten zwar oft in Verbindung mit einer Gehirnerschütterung oder Ähnlichem auf, können aber auch als Folge von anderen Schadensereignissen hervorgerufen werden.
In Frage kommen beispielsweise Prellungen, kleinere Brüche oder sonstige Beeinträchtigungen wie Folgendes:
- Schmerzensgeld bei einer Platzwunde am Kopf
- Schmerzensgeld nach erlittenem Nasenbruch
- Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch
- Schmerzensgeld infolge vom Jochbeinbruch
- Schmerzensgeld infolge einer Augenverletzung
- Schmerzensgeld bei Zahnverlust
Auch deutlich weniger schwerwiegende Verwundungen als eine Gehirnerschütterung, also eine Commotio Cerebri, können Schmerzensgeld begründen. Es gibt jedoch eine gewisse Grenze, ab derer Beschwerden einen Schadenersatz nach sich ziehen können.
Bagatellverletzungen werden vom Schadensrecht nicht erfasst. Das ist zwar so eindeutig nicht im Gesetzestext wiederzufinden, allerdings ist es gängige Praxis im Gesetzgebungsverfahren. Folgende Verletzungen sind vom Schmerzensgeld ausgeschlossen:
- leichtes HWS-Trauma ersten Grades
- Kopfschmerzen
- Schleimhautreizungen
- oberflächliche Weichteilverletzungen
- leichtere Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates (Zerrungen und Stauchungen)
Wonach bemisst sich die Höhe vom Schmerzensgeld einer Gehirnerschütterung?
Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich stets nach dem Einzelfall und sämtlichen Umständen des Schadensereignisses. Entscheidend ist, die Gewährleistung der Ausgleichs- und der Genugtuungsfunktion.
Erstere dient dazu Vermögenseinbußen, die durch das schadensauslösende Ereignis entstanden sind, auszugleichen. Solche Einbußen bestehen beispielsweise in den Kosten für die Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt, die sich über Tage oder Wochen bis hin zu Jahren erstrecken kann.
Es sollen Annehmlichkeiten und Erleichterungen ermöglicht werden, sodass der Verletzte seine Lebensfreude zurückgewinnen kann. Diese Funktion bemisst sich nach Schmerz- und Eingriffsintensität sowie nach etwaigen Folgeschäden.
Nach einer Gehirnerschütterung kann das Schmerzensgeld davon abhängen, wie viele Monate das Erinnerungsvermögen eingeschränkt ist oder Gleichgewichtsstörungen vorliegen.
Im Falle der Platzwunde berücksichtigt das Schmerzensgeld, ob eine Narbe im Gesicht zurückbleibt. Dauerhafte Entstellungen, aber auch eine langanhaltende Arbeitsunfähigkeit können als Folgeschäden nicht nur die Höhe, sondern auch die Dauer vom Schmerzensgeld mitbestimmen.
Die Genugtuungsfunktion wendet sich an die subjektive Seite und soll dafür Sorge tragen, dass der Unfall- oder Schadensverursacher dem Opfer für die zugefügten Verletzungen Genugtuung leistet. Dabei spielen der Grad des Verschuldens, eine mögliche Regulierungsverzögerung und die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle.
Wichtig ist allerdings auch das Mitverschulden des Opfers. Dieses wird bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung ebenso berücksichtigt.
Eine Ausnahme gilt hier jedoch im Verkehrsunfallrecht, dem Rechtsbereich, der für Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung typisch ist. Hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese setzt abgrenzend von der Verschuldungshaftung kein aktives Verschulden voraus. Vielmehr beruht sie auf dem Gedanken, dass der Ersatzpflichtige trotz einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine Gefährdung seiner Umwelt hervorruft.
Hier verwirklicht sich eine latent vorhandene Gefahr, diese wird nicht erst geschaffen. Das ist in der Regel bei Kraftfahrzeugbesitzern und Hundehaltern der Fall.
Als 2002 das immaterielle Schadenrecht modernisiert wurde, kam es zu Neuerungen, die die Haftung im Straßenverkehr betrafen. In diesem Jahr wurde das Schmerzensgeld erstmals ausdrücklich im Straßenverkehrsrecht integriert. Paragraph 11 StVG besagt zum Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzungen:
Im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Wie schon in § 253 BGB so wird auch in § 11 StVG von einer billigen Entschädigung in Geld gesprochen. Dieser recht abstrakte Passus hilft einem Verletzten zunächst einmal kaum, wenn er wissen möchte, wie sich bei Nasenbruch oder Nasenbeinfraktur Schmerzensgeld bemisst.
Verletzte, die vorab eine Unfallversicherung mit gesonderter Schmerzensgeldklausel abgeschlossen haben, brauchen nur in die Vertragsunterlagen zu schauen, um zu wissen, wie viel Geld sie erwarten können. Doch auch, wenn der Geschädigte versucht, sein Schmerzensgeld bei Nasenbruch, Nasenbeinfraktur oder Ähnlichem beim Schadensverursacher einzufordern, steht er trotz der undeutliches Gesetzesformulierung nicht ohne Hilfsmittel da.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat beispielsweise einen Fall mit einem Nasenbeinbruch verhandelt. Das Schmerzensgeld betrug laut Tabelle 3.250 Euro. Allerdings ging diese Verletzung zusätzlich mit einer Unterarmfraktur und Prellungen einher.
Ein vergleichbarer Nasenbeinbruch kann ähnliches Schmerzensgeld, aber auch ganz andere Summen nach sich ziehen. Die Umstände des Einzelfalls sind stets ausschlaggebend für die konkrete Höhe vom Schadensersatz.
Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Schmerzensgeldtabellen keine bindende Wirkung entfalten, sondern lediglich Richtwerte aufzeigen und eine Art Ratgeber darstellen. Sie sind hilfreich, um einen ersten Eindruck von eigenen Anspruch zu gewinnen.
Die gängigsten Tabellen sind:
- Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle, von Rechtsanwalt Andreas Slizyk
- Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm vom ADAC
- Celler Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandesgericht Celle
Alle drei Sammlungen beinhalten im Großen und Ganzen die gleichen Gerichtsurteile, sie unterscheiden sich aber durch teilweise aufgenommene nicht öffentliche Vergleiche oder Gerichtsentscheidungen.
Kein Schmerzensgeld ohne detaillierte Beweisführung
Um zu Ihrem Urteil über Schmerzensgeld nach einer Gehirnerschütterung, einem Nasenbeinbruch oder einer Verletzung der HWS zu kommen, sind zunächst einmal Sie in der Pflicht. Denn als Geschädigter müssen Sie nicht nur einen sogenannten unbezifferten Feststellungsantrag stellen und Ihren Anspruch beim zuständigen Amtsgericht einklagen. Kommt es zur Verhandlung obliegt es außerdem Ihrer Pflicht, Beweise vorzulegen.
Sowohl hinsichtlich des Zwangs einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der bei Landgerichten herrscht, als auch zur Vermeidung von Fehlern ihrerseits und zur bestmöglichen Geltendmachung Ihrer Rechte, sollten Sie sich alsbald an einen Anwalt wenden, wenn Sie beschließen, Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung einzuklagen.
In dem Klageantrag sollten Sie einen Mindestwert oder eine Spanne, des von Ihnen geforderten Schmerzensgeldes benennen. Diese wird das Gericht in aller Regel als Mindestwerte betrachten, die es nach eigenem Ermessen deutlich übersteigen kann. Bleibt das Gericht deutlich unter dem von Ihnen benannten Wert, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen.
In der Verhandlung müssen Sie einen kausalen Zusammenhang zwischen Ihren Kopfverletzungen und dem Schadensereignis herstellen und nachvollziehbar belegen. Dafür sind Sachverständigen- und Arztgutachten notwendig, die bestenfalls direkt nach dem Unfall eingeholt werden sollten.
Doch Obacht: Manche Versicherungsunternehmen bringen vor Gericht Gegengutachten vor. Beraten Sie also vorab mit Ihrem Anwalt, wie Sie dabei vorgehen können und holen Sie gegebenenfalls mehrere Gutachten ein, die Ihre Seite untermauern.
Gerade beim Schleudertrauma kann es zu Schwierigkeiten vor Gericht kommen. Denn es gibt die These, dass ein solcher Halswirbelsäulenschaden technisch und biomechanisch erst ab einer durch den Aufprall bedingten Geschwindigkeitsveränderung von 10 km/h verursacht werden kann. Dies wird als Harmlosigkeitsgrenze bezeichnet.
Es gab allerdings bereits Urteile, in denen auch bei geringerer Geschwindigkeitsänderung Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma zugesprochen wurde. Ratsam ist es in einem solchen Fall, folgende Spezialisten für die Beweiserhebung zu kontaktieren:
- Allgemeinmediziner
- Unfallforscher
- Biomechaniker
- Orthopäden
- Neurologen
Diese können unter Umständen belegen, dass die Forderung berechtigt ist und Ihnen so zu Ihrem Schmerzensgeld verhelfen.
Beispiele für Schmerzensgeld bei Kopfverletzungen
Das Schmerzensgeld einer Gehirnerschütterung variiert mitunter sehr stark. Wie bereits erwähnt, spielen die individuellen Begebenheiten eine ausschlaggebende Rolle. Außerdem beeinflussen zusätzliche Verletzungen die Summe. Das Amtsgericht (AG) Köln sprach 1980 ein Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung in Höhe von ca. 130 Euro zu.
Das Landesgericht (LG) Bielefeld verordnete hingegen 5.000 Euro Schmerzensgeld für eine Gehirnerschütterung, die mit einer Nasenfraktur einherging und Übelkeit, Erbrechen, Schlaflosigkeit und starke Schmerzen verursachte.
Ähnliche Schwankungen erzielt auch ein Jochbeinbruch beim Schmerzensgeld. Das AG Hannover entschied 1983, für eine Jochbogenverletzung in Form einer starken Schwellung umgerechnet knapp 510 Euro zuzusprechen. Das OLG Köln verhängte 1990 ein Urteil, in dem für eine Jochbeinfraktur ein Schmerzensgeld von knapp 15.300 Euro festgelegt wurde.
Das Schmerzensgeld für eine Platzwunde im Gesicht variierte in der Vergangenheit von etwa 1.000 Euro (AG Braunschweig, 1997) bis hin zu 20.000 Euro (LG Heidelberg, 2004).
Auch bei der Kieferfraktur bzw. beim Kieferbruch kann das Schmerzensgeld ganz unterschiedlich ausfallen. Eine verspätete Kieferfrakturdiagnose durch einen Behandlungsfehler erzielte 2014 500 Euro (OLG Köln). Eine Oberkieferfraktur mit schwerer Gesichtsverletzung veranlasste das OLG Koblenz 1999 zu einem Urteil über knapp 33.000 Euro.
Sehen Sie hier eine Übersicht mit weiteren Entscheidungen zum Schmerzensgeld wegen einer Gehirnerschütterung:
Schmerzensgeld wegen einer Gehirnerschütterung | Betrag. Gericht, Jahr |
---|---|
leichte Gehirnerschütterung, Kopfplatzwunde, leichtes HWS-Syndrom und Brustkorbprellung | ca. 2.600 Euro (OLG Frankfurt am Main, 1996) |
Gehirnerschütterung, Schädelprellung, Kopfplatzwunde und Narbenbildung | ca. 1.500 Euro (AG Augsburg, 1989) |
Gehirnerschütterung, Nierenquetschung, Prellungen und Blutergüsse | ca. 800 Euro (AG Buxtehude, 1993) |
Gehirnerschütterung und Unfallschock | ca. 500 Euro (OLG Köln, 1978) |
Gehirnerschütterung, Unterschenkelprellungen und -schürfwunden | ca. 200 Euro (AG Tübingen, 1981) |
Wie wird das Schmerzensgeld einer Gehirnerschütterung gezahlt?
Üblicherweise erfolgt die Zahlung vom Schmerzensgeld als Einmalzahlung. Möglich ist aber auch eine Schmerzensgeldrente, die allerdings nur in besonderen Fällen in Frage kommt. Langwierige Folgeschäden können eine solche monatliche Zahlweise bedingen.
Alternativ ist es laut Gesetz ebenfalls möglich, die Rente zu kapitalisieren und eine Summe einmalig auszuzahlen, die dem Gesamtwert der Rente entspricht. Versicherungen bevorzugen oftmals diese Variante, da ihnen damit der hohe Abwicklungsaufwand, der sich sonst über Jahre und Jahrzehnte erstrecken würde, erspart bleibt.
Thea H sagt
14. April 2023 at 11:18
Hallo und guten Tag,
wie verhält es sich bei Schmerzensgeld bei einem Überfall am Fahrstuhl der S-Bahn. Ich hab das bei der Polizei angezeigt, Verfahren wird wohl schnell eingestellt, mangelnde Beschreibung der Täter, eine Kamera gibt es nicht.
Und genau dafür will ich die Bahn verklagen. Habe leichte Gehirnerschütterung, seit dem 2.4. dauerhaft Kopfschmerzen, diverse Prellungen und Schmerzen, Schwindel und Gleichgewichtsprobleme.
Liebe Grüße
Danilo B. sagt
8. August 2018 at 19:18
Welche Leistungen der Unfallversicherung stehen mir nach einem Treppensturz und folgenden Verletzungen zi:Kppfplatzwunde ,Schädelfraktur,Mehrfach Nasenbeinftaktur ,Schädelfraktur ,Sinusfrktiren und Lungenkontusion
Koerperverletzung.com sagt
13. August 2018 at 10:56
Hallo Danilo B.,
dass sollten Sie mit der zuständigen Unfallversicherung klären. Wir können nicht beurteilen, welche Art von Versicherung für Sie besteht (gesetzlich oder zusätzlich noch eine private Police) und welche Leistungen übernommen werden.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
R. Neela sagt
25. December 2016 at 11:07
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Frage: Wird das negative Verhalten der Unfallverursacher/Haftpflicht, wie z.B. laufende niedrige Abfindungsangebote, sowie das Hinauszögern von Schriftverkehr, ein Bumerang sein?/ D. h. in einer späteren Verhandlung wird auch das schlechte Verhalten der Haftpflichtversicherung, vom Gericht gesehen? In diesem Fall liegt der unversch. Unfall(Vorfahrtsnahme/Frontalaufprall-Wegschleudern)
8 Jahre zurück.
Die daraus sich entwickelnde Verletzung bis hin zur Gehirnoperation, war einige Jahre nach diesem Frontalaufprall.
2. Frage: Eine monatliche Schadens-Rente(Unfall war auf privatem Wege), wird zusätzlich zur Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt?
Freundliche Grüße
koerperverletzung.com sagt
3. January 2017 at 11:51
Hallo R. Neela,
eine Regulierungsverzögerung der Versicherung des Schädigers kann sich auf das Urteil bzw. die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nicht gleichzusetzen mit der Schmerzensgeldrente. Erstere wird in der Regel von der Rentenversicherung gezahlt, letztere vom Schädiger bzw. dessen Versicherung.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Monika K. sagt
18. October 2016 at 22:39
Hallo,ich hatte einen Sturz über einen Hund,schwere Gehirnerschütterung,Wirbelprellungen HWS u.LWS,Steißbeinprellung,bin seit dem 19.9 16 absolut Arbeitsunfähig geschrieben vom Arzt’ich versorge meine Mutter 24 Std.nun müßte ich mir Personal besorgen,wer kommt dafür auf?Ich habe immer noch Schwindel und Kippe um,darf kein Auto kein Fahrrad fahren.Darf man Schmerzensgeld und die Kosten für die Mutter bei der Versicherung geldent machen.Danke für Ihre Antwort.
koerperverletzung.com sagt
19. October 2016 at 8:30
Hallo Monika,
Schmerzensgeld können Sie immer nur dann geltend machen, wenn Ihnen eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen anderen zugefügt wurde. Handelte es sich also nicht um Ihren Hund, können Sie den Hundehalter bzw. dessen Versicherung zur Verantwortung ziehen. Hierzu benötigen Sie ärztliche Gutachten über ihre Verletzungen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen beratend zur Seite stehen wird.
Ihr koerperverletzung.com-Team
K. Monika sagt
1. December 2016 at 22:25
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort,die Versicherung des Hundes hat schon mal 1500 Euro gez.für die Schmerzen nun kommt ein Außendienstmitarbeiter zu mir von der Versicherung..die Pflege der Mutter wird nicht berücksichtig aber ich könnte meine Haushaltsansprüche geltend machen….nun habe ich keine Ahnung was das sein kann ich bin immer noch Arbeitunfähig Gesch.auf unbestimmte Zeit wegen der Prellungen im Rücken..dem Schwindel und des Tinitus…vielleicht können Sie mir noch mal helfen.Bielen Dank Monika k.
koerperverletzung.com sagt
5. December 2016 at 11:19
Hallo Monika,
eventuell liegt bei Ihnen ein Haushaltsführungsschaden vor. Dabei handelt es sich um einen weiteren Anspruch, den Sie neben dem Schmerzensgeld geltend machen können. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten am besten einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
W. Sessler sagt
10. August 2016 at 8:35
Kopfverletzung durch Schleuderzille verursacht.. Narbenbildung, zeitweiliger Verlust des Riechvermögens, Schlafstörungen! Unfallschuld im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung eindeutig!
Sehr geehrte Damen und Herren,
muss bei der Forderung von Schmerzensgeld/Genugtuung unbedingt ein Rechtsanwalt seitens des Klägers hinzugezogen werden und was kostet das ungefähr….z.B. abhängig von der geforderten Summe?
Beste Grüße
W. Sessler
koerperverletzung.com sagt
10. August 2016 at 8:45
Hallo W. Sessler,
es ist nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie können Ihren Anspruch beispielsweise auch außergerichtlich geltend machen.
Eine Prognose hinsichtlich anfallender Anwaltskosten ist nicht möglich. Allerdings werden die Anwaltskosten vom Schädiger übernommen, wenn Sie den Prozess gewinnen.
Ihr koerperverletzung.com-Team