FAQ: Nebenklage
Eine Nebenklage ist die Möglichkeit für das Opfer einer Straftat, sich als Nebenkläger aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und die öffentliche Anklage der Staatsanwaltschaft zu unterstützen.
Eine Nebenklage ist bei bestimmten Delikten wie Körperverletzung, Tötungsdelikten, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit zulässig, sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Der Vorteil ist, dass der Nebenkläger mehr Rechte hat als ein bloßer Zeuge, etwa das Recht auf Anwesenheit, Akteneinsicht und die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Beweisanträge einzubringen. Welche Rechte Sie als Nebenkläger haben, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Nebenklage/ein Nebenkläger im Strafverfahren?
Im Strafrecht bietet die Nebenklage Opfern bestimmter Straftaten die Möglichkeit, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen – Betroffene können sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen und als sogenannte Nebenkläger auftreten.
Als Nebenkläger gelten Sie als Verfahrensbeteiligter und haben deutlich mehr Rechte im Prozess: Sie dürfen zum Beispiel eigene Anträge stellen und haben ein Akteneinsichtsrecht. Nebenkläger können so aktiv Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen und Ihre Interessen gezielt vertreten lassen.
Sie haben zudem das Recht, in einem Strafverfahren, unabhängig von der Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel bei einer Nebenklage zu erheben. Sie können beispielsweise Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen. Dieses Recht ist in § 401 StPO geregelt:
(1) Der Rechtsmittel kann sich der Nebenkläger unabhängig von der Staatsanwaltschaft bedienen.
Den Antrag auf die Zulassung als Nebenkläger können Sie in der Regel nach Erhebung der Anklage stellen. Dieser gilt dann als sogenannte Anschlusserklärung an die Klage der Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz zu Zeugen, die meist nur eine Aussage bei der Polizei – und eventuell später vor Gericht – machen, haben Nebenkläger ein dauerhaftes Mitspracherecht im gesamten Verfahren.
Was ist der Unterschied zum Adhäsionsverfahren?
Nicht zu verwechseln ist die Nebenklage mit dem Adhäsionsverfahren. Während ersteres die aktive Teilnahme am Strafverfahren ermöglicht. erlaubt das Adhäsionsverfahren die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Rahmen des Strafprozesses, wie zum Beispiel Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Worin genau der Unterschied zwischen Nebenklage und Adhäsionsverfahren besteht, haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst:
Merkmal | Nebenklage | Adhäsionsverfahren |
---|---|---|
Rechtsgrundlage | §§ 395 ff. StPO | §§ 403 ff. StPO |
Zweck | Aktive Teilnahme am Strafverfahren, Mitgestaltung | Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren |
Wer kann teilnehmen? | Verletzte/r oder Angehörige bei bestimmten Delikten | Geschädigte/r oder dessen Erbe |
Rechte im Verfahren | Anwesenheit, Beweisanträge, Befragung, Rechtsmittel | Antragstellung auf Schadensersatz/Schmerzensgeld |
Kosten | Notwendige Auslagen können dem Angeklagten auferlegt werden | Kein Gerichtskostenvorschuss, schnellere Verfahrensabwicklung |
Wann ist die Erhebung einer Nebenklage möglich?
In § 395 StPO ist geregelt, wer sich als Nebenkläger anschließen darf. Demnach kann jede Person Nebenklage erheben, die unmittelbar durch eine Straftat verletzt wurde.
Dazu zählen:
- Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Körperverletzung
- Menschenhandel
- Geiselnahme
- Zwangsprostitution
Seit Oktober 2009 gibt es außerdem einen sogenannten Auffangtatbestand, der es ermöglicht, Nebenklage auch bei weiteren schweren Fällen zu erheben. Dazu gehören unter anderem schwere Ehrverletzungsdelikte, Verleumdung und fahrlässige Körperverletzung.
Unter einer Nebenklage im Revisionsverfahren ist die fortgesetzte Beteiligung des Nebenklägers zu verstehen, wenn das Strafverfahren in die Revisionsinstanz gelangt. Der Nebenkläger bleibt damit auch im Revisionsverfahren aktiv beteiligt, kann sich zu den Revisionsgründen äußern und eigene Anträge stellen. Eine eigenständige Nebenklage im Revisionsverfahren ist jedoch nur möglich, wenn die Nebenklage bereits im erstinstanzlichen Verfahren zulässig war.
Wie viel kostet eine Nebenklage?
Bei einer Nebenklage im Strafverfahren entstehen grundsätzlich keine Kosten, wenn Sie die Nebenklage selbst einreichen und auf eine anwaltliche Vertretung verzichten.
Beauftragen Sie als Nebenkläger jedoch einen Rechtsanwalt, fallen Anwaltskosten an, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Die Höhe der Anwaltskosten bei einer Nebenklage hängt vom Umfang der Tätigkeit und der Dauer des Verfahrens ab.
Die Kosten der Nebenklage trägt zunächst der Nebenkläger selbst. Erfolgt jedoch eine Verurteilung des Angeklagten, werden die notwendigen Auslagen des Nebenklägers, also vor allem die Anwaltskosten, dem Angeklagten auferlegt. Dies wird mittels der Kostenfestsetzung festgelegt. Eine Nebenklage begründet also bei Verurteilung des Angeklagten einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten, wie zum Beispiel:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren
- anderer durch das Verfahren verursachte Ausgaben
- Reisekosten und
Doch wer trägt die Kosten der Nebenklage nach StPO bei einem Freispruch? In diesen Fällen müssen Sie als Nebenkläger Ihre Kosten meist selbst übernehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei besonders schweren Straftaten, bei denen die Staatskasse die Kosten übernimmt.
Was gilt für die Nebenklage im Jugendstrafrecht?
Nach § 80 Abs. 3 JGG ist die Nebenklage im Jugendstrafverfahren grundsätzlich unzulässig, wenn der Angeklagte zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verletzte durch ein besonders schwerwiegendes Delikt seelisch oder körperlich schwer geschädigt wurde oder einer entsprechenden Gefahr ausgesetzt war. Dazu zählen etwa:
- ein Verbrechen gegen das Leben,
- die körperliche Unversehrtheit,
- die sexuelle Selbstbestimmung
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