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Häusliche Gewalt – Körperverletzung hinter verschlossener Wohnungstür

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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Körperliche und psychische Gewalt in der Ehe und Partnerschaft: Was hinter verschlossener Tür geschieht, tritt immer häufiger ans Tageslicht.
Körperliche und psychische Gewalt in der Ehe und Partnerschaft: Was hinter verschlossener Tür geschieht, tritt immer häufiger ans Tageslicht.

Es gibt in der Gesellschaft auch Gewaltformen, die zumeist weniger in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen. Vor allem weil sie hinter Schloss und Riegel stattfinden, nicht vor aller Augen. In den Statistiken tauchte diese Form der Gewalt in der Familie bisher nicht explizit auf, sondern ging auf in den zahllosen Vergehen und Verbrechen: angefangen bei Bedrohung über einfache Körperverletzung bis hin zu Mord und Totschlag.

Am 22.11.2016 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals eine detaillierte Statistik vor, in der häusliche Gewalt in all ihren Facetten genauer betrachtet wird. Hiernach wurden im Jahr 2015 zirka 130.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen und Männer innerhalb von Partnerschaften registriert. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit darüber, weil zahlreiche Opfer sich nicht trauen, gegen die häusliche Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft vorzugehen oder diese gar anzuzeigen.

Doch was genau kann als häusliche Gewalt gelten? Welche Ursachen gibt es? Und wo finden Opfer von Gewalt in Familien Hilfe? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Häusliche Gewalt

Was wird als häusliche Gewalt definiert?

Häusliche Gewalt kann die unterschiedlichsten Formen annehmen. Es handelt sich immer um Gewalthandlungen, die am eigenen Partner oder den eigenen Kindern ausgeübt werden.

Welche Strafe droht bei häuslicher Gewalt?

Durch häusliche Gewalt können diverse Tatbestände, wie beispielsweise Körperverletzung, Mord oder Stalking erfüllt werden. Diese werden mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

Wo können Sie Hilfe bei häuslicher Gewalt erhalten?

Es gibt zum Beispiel das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, welches Sie unter der Nummer: 08000 116 016 erreichen. Hier lesen Sie, wo Sie außerdem Hilfe erhalten können.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Häusliche Gewalt
  • Definition: Was ist häusliche Gewalt?
    • Wer wird überwiegend Opfer von Gewalt in Familien?
    • Seelische und körperliche Gewalt: Welche Formen häuslicher Gewalt gibt es?
    • Alkohol, Drogen, Frustration: Häusliche Gewalt und mögliche Ursachen
  • Hilfe bei häuslicher Gewalt

Definition: Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt: Wie wird diese Gewaltform definiert?
Häusliche Gewalt: Wie wird diese Gewaltform definiert?

Die Bezeichnung “häusliche Gewalt” ist sehr weit gefächert und bezieht sich grundsätzlich auf unterschiedlichste Formen von Gewaltanwendung.

Der Terminus beschränkt diese jedoch auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer: Angriffe auf Leib und/oder Leben gehen dabei von einem Partner aus, richten sich gegen den anderen oder aber gemeinsame Kinder.

Häusliche Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer muss dabei jedoch nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände stattfinden, sondern kann sich mitunter auch in öffentlicheren Gefilden zeigen.

Das Wesen der Bezeichnung “häusliche Gewalt” ist also auf die Täter-Opfer-Beziehung ausgerichtet und beschreibt seelische und körperliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten, Partnern sowie Eltern und deren Kindern.

Wer wird überwiegend Opfer von Gewalt in Familien?

Häusliche Gewalt: Kinder leiden zumindest immer indirekt unter der Situation.
Häusliche Gewalt: Kinder leiden zumindest immer indirekt unter der Situation.

Statistisch gesehen werden noch immer am häufigsten Frauen Opfer häuslicher Gewalt – im Jahre 2015 waren es über 100.000 registrierte Fälle. Die Täter hier sind zumeist Männer. Das soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Männer sich in Partnerschaften immer häufiger Gewalt ausgesetzt sehen. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle steigt ebenso stetig an.

Zu vermuten ist zudem, dass gerade Konstellationen, in denen Männer Opfer von Frauen werden, noch seltener kommuniziert werden, schon allein wegen des Status’, den das vermeintlich stärkere Geschlecht im Auge der Gesellschaft verlieren könnte. Die Dunkelziffer für häusliche Gewalt gegen Männer kann damit also wesentlich höher liegen.

Zahlreiche Fälle häuslicher Gewalt zeigten sich 2015 innerhalb von ehelichen (36.973 Fälle) und nichtehelichen Lebensgemeinschaften (32.967 Fälle). Am häufigsten kam es zwischen ehemaligen Partnern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen (41.209 Fälle). Betroffen ist vor allem die Altersklasse zwischen 30 und 40 Jahren.

Auch Kinder geraten nicht selten zwischen die Fronten. In der Statistik zur Partnerschaftsgewalt werden Kinder selbst nicht aufgeführt, doch die Zahlen in der jährlichen Kriminalstatistik des BKA zeigen: Auch die Anzahl der begangenen Delikte gegen Kinder nehmen zu. Dabei kamen die Täter schon immer überwiegend aus dem familiären Umfeld.

Gewalt an Frauen, Männern und Kindern: Viele Opfer leiden im Stillen.
Gewalt an Frauen, Männern und Kindern: Viele Opfer leiden im Stillen.

Seelische und körperliche Gewalt: Welche Formen häuslicher Gewalt gibt es?

Häusliche Gewalt dient gewissermaßen als Oberbegriff für zahlreiche Straftatbestände, die innerhalb von familiären, ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaften auftreten. Neben den unterschiedlichsten Formen vorsätzlicher Körperverletzung – leichte, gefährliche, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge – zählen hierzu auch

  • Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag,
  • psychische Misshandlung durch Stalking und Bedrohung sowie
  • sexuell motivierte Straftaten wie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch.

Das Spektrum ist also umfangreich und schließt gemeinhin auch seelische und psychische Gewalt in Partnerschaft und Ehe mit ein.

Im Übrigen: Die sexuelle Nötigung (Vergewaltigung) in der Ehe ist erst seit 1997 offiziell unter Strafe gestellt. Zuvor wurden solche Taten immer wieder auf die Erfüllung der ehelichen Pflichten bezogen und nur selten strafrechtlich verfolgt. Seither macht es aber auch rechtlich keinen Unterschied, ob die Vergewaltigung innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft stattfand oder außerhalb einer solchen.

Im Jahr 2015 registrierte das BKA vor allem folgende Formen von Gewalt in der Beziehung:

Straftat­bestandAnzahl registrierter Fälle (2015)
Körper­verletzung mit Todesfolge6
schwere Körper­verletzung76
Mord und Totschlag415
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung2.436
Stalking8.776
gefährliche Körper­verletzung16.054
Bedrohung18.300
vorsätzliche einfache Körper­verletzung81.394

Alkohol, Drogen, Frustration: Häusliche Gewalt und mögliche Ursachen

Häusliche Gewalt: Immer mehr Delikte landen vor Gericht - und rücken in den Fokus der Öffentlichkeit.
Häusliche Gewalt: Immer mehr Delikte landen vor Gericht – und rücken in den Fokus der Öffentlichkeit.

Opfer häuslicher Gewalt kennen oftmals zahlreiche fadenscheinige Entschuldigungen, die der Partner vorbringt, um sein Vorgehen zu rechtfertigen – zu viel getrunken, zu wenig geschlafen, Hunger, Stress im Job, “du hast mich genervt”. Eine Rechtfertigung für häusliche Gewalt kann es jedoch kaum geben.

Über das zittrige Nervenkostüm, das den Täter vermeintlich ausrasten ließ, lassen sich keine statistischen Erhebungen anstellen. Aber auch Alkohol und harte Drogen können nicht für alle Tatbestände als “Entschuldigung” hervorgebracht werden, denn:

Nur 10,9 Prozent der 2015 ermittelten Tatverdächtigen standen unter dem Einfluss von Alkohol, nur 7,5 Prozent hatten harte Drogen konsumiert.

Auch die Abwälzung der Schuld auf das Opfer hat oft Konjunktur und viele Betroffene glauben zunächst, selbst etwas falsch gemacht und Schuld an der Situation gewesen zu sein. Doch: Nichts rechtfertigt die Anwendung von vorsätzlicher Gewalt in Ehe und Partnerschaft! Sind Sie Opfer eines gewalttätigen Partners, sollten Sie sich umgehend Rat bei einer der zahlreichen Anlaufstellen suchen und sich engen Freunden und Verwandten anvertrauen.

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt: Die Opfer fühlen sich oftmals allein und hilflos.
Häusliche Gewalt: Die Opfer fühlen sich oftmals allein und hilflos.

Klar ist eines: Häusliche Gewalt hinterlässt oft zermürbte Opfer, die zumeist aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Teufelskreis herausfinden. Aus diesem Grund gibt es auch von staatlicher Seite zahlreiche Hilfsangebote, die den Betroffenen Mut machen sollen.

Hierzu zählen vor allem das Hilfetelefon – gefördert vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – regionale Familienberatungsstellen, die Polizei sowie Frauenhäuser und entsprechende Einrichtungen für Männer. Gerade letztere sind allerdings noch sehr rar gesät, obwohl der Bedarf immer größer wird.

Sie kennen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft oder erfahren selbst häusliche Gewalt? Hilfe erhalten Sie beim Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: Wenden Sie sich an die nachfolgende kostenlose Hotline des Hilfetelefons. Grundsätzlich können sich auch Männer an die Seelsorger richten, die selbst Opfer von Gewalt in der Partnerschaft sind.

Hilfetelefon: 08000 116 016

Gewaltschutzgesetz: Im Zweifel kann ein Kontaktverbot gegen den Täter verhängt werden.
Gewaltschutzgesetz: Im Zweifel kann ein Kontaktverbot gegen den Täter verhängt werden.

Auch andere kleinere Organisationen kümmern sich um Betroffene, die häusliche Gewalt erfahren mussten und helfen dabei, aus vergifteten Beziehungen auszubrechen. Hört der gewalttätige Partner auch nach Beendigung der Beziehung nicht auf, sein Opfer zu belästigen oder anzugreifen, können die Hilfsstellen die Opfer auch in Gewaltschutzverfahren unterstützen, die Besuchs- und Annäherungsverbote für den Täter zur Folge haben können.

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wurde eigens entworfen, um Opfer vor wiederholten Nachstellungen und Gewalttaten zu schützen. Bei einer Verurteilung auf dessen Grundlage können dem Gewalttäter dabei zusätzlich folgende Auflagen und Verbote erteilt werden (§ 1 GewSchG):

  • Verbot sich der Wohnung des Opfers oder bestimmten Umfeldern zu nähern
  • Kontaktverbot (per Post, Telekommunikationsmedien usf.)

Bei einem Verstoß gegen die Auflagen können die Gerichte eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Comments

  1. Janina B sagt

    19. October 2023 um 15:09

    Hallo, ich bin seit 14 Jahren mit meinem Mann zusammen
    Seither habe ich Lügen, Betrügen, Intrigen, Manipulation, zerstörerisches Verhalten von ihm erfahren.

    Durch diese Erfahrung mit ihm, bin ich stark derressiv, habe keine Arbeit mehr, Öftere Panik und Angsthasen, Finanziell und materiell abhängig von meinem Mann. Mit Erniedrigungen, Kaltherzigkeit, Beleidigungen, Schuldzuweisung, absichtliche Irreführung durch Verdrehen um mich leiden zu lassen, bewusst durch boshafte, Verletzende Handlungen, bei mir körperlich ( organisch die Galle ) und psychisch ( Todeswunsch „ Suizid „ mit dem Auto ) ausgelöst, sowie Drogen und Alkohol, im depressiven / körperlich schlechter Verfassung., um das erfahrene und erlebte, dem noch aussetzt bin ( gemeinsamer Haushalt ), keine Reue, kein Gewissen, in seinem Verhalten, wissentlich das es ihn Bewusst ist, dass er das alles getan hat. Eher bringt er auf Bitte Alkohol mit, damit ich das alles betäuben kann. Das ist sehr schrecklich und ich extrem verzweifelt, dass ich egal wie und wo, dieses als Hilferuf hinterlasse.

    😭😭😭🙏🏼🙏🏼🙏🏼

    Reply
  2. Konrad sagt

    10. May 2020 um 9:23

    Meine Freundin war mir grundlos eine 3 Kilo schwere Schüssel und eine Adventskranz mit brennenden Kerzen an. Wäre die Schüssel etwas mehr nach rechts geflogen, hatte ich ein zerstörtes Knie. Anschliessend schrie sie: “Nun schlag mich; dann kann ich dich anzeigen:”
    Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Bagatelle, weil sie ihren Lügen auf den Leim geht und schriftliche Belege ignoriert.

    Reply
  3. Simone B sagt

    24. September 2019 um 8:10

    Als ich mit Aids angesteckt worden bin,
    der Täter war mein eigener Ehemann.
    Er hat nur 2 Jahre bekommen.
    Ja und dann nach eineinhalb Jahren wurde
    Er endlassen. Jetzt kann er wieder andere Anstecken.
    Ich habe keine Freunde mehr, keine Arbeit mehr.
    Ich habe keine Gerechtigkeit erfahren
    In meinem Ort Umfeld werde ich wie eine Aussätziege behandelt.
    Simone B.

    Reply
    • Aliye sagt

      23. November 2019 um 15:56

      Ohh mein Gott das tut mir schrecklich leid. Alles Liebe

      Reply
    • Oxana sagt

      30. December 2019 um 17:57

      Bitte ziehen Sie um in eine neue Stadt und beginnen Sie ein neues Leben. Lassen Sie sich nicht unterkriegen, Sie haben ein Recht auf Ihr eigenes Leben. Das müssen Sie sich wert sein und vergessen Sie all die unempathischen Menschen in Ihrem Umfeld, es gibt auch andere, die darauf warten, Sie kennenzulernen. Viel Erfolg und alles Liebe.

      Reply

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    • Beteiligung an einer Schlägerei
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    • Kindesmisshandlung
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  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
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  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

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