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Schmerzensgeld bei einem Bänderriss: Wenn der Körpergummi reißt

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, kommt Schmerzensgeld für einen Bänderriss in Frage.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, kommt Schmerzensgeld für einen Bänderriss in Frage.

Vorstellbar sind die Bänder im menschlichen Körper ungefähr wie Gummis. Nur sind nicht alle körpereigenen Varianten gleich flexibel. Die Gelenkbänder zum Beispiel sind extrem belastbar und stabil, aber dafür nur minimal dehnbar. Die Bänder der inneren Organe erlauben eine weitaus größere Beweglichkeit.

Doch werden diesen körpereigenen Strukturen zu extreme Bewegungen abverlangt, reißen sie und das führt zu unangenehmen Schmerzen durch Verletzungen des Körpers. Die Folge ist ein sogenannter Bänderriss, der mitunter Schmerzensgeld begründen kann.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Wann Schmerzensgeld für einen Bänderriss in Frage kommt und auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser Anspruch fußt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss

Wann besteht bei einem Bänderriss ein Anspruch auf Schmerzengeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht laut Gesetz immer dann, wenn Ihnen Dritte fahrlässig oder vorsätzlich gesundheitlichen Schaden zufügen.

Wie viel Schmerzensgeld rechtfertig ein Bänderriss?

Wie hoch das Schmerzensgeld bei einem Bänderriss ausfallen kann, lässt sich pauschal nicht angeben. Einige Urteile haben wir in dieser Tabelle zusammengefasst. Die Übersicht kann bei der Orientierung helfen.

Wie kann ich bei einem Bänderriss Schmerzensgeld fordern?

Wollen Sie Schmerzensgeld beantragen, müssen Sie den Anspruch gegenüber dem Verursacher der Verletzung bzw. seiner Versicherung geltend machen. Ein Anwalt kann Sie dabei ggf. unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss
  • § 253 BGB: Das immateriell fundierte Schmerzensgeld
    • Schmerzensgeld für einen Bänderriss
  • Höhe vom Schmerzensgeld für einen Bänderriss

§ 253 BGB: Das immateriell fundierte Schmerzensgeld

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in § 253 die wesentliche Bestimmung zum sogenannten Schmerzensgeld. Ein Anspruch darauf besteht demnach bei körperlichen, gesundheitlichen, freiheitlichen oder sexuellen Beeinträchtigungen, die einer Person durch einen Dritten zugefügt werden.

Erfasst werden neben rein physischen Verletzungen, wie eine Platzwunde am Kopf oder ein gebrochenes Bein, auch ein psychischer Schaden, der beispielsweise auf Mobbing am Arbeitsplatz beruht.

Diese immateriell begründete Form des Schadensersatzes zieht immer eine billige Entschädigung mit sich. Wie sich diese konkret bemisst, lässt der Gesetzgeber offen und legt die Bestimmung in das Ermessen der Richter.

Schmerzensgeld für einen Bänderriss

Der Anwendungsbereich vom Schmerzensgeld erfasst den Bänderriss ebenso wie nahezu alle weiteren Formen menschlicher Unversehrtheit. Derartige Verletzungen der Bänder können durch einen Unfall mit dem Fahrrad oder im Rahmen einer sportlichen Betätigung auftreten.

Ist eine OP notwendig, wirkt sich das auf das Schmerzensgeld für den Bänderriss aus.
Ist eine OP notwendig, wirkt sich das auf das Schmerzensgeld für den Bänderriss aus.

Insbesondere das Außenband am Sprunggelenk, die Bänder des Kniegelenks sowie die im Daumengrundgelenk an den Handwurzelknochen reißen häufig durch hohe Belastungen.

Vor dem Antrag auf Schmerzensgeld für einen Bänderriss bei der Versicherung des Schädigers steht zunächst eine ärztliche Untersuchung an. Ein Arzt kann bei der Behandlung je nach Schwere der Verletzung entweder eine konservative Therapie in Form einer Schienung oder eine Operation wählen. Insgesamt zieht sich die Heilung so über Wochen und Monate – mitunter sind es Jahre, wenn Dauerschäden bleiben – und so stellt die Verletzung eine erhebliche Einschränkung für den Betroffenen dar, was sich in der Höhe vom Schmerzensgeld für den Bänderriss widerspiegelt.

Höhe vom Schmerzensgeld für einen Bänderriss

Die Verletzungsintensität, die Schmerzen, die Notwendigkeit einer Operation, ein zurückbleibender Dauerschaden – all diese und weitere Faktoren bestimmten, wie viel Schmerzensgeld bei einem Bänderriss bei der Versicherung eingefordert werden kann. Entscheidend sind immer die Gesamtumstände des Einzelfalls.

Bei der Bewertung der Lage kann ein Rechtsanwalt ebenso behilflich sein wie ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle, die eine grobe Orientierung erlaubt, indem sie vergangene Urteile auflistet.

Sehen Sie hier anhand eines Beispiels für eine derartige Übersicht, welche Beträge beim Schmerzensgeld für einen Bänderriss möglich sind:

Ver­letz­ungHöhe vom Schmerz­ens­geld beim Bänder­rissGe­richt, Jahr, Ent­scheid­ung
Knie­bänder­riss, Bein­venen­throm­bose, Sprung­gelenk­fraktur, Prell­ung, Blut­ergüsse, post­trauma­tische Depression55.000 EuroOLG Berlin, 2013, Az. 22 U 270/12
Außen­band­abriss, Kreuz­band­abriss, Hand­verletz­ungca. 26.000 EuroLG München, 1996, Az. 19 O 21371/95
Innen­meniskus­riss, Innen­band­riss am Knie­gelenkca. 7.000 EuroOLG Olden­burg, 1991, Az. 4 U 83/90
Sprung­gelenk­bänder­riss, Haut­abschürf­ungenca. 3.000 EuroLG Olden­burg, 1990, Az. 4 O 3022/89
Meniskus­riss, Ent­zünd­ung am Knie­gelenk700 EuroLG Münster, 2009, Az. 8 O 34/09
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Arben sagt

    21. October 2019 um 12:21

    Hallo ich bin Arben l. am 13 09 2019 is einen Unfall passierte in der Arbeit meine chef zu mir gesagt ich sol in Kisten wagen rein stellen und er ist mit dem Traktor gefahren und ist Bisien schnell gefahren Dan ist das wagen um gekippt und umgestürzt mit mir habe mich verletzt meine Füß habe eine Knöchen ödem und 3 Bände gerissen und wer ist jetzt da schuld???

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      7. November 2019 um 14:29

      Hallo Arben,

      bei einem Arbeitsunfall muss in der Regel ein Vorsatz nachgewiesen werden, um Ansprüche gelten machen zu können. Dies sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  2. HeikoG. sagt

    16. October 2019 um 14:55

    Hallo,
    auf Grund eines Arbeitsunfalls im Aug. 2016 wurde bei mir der rechten Ellenbogen ausgekugelt. Dabei sind die Innen und die Außenbänder gerissen.
    Im ersten MRT, 3 Tage nach dem Unfall, steht “keine Darstellung der Seitenbänder”.
    Der Arzt entschied sich den Arm konservativ, also ohne OP zu behandeln mit dem Tragen einer 3 wöchigen Schiene und anschliessender Physiotherapie. Aber der Arm wurde nicht besser. Im Dezember mußte ich daher die Arbeitstherapie abbrechen, weil es nicht möglich war damit zu arbeiten. Daraufhin wurde ein 2. MRT gemacht, in dem stand ” Die Kollateralbänder sind nicht sicher abgrenzbar, von einer Ruptur nach kompletter Luxation ist auszugehen.” Da meinte der Arzt dann, er hätte im August den Satz vom 1.MRT “keine Darstellung der Seitenbänder” irgendwie überlesen. Die Seitenbänder sind gerissen und es wären 2 OP´s zur Wiederherstellung nötig. Dann überwies er mich an ein anderes Krankenhaus, da sie diese OP´s nicht machen würden.
    Dann folgten 2 RekonstruktionsOP`s (bei der andere Sehnen aus dem Knie und Bizeps entnommen wurden) in einem Abstand von einem halben Jahr mit Tragen einer Protese über 6 und 8 Wochen, Physio, insgesamt 1 1/2 Jahre Arbeitsausfall.
    Es bestehen noch immer körperliche Beschwerden, Kraft-und Bewegungseinschränkungen und tägl. Schmerzen v.a. unter Belastung (von der psych. Belastung dieser Zeit gar nicht zu reden).

    Meine Frage besteht in diesem Fall noch ein Anspruch/Chance auf Schmerzensgeld wg. Fehldiagnose und Behandlungsfehler weil der Arzt den Satz “Seitenbänder nicht dargestellt” überlesen hat?

    (Wäre der Arm gleich operiert worden (innerh. 14 Tage), hätte man ja die Bänder gleich zusammennähen können und ich hätte nicht diese 2 Rekonstruktions OP`s mit Entnahme anderer Sehnen gebraucht.)

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Reply
  3. Cenny H sagt

    24. September 2019 um 8:28

    Hallo ich habe durch verschulden eines anderen Fahrers einen Verkehrsunfall.
    Er nahm mir die Vorfahrt mit seinem Auto (ich fuhr Roller).
    Ich hatte Prellungen, eine Lungenquetschung, Innenbandriss Knie, MPFL Ruptur im Knie und diverse Schürfwunden.
    In welcher höhe liegt das Schmerzensgeld ca.? Bei dreimonatiger Arbeitsunfähigkeit.
    Mein Anwalt schätze etwa 8000 Euro, doch im Vergleich zu den aufgeführten Werten kommt mir das wenig vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Reply
  4. Rina sagt

    26. August 2019 um 4:47

    Hallo,ich bin im dunklem einen Weg runter gegangen dort war ein Loch das ich nicht gesehen habe um geknickt mit dem Fuß hat geknackt nun schmerzen wie sonst was kann ich die Stadt Haftbar machen auf Schmerzensgeld

    Reply
  5. S. Groß sagt

    15. March 2019 um 16:49

    Hallo,
    mein Sohn ist im Sportunterricht umgeknickt. Ein MRT hat ergeben, dass er ein Teilriss an 2 Aussenbänder erlitten hat sowie eine starke Knochenprellung. Gibt es hier aufgrund der Bänderverletzung eine Entschädigung aus der BG und wie hoch sind die Chancen auf ein Invaliditärsgrad bei der privaten UV. Er spielt Handball und muss daher voraussichtlich künftig eine Bandage tragen.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      26. March 2019 um 15:14

      Hallo S. Groß,

      die Ansprüche sollten Sie direkt mit Ihrer Unfallversicherung abklären. Wir können nicht beurteilen, ob Ihre Police den Sachverhalt abdeckt. Ein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch besteht in der Regel dann, wenn ein Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Inwieweit dies bei der Verletzung Ihres Sohnes der Fall war, können wir ebenfalls nicht beurteilen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt und klären Sie mit diesem ab, welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  6. Günter H. sagt

    2. March 2019 um 0:15

    Ich bin nach dem Vereinssport eine unbeleuchtete Treppe zur Straße herunter gestürzt und habe mir einen Bänderverletzung im Fuss zugezogen. Seit Jahren habe ich den Hausmeister der Schule auf die fehlende Beleuchtung hingewiesen. Er meinte allerdings, dass er nicht zuständig sei, da nichts kaputt sei. An der Stelle fehle halt ein Bewegungsmelder. Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Schulträger wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht? Falls ja, wie hoch wäre das Schmerzensgeld?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      4. March 2019 um 14:54

      Hallo Günter H.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel, wenn ein Schaden durch andere nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Ob dies hier der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Eine pauschale Aussage zur Höhe ist ebenfalls nicht möglich, da diese immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um zu klären, ob ein Anspruch besteht.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  7. Gabi sagt

    1. February 2019 um 12:35

    Guten Tag, ich habe mir die Außenbänder am Sprunkgelenk Knöchel gerissen. Ich ging über die Straße. Dort befand sich ein ziemlich großes Loch im
    Asphalt. Durch Regen und Dunkelheit war nicht zu erkennen, dass das Loch sehr tief
    war. Ich knickte um und stürzte. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Oder ist es schwierig die Ansprüche gegen die Stadt durchzubringen? Stehen der Aufwand und die Kosten im Verhältnis?

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      5. February 2019 um 13:55

      Hallo Gabi,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld muss beim Verursacher geltend gemacht werden, wenn der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Wir können nicht beurteilen, ob sich der Aufwand lohnt, da sie entscheiden können, ob sie den Anspruch mit oder ohne Anwalt anbringen. Eine rechtliche Beratung in Bezug auf die Erfolgsaussichten wäre hier jedoch zum empfehlen.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
  8. Jonas sagt

    29. October 2018 um 19:44

    Hallo, ich hatte einen Unfall auf einen festival. Mir ist jemand auf den rücken gesprungen ohne Vorwarnung. Ich befand mich in einer drehbewegung und stürtzte. Die folge abriss des vorderen kreuzbandes und innenbandriss sowie eine verletzung des meniskus. Steht mir Schmerzensgeld zu? Und in welcher höhe würde sich das befinden?

    Gruß Jonas

    Reply
  9. TinaE sagt

    24. August 2018 um 21:20

    Hallo, ich bin vor 5 Wochen auf einer Treppe ohne Geländer mit kaputter Stufe (es war Nachts) umgeknickt und gestürzt. Der Arzt hat einen Außenbandriss diagnostiziert, Schürfwunde am Knie und Hose kaputt. Der Außenbandriss macht mir immense Probleme. Hätte ich Chancen auf Schmerzensgeld, wenn ich die dortige Hausverwaltung verklage?

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      27. August 2018 um 13:30

      Hallo TinaE,

      die Erfolgsaussichten für eine solche Klage können wir nicht einschätzen. Am besten klären Sie etwaige Ansprüche direkt mit einem Anwalt ab.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
  10. Cakir g. sagt

    7. April 2018 um 16:35

    Hallo, ich habe am 28.12.2017 arbeitsunfall gemacht. Mein kollege ist mir von mein hinten mit stapler rein gefahren. Ich hatte viele schaden und 2 tage vor habe ich vom knie op(knorpelschaden) geworden. Kann ich auch schmerzensgeld bekommen..

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      9. April 2018 um 15:35

      Hallo Cakir g.,

      bei Arbeitsunfällen muss in der Regel dem Schädiger ein Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt, um dieser Beweispflicht nachkommen zu können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  11. Tom sagt

    22. March 2018 um 11:54

    Hallo bin Zugbeleitrr und habe durch einen übergriff von einem Fahrgast ein Kapselanriss im Handgelenk.
    Wie siehts da aus ?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      23. March 2018 um 12:50

      Hallo Tom,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld liegt in der Regel dann vor, wenn Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Diese Ansprüche sind dann an den Verursacher bzw. dessen Versicherung zu stellen. Am besten wenden Sie sich an eine Anwalt, um zu klären ob und welche Ansprüche Sie geltend machen können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  12. Lara sagt

    1. December 2017 um 14:19

    Hallo,

    wurde am 10.08 am Innenmeniskus PI & HH, Partielle Synowektomie, Pilca intrapatellaris
    operiert. Da ich immer noch starke Schmerzen hatte, drängte ich nochmal auf ein MRT, was
    ich dann auch am 17.11. bekam. Dabei wurde festgestellt das ich eine Innenbandruptur
    hatte, was nach Aussage meines Operateurs und behandelten Orthopäden wohl bei der
    O.P. passiert ist, um an den Meniskus am HH zu kommen. Mein Innenband ist immer noch entzündet
    und geschwollen und laut Arztes ist noch 6 Wochen Schonung angesagt.
    Natürlich bin ich aus diesem Grund immer noch krankgeschrieben und musste auch die genehmigte Reha
    zurück stellen. Mittlerweile ist das ganze ja schon bald 4 Monate her und ich habe seit dieser Zeit durchgängig Schmerzen. Steht mir in so einem Fall Schmerzensgeld zu oder muss ich das in Kauf nehmen?
    Innenbandruptur durch Meniskus O.P.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      4. December 2017 um 11:03

      Hallo Lara,

      bei einem Behandlungsfehler kann durchaus ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Wurde der Schaden durch andere fahrlässige oder vorsätzlich verursacht, kann Schmerzensgeld möglich sein. Ob es sich in Ihrem Fall um einen Behandlungsfehler bzw. um einen fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden handelt, können wir nicht beurteilen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, dies mir einem Anwalt abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  13. Lexomit sagt

    17. November 2017 um 1:28

    Hallo liebes Schmerzensgeldtabellen-Team,

    Am 30.7.2017 wurde ich auf arbeit angegriffen im Maße einer räumungsaktion einer Bar.

    Ich arbeite im Sicherheitsdienst bzw habe als secruity bis zu diesem Tag gearbeitet und wurde kurze Zeit darauf gekündigt.

    Die Verletzung ist ein Daumenbandriss der 3 Op’s und über 4 Monate Krankenzeit nun mit sich zieht.

    Es wird bestimmt noch eine längere Zeit werden die ich ausfallend ohne Arbeit dastehe.

    Meine Frage nun habe ich recht auf Schmerzensgeld und Rechte auf begleichung des Dienstausfalles und wenn ja in welcher Höhe würde es sich ca befinden ?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      20. November 2017 um 9:50

      Hallo Lexomit,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich durch andere verursacht wurde. Dieser Anspruch ist beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend zu machen. Da wir Ihren Fall nicht beurteilen können, ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert.
      Bezüglich der etwaigen Höhen, sind pauschale Aussagen nicht möglich, da sich diese an der Schwere der Verletzung sowie den Umständen des Vorfalls bemessen. Nutzen Sie eine Schmerzensgeldtabelle, um sich einen Überblick zu möglichen Summen bei einer solchen Verletzung zu verschaffen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  14. Buschmann sagt

    15. November 2017 um 7:27

    Bin im dunklen auf dem Weg vom angemieteten Carport zur Wohnung auf einer Treppe umgeknickt, weil der Vermieter die defekte Außenbeleuchtung nicht repariert. Diese wurde ihm 5 Wochen vor dem Schaden gemeldet und 10 Tage vor dem Unfall unter Zeugen demonstriert. Jetzt habe ich einen Außebbandriss am Sprungelenk

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      20. November 2017 um 9:36

      Hallo Buschmann,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden fahrlässig oder vorsätzlich durch andere verursacht wurden. Dieser Anspruch muss dann beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht werden. Im Zweifel wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die Erfolgsaussichten zu besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  15. S. Dreier sagt

    15. August 2017 um 19:10

    Hallo,
    bei einem Zoo Besuch bin ich ganz unglücklich umgeknickt und habe nun einen Bänderriss. Der Weg war aus Stein gegossen und mitten auf dem Weg war ein ca. 4 Zentimeter tiefes Loch. Es sah aus als wäre da ein Pfosten oder ähnliches gewesen, das Loch aber nach dem Entfernen nicht beseitigt worden. Ich bin dort direkt auf die Kante getreten und umgeknickt.
    Ein Arbeitsausfall gibt es bei mir nicht, da ich zurzeit in Elternzeit bin. Allerdings hat mein Mann gerade auch Elternzeit und nun bin ich außer Gefecht gesetzt. Gemeinsame, familiäre Unternehmungen, die wir geplant haben, können wir nun nicht machen. Habe ich dennoch Anspruch auf Schmerzensgeld? LG, S.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      21. August 2017 um 9:12

      Hallo S. Dreier,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies in Ihrem Fall durch das Unterlassen des richtigen Verfüllens des Loches so ist, können wir nicht beurteilen. Am besten konsultieren Sie einen Anwalt und besprechen die Sachlage mit diesem.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  16. Nikolai sagt

    25. July 2017 um 12:45

    Hallo,
    Ich bin vor der Haustüre auf dem Gehweg des Hauses in einem großen und paar cm tiefen Schlagloch umgeknickt. So umgeknickt, dass es geknackt hatte und ich vom Hausarzt 2 Wochen krank geschrieben worden bin. Nach Besserung der Schmerzen konnte ich wieder arbeiten. Auf der Arbeit bin ich ohne Sicherheitsschuh jedoch wieder umgeknickt. Der linke Fuß hat sich um 90 Grad verabschiedet. Im Krankenhaus wurde dann mittels MRT einen 3-fachen Sprunggelenks- Außenbandriss und einen Teilriss des Innenbandes. Bin beruflich im Rettungsdienst tätig und seit 2 Wochen erneut krank geschrieben. Zurückzuführen ist die Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Umknicken beim 1. mal. Würde mir da was als Schadenersatz zu stehen? LG Nikolai

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      31. July 2017 um 8:26

      Hallo Nikolai,

      in der Regel besteht ein Schmerzengsgeldanspruch wenn immaterielle Schäden durch Andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. In solchen Fällen kommt es stets sehr genau auf die einzelne Situation des Betroffenen an. Ein versierter Anwalt kann Sie diesbezüglich genau beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  17. GB sagt

    24. July 2017 um 16:10

    Hallo,
    vor einigen Tagen bin ich im Eingangsbereich eines Supermarktes aufgrund von regennassen Fliesen gestürzt und habe mir einen Außenbändereinriss am Sprunggelenk zugezogen. Es gab zu diesem Zeitpunkt weder ein Warnschild noch einen für diese Situationen ausgelegten rutschfesten Teppich. Dieser wurde erst nach meinem Sturz ausgerollt. Das Personal habe ich auf meinem Sturz aufmerksam gemacht. Kann ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      31. July 2017 um 8:25

      Hallo GB,

      in der Tat könnte in Ihrem Fall ein Anspruch bestehen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich genau beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  18. Rene sagt

    5. July 2017 um 14:48

    Tach auch, bin gestern bei einer Freundin zu Besuch gewesen und auf deren Grundstück in ein Bauloch getreten. Knöchel Innen und Außen sowie Fussrücken stark geschwollen. Blaue Verfärbungen Innen und Außen. Verdacht ab Bänderteil oder Totalabriss.
    Morgen gehts in die Klinik zum Abchecken.
    Hätte ich im Fall des schlimmesten Falles (Riss bzw Teilabriss der Bänder) Anspruch auf Schmerzensgeld und muss ihre Haftplicht die Behandlungskosten übernehmen???

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      11. July 2017 um 9:34

      Hallo Rene,

      in der Regel besteht ein Schmerzengsgeldanspruch wenn immaterielle Schäden durch Andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. In solchen Fällen kommt es stets sehr genau auf die einzelne Situation des Betroffenen an. Ein versierter Anwalt kann Sie diesbezüglich genau beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  19. Lisa sagt

    19. June 2017 um 11:16

    Hallo mein freund ist in der wohnung gestürtzt. Hab mal erzählt bekommen das er da geld von der versicherung bekommt

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      22. June 2017 um 13:26

      Hallo Lisa,

      in solchen Fällen kommt es stets sehr genau auf die einzelne Situation des Betroffenen an. Ein versierter Anwalt kann Sie diesbezüglich genau beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  20. ANJA sagt

    17. June 2017 um 17:48

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall und zwar haben mich zwei Hunde umgerahnt im Krankenhaus wurde dann festgestellt das es ein Bänderriss am sprunggeleng und ein Muskelabriss in der Ware ist sitze jetzt im Rollstuhl und habe starke Schmerzen habe ich ein Anspruch auf schmerzensgeld.
    Mfg

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      22. June 2017 um 13:21

      Hallo Anja,

      Ihnen steht in der Tat ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  21. flummi_23 sagt

    17. June 2017 um 17:26

    Hallo,
    ich hatte auf dem Weg zur Arbeit, aber noch auf dem Grundstück meines Vermieters, einen Unfall, der einen Bänderriss zur Folge hatte. Am Ende des Gehweges des Innenhofs baut mein Vermieter und hat dort Steine abgeladen, die den gesamten Durchgang versperrten. Beim Überqueren des Steinhaufens bin ich umgeknickt. Es wurden keinerlei Baustellenhinweisschild o. ä. aufgestellt. Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      22. June 2017 um 13:27

      Hallo,

      in der Tat sollte in Ihrem Fall ein Anspruch bestehen. Ein Anwalt kann Sie genau beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  22. Sevgi sagt

    31. May 2017 um 23:53

    Hallo ihr lieben, ich befinde mich momentan im Kinderzentrum wegen meiner Tochter, als wir heute im Hof gespielt haben hat mich ein anderes Kind mit einem Catcar angefahren so das ich jetzt und einem Bänderriss am Fußgelenk erleide es wurde ein Unfall bericht geschrieben. Die Frage ist jetzt hab ich Anspruch auf schmerzensgeld wenn ja wie beantrage ich das? Danke im Vorraus

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      6. June 2017 um 9:02

      Hallo Sevgi,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht in der Regel, wenn andere Ihnen fahrlässig oder vorsätzlich einen immateriellen Schaden zu gefügt haben. Kinder unter sieben Jahren sind hiervon jedoch ausgenommen. Sie können üblicherweise nicht haftbar gemacht werden. Geregelt ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 828. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie entsprechend beraten kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  23. Iris sagt

    10. May 2017 um 11:40

    Hallo,
    ich hatte Ende Januar einen Wegeunfall mit dem Fahrrad. Kurz vor der Eingangstür bin ich beim Bremsvorgang aufgrund von Glätte gestürzt und dabei so stark mit dem rechten Fuß umgeknickt, dass ein Außenband im Sprunggelenk gerissen ist. Ich habe 6 Wochen lang eine Schiene getragen und bin momentan in Behandlung beim Physiotherapeuten. Hier komme ich mit Stabilisationsübungen aber noch nicht voran, weil ich immer noch Schmerzen habe. Mein Alltag wird durch die Schmerzen immer noch eingeschränkt und meinen Tauchurlaub musste ich deswegen auch canceln. Besteht hier ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Es war keine andere Person in dem Unfall verwickelt. Außer vllt die Stadt für nicht getreute Wege?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      15. May 2017 um 8:40

      Hallo Iris,

      bei einem Sturz auf nicht gestreuten Wegen, kann unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Verantwortlichen bestehen. In diesem speziellen Fall ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  24. Kathrin sagt

    2. March 2017 um 2:54

    Ich hatte bei einem Skiunfall eine Innenbandzerrung und Teilruptur des Kreuzbandes. Der Orthopäde verschrieb mir eine Beinschiene, die nach ca. 3 Wochen gegen eine beweglichere Donjoy-Schiene ausgetauscht wurde. Erst nach 4 Wochen Schiene verschrieb der Arzt mir Thrombosespritzen. Da waren schon erste Beschwerden zu spüren (die ich ihm auch nannte), wie Schmerzen und Beklemmung im linken Brustbereich, Schlaf- und Atembeschwerden. 3 Tage später war ich mit einer Lungenembolie im Krankenhaus auf der Intensivstation. Fazit des dortigen Personals: er hätte mir von Anfang an Thrombosespritzen verschreiben müssen.
    Ich liege noch im Krankenhaus, die Langzeitfolgen sind noch nicht absehbar. Ich muss wohl 6 Monate blutverdünnende Medikamente nehmen und halbjährlich mein Herz überprüfen lassen.
    Hätte ich Anspruch auf Schmerzensgeld (ich war in Todesangst) und wenn ja, wieviel etwa?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      6. March 2017 um 9:06

      Hallo Kathrin,

      handelt es sich hierbei tatsächlich um einen groben Behandlungsfehler, steht Ihnen vermutlich Schmerzensgeld zu. Die Höhe ist stets einzelfallabhängig und kann vorab nicht klar beziffert werden. Sie können eine Schmerzensgeldtabelle nutzen, um einen Eindruck über die mögliche Summe zu erhalten.

      Konsultieren Sie am besten einen Anwalt, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  25. slim h. sagt

    21. January 2017 um 10:47

    HABE ARBEITS UNFALL ,GEFLOGEN VON LEITER 2 M HOCH .HAND GELENK ELLEBOGEN SCHULTER ,RECHTE HAND GELNK BINDER RISS 2 MAL OP HABE NOCH EINE SPANGEL NICH ENFERNT HAND GELENK STEIF 3 FINGEN TAUB ,UND NOCH MEHR

    OB HABE RECHT AUF SCHMERZEN GELD

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      25. January 2017 um 12:00

      Hallo Slim,

      bei einem Arbeitsunfall steht Ihnen nur dann Schmerzensgeld zu, wenn ein anderer (ein Kollege oder Ihr Chef) den Unfall zu verschulden hat.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
    • Denise sagt

      17. December 2017 um 14:27

      Ich habe mich am 11. auf den Weg zu Arbeit gemacht, mit dem Fahrrad. Um ca 5.20 Uhr bin ich auf der Straße ( für die die Stadt zuständig ist ) ausgerutscht. Ich habe mir eine dicke fette Prellung am Fuß zugezogen bin arbeitsunfähig und mein Fahrrad (E-Bike) ist demoliert.

      Habe ich eine Chance auf Schmerzensgeld von der Stadt?

      Reply
      • koerperverletzung.com sagt

        18. December 2017 um 10:42

        Hallo Denise,

        ein Anspruch auch Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden. Wenden Sie sich am besten an einen Abwalt, um abzuklären wie Sie das in Ihrem Fall nachweisen können.

        Ihr koerperverletzung.com-Team

        Reply
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