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Wann droht für Meineid eine Strafe in Deutschland?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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FAQ: Meineid, § 154 StGB

Was bedeutet Meineid?

Meineid ist laut Definition eine Falschaussage, die jemand vor einem Gericht oder einer anderen staatlichen Stelle macht, obwohl er dort geschworen hat, die Wahrheit zu sagen. An dieser Stelle erklären wir genauer, was ein Meineid ist und hier erläutern wir den Tatbestand näher.

Ist ein Meineid strafbar?

Ja, es handelt sich sogar um ein Verbrechen, weil dem Täter im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht. Eine Geldstrafe ist hingegen nicht vorgesehen.

Wann verjährt Meineid?

Die Verjährung für Meineid tritt laut Strafrecht erst nach 20 Jahren ein. Grund für die lange Verjährungsfrist ist, dass § 154 Abs. 1 StGB keine Höchststrafe vorsieht, sondern nur eine Mindeststrafe. Deshalb gilt hier die in § 38 StGB festgelegte allgemeine Höchstgrenze von 15 Jahren – also ein Höchstmaß von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe, sodass die in § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB benannte Verjährungsfrist zur Anwendung kommt.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Meineid, § 154 StGB
  • Was ist ein Meineid? Definition und Bedeutung
  • Wann droht eine Anklage wegen Meineid?
    • Wer kommt als Täter in Betracht?
    • Falsches Schwören als Tathandlung
    • Adressat der Falschaussage beim Meineid
    • Vorsatz für Meineid erforderlich
  • Strafe für Meineid – das Strafmaß
  • Quellen und weiterführende Links

Was ist ein Meineid? Definition und Bedeutung

Einen Meineid begeht zum Beispiel, wer dem Angeklagten vor Gericht wahrheits­widrig ein Alibi gibt und dies beschwört.
Einen Meineid begeht zum Beispiel, wer dem Angeklagten vor Gericht wahrheits­widrig ein Alibi gibt und dies beschwört.

Jemand begeht dann einen Meineid, wenn er vor dem Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle die Unwahrheit sagt, obwohl er geschworen hat, die Wahrheit zu sagen. Laut § 154 StGB ist dies strafbar und stellt sogar ein Verbrechen dar.

Doch warum steht Meineid unter Strafe? Diese Strafvorschrift soll die Rechtspflege vor Falschaussage schützen und auf diese Weise die Anwendung und Durchsetzung rechtlicher Vorschriften ermöglichen.

Wann droht eine Anklage wegen Meineid?

Eine Verurteilung nach § 154 StGB wegen Meineid droht aber nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Tauglicher Täter
  • Beschwören einer Falschaussage
  • Richtiger Adressat des Eides
  • Vorsatz

Wer kommt als Täter in Betracht?

Als mögliche Täter kommen nur Personen in Betracht, die verpflichtet sind, unter Eid auszusagen. Das sind lediglich Zeugen und Sachverständige.

Beschuldigte und Angeklagte in einem Strafverfahren müssen gar nichts zum Sachverhalt bzw. Tatvorwurf aussagen. Weil sie nicht verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen und sogar lügen dürfen, können sie auch keinen Meineid begehen.

Falsches Schwören als Tathandlung

Kein Meineid liegt vor, wenn jemand vor Gericht falsch aussagt, ohne einen Eid zu leisten.
Kein Meineid liegt vor, wenn jemand vor Gericht falsch aussagt, ohne einen Eid zu leisten.

Der Täter muss zunächst falsch aussagen, also die Unwahrheit sagen. Das heißt, es muss ein Widerspruch zwischen der Aussage und der objektiven Wirklichkeit bestehen.

Meineid liegt aber nur vor, wenn der Täter diese Falschaussage auch beschwört. Hierfür muss er einen Eid ablegen und schwören, die Wahrheit zu sagen. § 64 StPO schreibt sogar vor, wie die Eidesformel bzw. Schwur lauten muss. Er kann dabei mit oder ohne religiöse Bekräftigung erfolgen. So wird der Richter einen Zeugen mit folgenden Worten zum Eid auffordern:

  • “Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben.” oder
  • “Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben.”

Und der Zeuge antwortet: „Ich schwöre es, [so wahr mir Gott helfe].“

Ob jemand eine Strafe für einen Meineid oder eine Falschaussage droht, hängt allein davon ab, ob der Täter einen Eid leistet. Ohne einen solchen Schwur handelt es sich lediglich um eine Falschaussage nach § 153 StGB, die deutlich milder bestraft wird – nämlich mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Adressat der Falschaussage beim Meineid

Auch ein Meineid unterliegt der Verjährung. Sie tritt aber erst nach 20 Jahren ein.
Auch ein Meineid unterliegt der Verjährung. Sie tritt aber erst nach 20 Jahren ein.

Adressat eines Meineids kann immer nur eine staatliche Einrichtung sein, die berechtigt ist, einen Eid abzunehmen. Das sind insbesondere staatliche Gerichte und Ermittlungsrichter, aber auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Private Schiedsgerichte fallen hingegen nicht hierunter.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sind übrigens nicht berechtigt, einen Eid abzunehmen. Wer ihnen gegenüber falsch aussagt, kann sich also nicht wegen eines Meineids strafbar machen. Dennoch ist es nicht ratsam, einen Staatsanwalt oder Ermittlungsbeamten anzulügen, weil die Gefahr besteht, dass sie dann ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung oder falscher Verdächtigung einleiten.

Im Übrigen ist eine Falschaussage erst dann als Meineid strafbar, wenn sie vor einem Gericht oder einer anderen Stelle erfolgt, die berechtigt ist, einen Eid abzunehmen. Demnach scheiden auch Rechtspfleger und Rechtsreferendare als Berechtigte aus.

Vorsatz für Meineid erforderlich

Meineid im Sinne von § 154 StGB kann nur vorsätzlich begangen werden. Das heißt, der Täter muss wissen, dass seine Aussage unwahr ist oder zumindest für möglich halten, dass er die Unwahrheit sagt.

Glaubt der Aussagende hingegen, dass sein objektiv falsche Aussage der Wahrheit entspricht, so irrt er im Sinne des § 16 StGB und handelt demnach nicht vorsätzlich. In diesem Fall kommt allenfalls ein fahrlässiger Meineid nach § 161 StGB in Betracht.

Strafe für Meineid – das Strafmaß

Der Meineid stellt sogar ein Verbrechen dar, weil dem Täter einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden kann. das Höchstmaß liegt laut § 38 StGB bei 15 Jahren. Eine Geldstrafe kommt nicht in Betracht.

In einem minder schweren Fall kann das Strafgericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren anordnen.

Außerdem kann das Gericht die Strafe laut § 158 StGB mildern oder sogar ganz von einer Strafe absehen, wenn der Täter seine Falschaussage rechtzeitig berichtigt.

Zeugen geraten mitunter in einen inneren Konflikt, wenn sie gegen eine Person aussagen sollen, die ihnen nahesteht, oder wenn sie sich selbst belasten würden. Diesen Aussagenotstand berücksichtigt § 157 StGB. Danach kann das Gericht die Strafe mildern, wenn der Täter „die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.”

Quellen und weiterführende Links

  • § 154 StGB
  • § 64 StPO
  • § 38 StGB
  • § 78 StGB
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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