Wer eine Ohrfeige verpasst bekommt oder verprügelt wird, spürt die Schmerzen sofort. Beides stellt eine klassische einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB) dar, für die der Strafrichter eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen kann.
Der relativ hohe Strafrahmen liegt darin begründet, dass sowohl die Gesundheit als auch die körperliche Unversehrtheit unter verfassungsrechtlichem Schutz stehen. Deshalb legt die Rechtsprechung die in § 223 StGB benutzten Begriffe der körperlichen Misshandlung und der Gesundheit eher weit aus.
Dennoch war lange Zeit nicht ganz klar, ob es auch eine psychische Körperverletzung gibt. Mit seinem Beschluss vom 18.03.2013 (BGH, 4 StR 168/13) sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) für mehr Klarheit.
FAQ: Psychische Körperverletzung
Nein. Diesen Tatbestand gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 18.03.2013 (BGH, 4 StR 168/13) für Klarheit gesorgt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Es kann ggf. ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, allerdings ist nicht immer einfach, psychische Schäden nachzuweisen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Inhaltsverzeichnis
Anforderungen an eine Körperverletzung durch psychische Einwirkung
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der BGH u. a. die Frage zu klären, ob das Verhalten des Angeklagten als psychische Körperverletzung einzustufen ist. Dieser kontaktierte immer wieder eine ehemalige Urlaubsbekanntschaft, obwohl sie ihn mehrmals aufgefordert hatte, sie in Ruhe zu lassen.
Der vermeintliche Täter forderte sie u. a. auf, sich bei ihm zu entschuldigen und sich von ihrem Lebensgefährten zu trennen. Anderenfalls würde er sie „fertig machen“. Schließlich wandte er sich auch an die Eltern und den Lebensgefährten der ehemaligen Bekannten.
Das Tatopfer erkrankte infolge dessen an einer „reaktiven kurzen Depression“. Auch ihre Eltern und ihr damaliger Lebensgefährte erlitten seelische Beeinträchtigungen in Form von Schlafstörungen, Albträumen und Nervosität.
Reicht das, um eine psychische Körperverletzung anzunehmen? Der BGH lehnte in diesem Fall eine Körperverletzung durch psychische Gewalt ab. In ihrem Beschluss stellen die Karlsruher Richter klar, wann eine psychische Verletzung als Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB gilt. Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:
„Rein psychische Empfindungen genügen [nicht], um einen Körperverletzungserfolg […] zu begründen. Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer [… ] Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Bloß emotionale Reaktionen auf Aufregungen, […], aber auch latente Angstzustände, stellen keinen pathologischen Zustand und damit keine Gesundheitsbeschädigung […] dar.“
[HRR-Strafrecht.de – Online-Zeitschrift und Rechtsprechungsdatenbank zum Beschluss BGH 4 StR 168/13]
Zwar könne eine massive depressive Verstimmung eine psychische Körperverletzung darstellen, nicht aber eine lediglich reaktive kurze Depression. Der BGH wertete die Weinkrämpfe und Schlafstörungen des Tatopfers als normale Reaktion auf die Bedrohung des Angeklagten. Dies sei allenfalls eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens, jedoch kein pathologischer (krankhafter) Zustand, wie ihn der Tatbestand der einfachen Körperverletzung zwingend voraussetzt.
Diese rechtliche Beurteilung mag für Opfer derartiger Nachstellungen unbefriedigend und ungerecht erscheinen. Tatsächlich existierte lange Zeit eine Strafbarkeitslücke bei derartigen Fällen, sodass sich die Betroffenen vielfach hilflos fühlten. Dem wirkt jedoch der noch relativ neue § 238 StGB entgegen, der die Nachstellung (Stalking) unter Strafe stellt und damit die Gesetzeslücke schließt.
Wie kann ich mich gegen eine psychische Körperverletzung und Stalking wehren?
Der BGH hat selbst eingeräumt, dass auch eine psychische Körperverletzung unter Strafe steht. Voraussetzung ist aber, dass der Täter durch sein Verhalten einen pathologischen Gesundheitszustand bei seinem Opfer hervorruft. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, macht sich der Täter unter Umständen wegen Nötigung, Bedrohung, Nachstellung (Stalking) oder anderer Delikte strafbar.
Die Rechtslage ist nicht ganz einfach, sodass es sich empfiehlt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Betroffene können sich z. B. an den Weißen Ring e.V. wenden, der sich für den Opferschutz engagiert. Er unterstützt, begleitet und berät Opfer von Straftaten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine (psychische) Körperverletzung, Stalking, Bedrohung handelt.
Des Weiteren sollten die Betroffenen sämtliche Nachrichten, E-Mails und Briefe des Täters als Beweismittel aufheben und ggf. Screenshots von Veröffentlichungen im Internet abspeichern.
Erstatten Sie keine Anzeige, um eine psychische Körperverletzung geltend zu machen, sondern stellen Sie stattdessen einen Strafantrag. Denn nur dann ist eine Bestrafung des Täters möglich. Straftaten wie die Nötigung, Bedrohung oder das Nachstellen werden hingegen auch aufgrund einer Anzeige verfolgt.
Schmerzensgeld für psychische Schäden und psychische Körperverletzung
Opfer von Straftaten können in der Regel auch Schmerzensgeld von ihrem Schädiger verlangen. Hierfür bietet sich das sogenannte Adhäsionsverfahren an – ein laufendes Strafverfahren, bei welchem der Strafrichter auch über einen Anspruch auf Schmerzensgeld entscheidet.
Dieses Verfahren ist bei weitem günstiger als die übliche Klage auf Schmerzensgeld vor dem Zivilgericht.
Allerdings gestaltet sich die Durchsetzung von Schmerzensgeld für psychische Schäden aus folgenden Gründen recht schwierig:
- Eine rein psychische Einwirkung stellt – wie gesagt – nur dann eine strafbare psychische Körperverletzung dar, wenn sie gravierende nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit hat – und nicht nur auf das seelische Wohlbefinden. Nur dann liegt gewöhnlich ein anspruchsbegründender seelischer Schaden vor.
- Macht der Betroffene seinen Anspruch auf Schmerzensgeld vor dem Zivilgericht geltend, muss er darlegen und beweisen, dass ihm infolge der (psychischen) Körperverletzung ein psychischer Schaden entstanden ist. Dieser Nachweis ist sehr schwierig.
Exkurs: Schmerzensgeldtabelle für psychische Schäden
Von der Frage, ob eine Handlung als psychische Körperverletzung zu werten ist, ist die Frage der Haftung für psychische Schäden, z.B. nach einem Unfall oder für einen ärztlichen Behandlungsfehler, zu unterscheiden. Die Betroffenen leiden häufig nicht nur physisch, sondern auch psychisch. Allerdings lassen sich solche Unfallfolgen nicht so leicht beweisen wie körperliche Gesundheitsschäden.
Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug aus der Schmerzensgeldtabelle für derartige psychische Schäden. Es handelt sich hierbei um eine Sammlung von Rechtsprechungen, die jedoch nur der Orientierung dient und für die Richter keinesfalls verbindlich ist. Diese werden die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes vor allem anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls ermitteln.
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Urteil / Beschluss |
---|---|---|
Täter bedroht Opfer plötzlich mit Schusswaffe, dieses erleidet Todesangst sowie posttraumatische Belastungsstörung | 5.000 Euro | OLG Karlsruhe Urteil vom 03.05.2016 9 U 13/15 |
Fußgängerin stirbt bei selbst verursachtem Bahnunfall, Lokführer erleidet Schock und schweres Trauma | ca. 7.000 Euro (Anspruch gegen den Erben) | OLG Bamberg Beschluss vom 21.10.2005 und 23.11.2005 5 U 253/05 |
Sabine F. sagt
Guten Tag!
Ich bin so lange Psychisch Misshandelt worden bis mir der Kopf Platzte! 14 Tage Tiefschlaf … 9 % Überleben diese Hirnblutung nur . Es ist echt Schwierig dagegen anzugehen. Obwohl es für mich eindeutig ist ! Das recht und Behörden stehen auf seiner Seite . Ich hab vorher schon alles Verloren und jetzt das Restliche. Mein Gesundheitszustand hält mich immer noch gefangen! Ich würde jetzt dagegen angehen. Nur ich bräuchte kompetent Wissen das mir helfen kann!
Peter S sagt
Hallo Frau L., ich mühe mich seit Tagen um einen A walt für psyschiche Körperverletzung in Köln oder Bonn oder donstwo. Können Die behilflich sein, einen zu finden? einen Strafantrag habe ich formuliert. Wenn Sie aus Wettbewerbsgründen keine Anwälte nennen können, könnten Sie mir einen Tip geben.
Mit freundlichen grüßen
Peter s
Danke sehr
Anja sagt
Wenn man aufgrund psychischer Misshandlung vom Stiefvater, der Mama & weiteren Personen seit man Kind ist, sich ritzt & mehrmals versucht hat, sich umzubringen, ist es dann eine psychische Körperverletzung? Und entfällt dann auch der Pflichtteilsanspruch des Stiefvaters nach dem Tod der Mama, die mit ihm verheiratet war?
Josef B sagt
icc wünsche mir nur eine Tabelle oder Richtwerte, über solch psychisch zugefügte Schmerzen. Da müsste es doch auch Tagessätze geben…
dies auf Grundlagen aufgebaut, wie z.Bsp.
– schlaflose Nächte
– Magenverstimmungen
– Herz-Brustverklemmungen