FAQ: Beschuldigter
Beschuldigte haben eine Reihe an Rechten. Dazu gehören u. a. das Schweigerecht, die Akteneinsicht oder das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt. Weitere Rechte erklären wir in dieser Liste.
Ein Verdächtiger ist eine Person, gegen die ein Anfangsverdacht besteht. Wird gegen diese Person offiziell ermittelt, so wird sie zum Beschuldigten. Eine ausführlichere Erklärung finden Sie hier.
Eine Vorladung durch die Polizei ist für Beschuldigte keine Pflicht. Wird sie jedoch durch die Staatsanwaltschaft verordnet, ist der Beschuldigte verpflichtet, ihr nachzugehen.
Inhaltsverzeichnis
Beschuldigter – Definition des Begriffs
Ein Beschuldigter im Strafverfahren ist eine Person, gegen die ein begründeter Verdacht einer Straftat besteht. Das bedeutet, dass die Behörden genügend Beweismittel gesammelt haben und nun der Strafverfolgung nachgehen. Ein Beschuldigter ist jedoch nicht zwingend schuldig.
Im Strafrecht gibt es verschiedene Begriffe, um eine tatverdächtige Person zu beschreiben. Diese Begriffe unterscheiden sich je nach Phase des Ermittlungsverfahrens.
Folgende Liste veranschaulicht den Unterschied zwischen Verdächtiger, Beschuldigter, Angeklagter und Angeschuldigter:
- Ein Verdächtiger bezeichnet eine Person, gegen die ein Anfangsverdacht einer Straftet besteht. Der Anfangsverdacht muss begründet sein, damit eine Anzeige bei der Polizei eingereicht werden kann.
- Als Beschuldigter wird die Person bezeichnet, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Der Beschuldigte befindet sich somit in einer fortgeschrittenen Phase der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden.
- Ein Angeschuldigter ist ein Beschuldigter, gegen den eine öffentliche Klage beim Gericht eingereicht wurde. Das bedeutet, dass die Ermittlungen abgeschlossen wurden, da genug Beweismittel gegen ihn gefunden wurden. Er wird nun als Angeschuldigter bezeichnet.
- Lässt das Gericht die Anklage bis zu und eröffnet somit die Hauptverhandlung, wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet.
Wenn gegen eine Person eine Strafanzeige erstattet wird, der Tatverdacht jedoch unbegründet ist, werden die Ermittlungen nicht weiterverfolgt.
Der Unterschied zwischen einem Verdächtigen und einem Beschuldigten ist wichtig, da letzterer besondere Rechte und Pflichten gegenüber den Behörden hat.
Folgende Abschnitte erklären, worauf Beschuldigte während ihres Verfahrens besonders achten sollten.
Die Belehrung der Rechte
Im Strafverfahren hat ein Beschuldigter eine Reihe von Rechten, die im Gesetz verankert sind. Diese gewährleisten den Schutz vor Willkür und ein faires Verfahren.
Diese Rechte werden von der Polizei anhand einer Belehrung mitgeteilt. Ein Beschuldigter muss diese Informationen schnellstmöglich von den Behörden mitgeteilt bekommen, damit das Verfahren rechtmäßig verläuft.
Wenn die Belehrung nicht durchgeführt wurde oder fehlerhaft war, kann die Aussage des Beschuldigten später nicht mehr verwendet werden.
Die Pflicht der Belehrung geht aus § 114b StPO hervor. Dieser Paragraph legt Folgendes fest:
„Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. […] Der Erhalt der Belehrung ist durch den Beschuldigten schriftlich zu bestätigen oder von der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen in Gegenwart des Beschuldigten zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren.“
Welche Rechte hat ein Beschuldigter?
- Das Recht auf ein faires und rechtmäßiges Verfahren: Jedem Beschuldigten steht ein Verfahren zu, das gerecht ist und die Regeln befolgt. Darunter fällt bespielsweise die Unschuldsvermutung.
- Das Schweigerecht: Dieses Recht ist auch unter dem Namen Aussageverweigerungsrecht bekannt. Ein Beschuldigter darf dabei jederzeit entscheiden, zu schweigen. Das Recht, die Aussage zu verweigern, darf als Beschuldigter während des gesamten Verfahrens in Anspruch genommen werden.
- Das Recht, sich von der Selbstbelastung zu befreien: Dieser Grundsatz stammt aus dem Lateinischen „nemo tenetur se ipsum accusare“, was so viel wie „Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten“ bedeutet. Der Beschuldigte ist also nicht gezwungen, an seinem eigenen Verfahren gegen sich mitzuwirken.
- Das Verteidigungsrecht: Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich entweder selbst zu verteidigen oder einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Dem Beschuldigten wird ein Pflichtverteidiger zugeordnet, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann oder eine schwere Straftat vorliegt.
- Das Recht zur Akteneinsicht: Bei einer Ermittlung werden sämtliche Informationen in einer Akte festgehalten. Ein Beschuldigter sowie dessen Verteidiger haben das Recht, eine Akteneinsicht anzufordern.
Wie kann ich als Beschuldigter eine Akteneinsicht erhalten?
Ein Beschuldigter, der sich nicht von einem Anwalt verteidigen lässt, muss zur Akteneinsicht persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und die Einsicht beantragen. Hat der Beschuldigte einen Anwalt, kann dieser sich die Akte nach einem formlosen Antrag zuschicken lassen.
Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?
Bei der Vorladung als Beschuldigter handelt es sich um eine Einladung zu einer Befragung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – die sogenannte Vernehmung. Betroffene, die die Vorladung von der Polizei erhalten, sind nicht dazu verpflichtet, ihr nachzugehen.
Wird die Vorladung als Beschuldigter jedoch durch die Staatsanwaltschaft oder einen Ermittlungsrichter verordnet, ist sie Pflicht.
Die Vernehmung als Beschuldigter dient in erster Linie dazu, Beweise oder Aufklärungen für das Ermittlungsverfahren zu sammeln. Beschuldigten stehen dabei die oben genannten Rechte zu. Während einer Vernehmung darf der Beschuldigte also von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
Die Vorladung wegen Betrug als Beschuldigter erhalten – was tun?
Erhält ein Beschuldigter eine Vorladung wegen Betrug, sollte dieser schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Zudem wird angeraten, der Vorladung in erster Linie nicht zu folgen. Betroffene sollten mithilfe eines Anwalts die Vorgehensweise besprechen, bevor sie zu einer Vernehmung erscheinen.
Was ist eine schriftliche Äußerung als Beschuldigter?
Die schriftliche Äußerung ist eine Alternative für Beschuldigte, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Beschuldigte erscheinen dabei nicht persönlich zur Vernehmung, sondern schicken einen Brief oder ein Formular an die Behörden.
Eine schriftliche Äußerung als Beschuldigter ist eine formelle Möglichkeit, sich in einem Strafverfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Üblicherweise wird die schriftliche Anhörung als Beschuldigter durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Vorladung verschickt.
Die Aussage widerrufen als Beschuldigter – ist das möglich?
Ja, ein Beschuldigter kann seine Aussage jederzeit widerrufen oder ändern, da er nicht an sie gebunden ist.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass jegliche Aussagen im Verfahren gegen den Beschuldigten genutzt werden können.
Widerruft er also zum Beispiel eine Aussage, die er zuvor gegeben hat, besteht dennoch die Möglichkeit, dass sie im Strafverfahren genutzt wird.
Welche Auswirkungen hat eine Falschaussage als Beschuldigter?
Für Beschuldigte hat eine Falschaussage keine strafrechtlichen Folgen. Er muss während des Verfahrens und vor Gericht nicht zwingend die Wahrheit sagen. Zeugen machen sich vor Gericht hingegen strafbar, wenn sie eine Falschaussage machen.
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