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Arbeitsunfall: Gibt es Schmerzensgeld vom Arbeitgeber?

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Nicht jede Verletzung bei der Arbeit kann zu Schadenersatz bei einem Arbeitsunfall führen.
Nicht jede Verletzung bei der Arbeit kann zu Schadenersatz bei einem Arbeitsunfall führen.

Gerüstbauer, Dachdecker oder Hochseefischer – so unterschiedlich alle diese Berufszweige sind, so vereint sie doch eines: das Risikopotenzial, welches mit deren Ausübung einhergeht.

Doch auch in auf den ersten Blick weniger gefährlichen Berufsfeldern, wie in der Logistik, im Ernährungswesen und sogar in den geisteswissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern, können Verletzungen entstehen. In 2015 kam es zu knapp 870.000 Arbeitsunfällen.

Doch wer da direkt den Chef in die Pflicht nehmen möchte, um für den Arbeitsunfall Schmerzensgeld einzufordern, kommt mit seinen Bemühungen zumeist nicht weit. Denn der Vorgesetzte muss nur in ganz bestimmten Fällen nach einem Arbeitsunfall eine Entschädigung zahlen.

➽ Direkt zur Schmerzensgeldtabelle

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein verunfallter Arbeitnehmer Geld nach einem Arbeitsunfall bekommt und sein Recht geltend machen kann, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem werden die Fragen geklärt, wieviel Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall im Zweifel überhaupt möglich ist und welche Rolle die Berufsgenossenschaft bei der Schadensregulierung spielt.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall

Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld fordern?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei einem Arbeitsunfall nur, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Arbeitsunfall?

Pauschale Beträge lassen sich nicht nennen, da die Schmerzensgeldberechnung immer individuell erfolgen muss. Welche Summen Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall das Schmerzensgeld?

Hat der Arbeitgeber vorsätzlich einen Arbeitsunfall herbeigeführt, muss dieser das Schmerzensgeld bezahlen.

Berechnen Sie jetzt die Höhe des Verletztengeldes

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall
  • Berechnen Sie jetzt die Höhe des Verletztengeldes
  • Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall: Begriffliche Grundlagen
    • Was bedeutet Schmerzensgeld?
    • Arbeitsunfall und Wegeunfall: Was ist der Unterschied?
  • Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?
    • Ohne Vorsatz keine Entschädigung nach einem Arbeitsunfall
      • Wie viel Schmerzensgeld kann ein Arbeitsunfall erzielen?

Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall: Begriffliche Grundlagen

Unfälle lassen sich trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen manchmal einfach nicht umgehen. Denn zumeist ist ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren dafür verantwortlich, dass es zu einem solchen Missgeschick kommt.

Ist dann eine Person verletzt, tangiert das nicht nur medizinische Fragen, sondern auch die Versicherung und begründet anschließend zivilrechtliche Ansprüche. Denn bei Personenschäden kommt unter Umständen der immaterielle Schadenersatz – im Arbeitsrecht also die Entschädigung bei einem Arbeitsunfall – in Frage.

Während Schmerzensgeld bei einer Beleidigung, Körperverletzung oder Vergewaltigung hinsichtlich der Haftbarkeit oftmals unproblematisch erscheint, verhält es sich nach einem Arbeitsunfall mit dem Schmerzensgeld nicht ganz so unkompliziert.

Haftungsbeschränkung: Ein Arbeitsunfall rechtfertigt Schmerzensgeld nicht unweigerlich.
Haftungsbeschränkung: Ein Arbeitsunfall rechtfertigt Schmerzensgeld nicht unweigerlich.

Bei einem Arbeitsunfall gelten gewisse Haftungsprivilegien für den Arbeitgeber.

So kann dieser nicht bereits bei kleineren Sicherheitsmängeln ohne Weiteres in die Leistungspflicht genommen und zur Erfüllung vom entstandenen gesetzlichen Anspruch gezwungen werden kann.

Bevor jedoch der Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem Schmerzensgeld erörtert wird, sollen zunächst die zwei wesentlichen Begriffe erklärt werden.

Was bedeutet Schmerzensgeld?

Ob nach Auto- oder Arbeitsunfall, das Schmerzensgeld basiert immer auf derselben zivilrechtlichen Gesetzesgrundlage. In § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der immaterielle Schadenersatz geregelt.

Dieser kommt immer dann zum Tragen, wenn eines der folgenden Geschehnisse vorliegt:

  • Verwundung des Körpers
  • Beeinträchtigung der Gesundheit (sowohl körperlicher als auch emotionaler Natur)
  • Minderung der Freiheit
  • Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung
Es handelt sich beim immateriellen Schadenersatz um einen sogenannten Nichtvermögensschaden, der von seinem materiellen Pendent zu trennen ist. Während also beispielsweise Behandlungs- oder Reparaturkosten vom regulären Schadenersatz abgedeckt werden, dient das Schmerzensgeld, dem Namen entsprechend, dem Ausgleich der erlittenen physischen oder psychischen Schmerzen.

Schutzgut ist die körperliche Unversehrtheit, die bei Beeinträchtigungen vom immateriellen Schadenersatz erfasst wird. Dieser soll nicht nur ausgleichend wirken, sondern dem Opfer auch Genugtuung verschaffen, indem er eine billige Entschädigung in Geld darstellt.

Die konkrete Summe bemisst sich stets am Einzelfall und liegt im Ermessen der zuständigen Gerichtsbarkeit. Voraussetzung ist jedoch stets, dass derjenige, der die körperliche Versehrtheit eines anderen herbeigeführt hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Arbeitsunfall und Wegeunfall: Was ist der Unterschied?

Verletzungen während der arbeitsvertraglich geregelten Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall und können Geld vom Arbeitgeber nach sich ziehen.
Verletzungen während der arbeitsvertraglich geregelten Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall und können Geld vom Arbeitgeber nach sich ziehen.

Bekommt man bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld? Bevor diese Frage beantwortet werden kann, soll zunächst der Unterschied zwischen einem Arbeits- und einem Wegeunfall deutlich gemacht und eine definitorische Grundlage geschaffen werden.

Ein Unfall wird dann zum Arbeitsunfall, wenn er im Rahmen einer Tätigkeit geschieht, die laut Arbeitsvertrag zu erfüllen ist, also während der Arbeit.

Achtung: Schadenersatz bei einem Arbeitsunfall ist grundsätzlich auszuschließen, wenn der Arbeitnehmer während des Unfallgeschehens eigenwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt. Vorgänge wie Essen, Trinken oder Rauchen und auch Spaziergänge setzen die gesetzliche Unfallversicherung aus. Verunfallt der Betreffende in solchen oder ähnlichen Situationen, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Hier kann allenfalls eine private Unfallversicherung für eine Schadenersatzzahlung in Frage kommen.

Während der Arbeitsunfall im direkten Betriebsumfeld verortet ist, ereignet sich ein Wegeunfall auf dem direkten Weg zur Firma.

Voraussetzung für einen Wegeunfall und eventuelles Schmerzensgeld ist, dass sich der Verunfallte auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Wohnung befindet. Das Kriterium der Unmittelbarkeit ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem geringsten Anfahrtsweg. Ist ein Weg zwar weiter, aber verkehrsgünstiger als eine kürzere Strecke, gilt dieser als unmittelbar.

Der Arbeitsweg beginnt mit dem Passieren der Haustür und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte. Verletzt sich ein Arbeitnehmer kurz bevor er die Haustür durchschreitet, kann er dieses Missgeschick nicht als Wegeunfall deklarieren.

Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?

Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall zahlt der vorsätzlich gehandelte Arbeitgeber.
Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall zahlt der vorsätzlich gehandelte Arbeitgeber.

Die Versicherung des Arbeitnehmers erfolgt automatisch über ihr Unternehmen. Dieses ist dazu verpflichtet, die Mitarbeiter bei der Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

Während die Beiträge für die ersten beiden Formen der Versicherung von Arbeitgeber und –nehmer gemeinsam gezahlt werden, trägt der Chef die Kosten für die Berufsgenossenschaft allein.

Wie sieht nun also die Zahlungssituation bei einem Arbeitsunfall aus? Wer zahlt nach einem Betriebsunfall Schmerzensgeld?

Grundsätzlich gilt, dass Schmerzensgeld nach einem Wege- oder Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft in der Regel nicht gezahlt wird.

Doch auch wenn Sie kein Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall von einer Berufsgenossenschaft bekommen, können hier dennoch Ansprüche geltend gemacht werden. So zahlt Ihnen die Berufsgenossenschaft beispielsweise materiellen Schadenersatz, wie:

  • Kosten für die Heilbehandlung
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Fahrtkosten

Obwohl also nach einem Arbeitsunfall kein Schmerzensgeld über die Berufsgenossenschaft beansprucht werden kann, gibt es dennoch Möglichkeiten, diese Form des immateriellen Schadenersatzes zu bekommen.

In Frage kommt nämlich eine Leistungsverpflichtung des Chefs oder verantwortlicher Kollegen. Um allerdings nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zu erhalten, muss dem Verursacher, anders als bei der Entschädigung beim Autounfall, Vorsatz vorzuwerfen sein.

Ohne Vorsatz keine Entschädigung nach einem Arbeitsunfall

Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall ist individuell verschieden.
Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall ist individuell verschieden.

Ein Arbeitsunfall zieht Schadenersatz nur dann nach sich, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies ist gesetzlich in § 104 des Siebten Buches vom Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Der Verunfallte muss also beweisen, dass das Schadensereignis gewollt und gebilligt wurde.

Einzig ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften reicht dafür nicht aus. Denn in einem solchen Fall ist üblicherweise nur von grober Fahrlässigkeit, nicht aber von Vorsätzlichkeit auszugehen.

Der Grund: In der Regel wird angenommen, dass auch bei einer Missachtung der Sicherheitsbestimmungen der Arbeitgeber darauf hofft, dass es nicht zu einem Arbeitsunfall kommt. Schadenersatz muss der Chef selbst dann nicht zahlen, wenn er die Sicherheitsvorkehrungen vorsätzlich missachtet hat. Auch in diesem Fall bezieht sich der Wille nämlich nicht auf die Verursachung eines Schadensereignisses.

Es wird also nicht erfolgreich für Sie sein, für einen durch Sicherheitsmängel verursachten Arbeitsunfall Geld zu verlangen. Im Zweifel lohnt es sich jedoch, Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt aufzunehmen, der Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten berät.

Wie viel Schmerzensgeld kann ein Arbeitsunfall erzielen?

Grundsätzlich ist die jeweilige Höhe vom Schadenersatz einzelfallbezogen und vorab nicht genau bezifferbar. Dennoch kann eine Schmerzensgeldtabelle für einen Arbeitsunfall Richtwerte liefern, an denen sich der Betroffene ebenso orientieren kann wie das in Pflicht genommene Unternehmen oder der zuständige Richter eines Arbeitsgerichtes.

Sehen Sie hier für einen Arbeitsunfall Beispiele für Schmerzensgeld anhand einer Tabelle, die verdeutlichen, wie selten ein Arbeitsunfall Schmerzensgeld nach sich zieht:

Arbeits­unfallSchmerzens­geldGericht, Jahr
Sturz bei Zimmer­manns­arbeiten0 Euro (kein Vorsatz) BAG, 2009
Sturz bei Lager­arbeiten0 Euro (kein Vorsatz)LAG Hessen, 2009
Unfall auf Bau­stelleca. 255 EuroOLG Frank­furt, 2000
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Kommentare

  1. Herrmann sagt

    4. September 2019 um 21:49

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage.
    Ein Asylbewerber.vAsylbewerber.verlor bei einem Arbeitsunfall (eine Maschine fiel auf ihn) ein Bein und Teile einer Hand.
    Unfall ist von BG anerkannt und Behandlungen/Reha/Prothese usw. werden bezahlt.
    Mit welchem Anwaltskosten muss der Betroffene (ungefähr, nur grob) rechnen, sollte dem Arbeitgeber oder Mitarbeiter kein Fehler nachgewiesen werden können?

    Danke und freundliche Grüße,

    M. Herrmann

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      23. September 2019 um 14:11

      Hallo Herrmann,

      die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. In Anlage 1 zu diesem Gesetz sind die Sätze festgelegt, die zur Berechnung verwendet werden. Wichtig ist dann der Streitwert, welcher die Grundlage für die Berechnung der Summe bildet.

      Ein Erstgespräch liegt gemäß dem Gesetz in der Regel nicht höher als 190 Euro. Zudem kommt es auch darauf an, ob eine Honorarvereinbarung getroffen wurde.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. ibrahim sagt

    12. August 2019 um 13:03

    Arbeitsunfall 19.11.2015. Bin vom gerüst 14und halb meter unter ins so ne L Stein hängän geblieben wären des Arbeitszeit.Habe dabei hüfte angebrochen,riepen gebrochen,lounge gekuetscht(vor kurzen mrt gefunden riepe 9 war gebrochen und 5 mililmeter grosse herd in lounge gefunden),rieswunde linke arm danach wurde entzündet,schienen bein links angebrochen,pferzen linke fußverletzt ,knie verletzt,set dem tintus lienkes ohr,mehrere prelungen und vürschungen,bandshebe 5.6.8.9,und habe starke kopfschmertzen.BGB 28 Wochen,Arbeitsllos ein jahr und jetzt Job zenter ,seit dem arbeits Unfall arbetsunfähig,keinerente,keine pflege Geld kein schmertzen Geld aso das ganze ich kome kaum zu recht ich weis nicht wie soll weiter gechen aus dem meine Kinder und meine frau lleidet auch mit.

    Antworten
  3. Marko sagt

    8. Juni 2019 um 18:12

    guten tag !

    hatte im November 2018 einen Arbeitsunfall als lkw Fahrer hatte eine rote Ampel übersehen an einem Bahnübergang….
    was mir bei uns in Österreich komisch finde werden Gewerbebetriebe unmittelbar vor Bahnübergang hingebaut….. und Übergang wird aber nicht besser abgesichert……..
    denn Zug auch hinter einer wand hervor fährt…….

    hätte einen Schädelbruch , Jochbein Bruch , Augen Boden Zertrümmerung und Kiefer Fraktur

    Ärgste was ich erleben musste ein Regress 4600 € bezahlen musste 0.00 Alkohol wo führt sowas hin ….
    meine Kind leidet meine frau leidet ich gehe nervlich fast drauf und bin nicht mehr der alte ..

    wo kann man sich hinwenden weis nicht mehr weiter

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      20. Juni 2019 um 15:17

      Hallo Marko,

      inwieweit es sich im einen Arbeitsunfall handelt und ob dieser Sie berechtigt, beim Arbeitgeber Ansprüche anzumelden, können wir nicht beurteilen. Zumal dieser Ratgeber auf deutschem Recht basiert und wir wissen inwieweit sich das österreichische Recht hier unterscheidet. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit der Situation in Österreich auskennt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  4. Timo sagt

    5. März 2019 um 7:32

    Hallo,

    Hatte eine Arbeitsunfall ,
    Bin im Treppenhaus gestolpert und mit dem Kopf fest an die Betonwand gestoßen, seit dem ist mir ein Ohr total Taub und Tinnitus,habe Schwindel Probleme kann keine Auto mehr fahren
    Bekomme ich in dem Fall Schmerzensgeld oder Erwerbsminderungsrente von der BG

    Mfg
    Tim

    Mfg

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      26. März 2019 um 14:44

      Hallo Timo,

      im Fall eines Arbeitsunfalls muss dem Schädiger in der Regel Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Da in Ihrem Fall wohl kein anderen den Schaden vorsätzlich verursacht hat, sollten Sie am besten mit einem Anwalt abklären, ob Ansprüche bestehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. Alexander B. sagt

    23. November 2018 um 14:37

    Hallo liebes Team,

    ich bin auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gestürzt und hab mir Zerrungen und Prellungen am Arm zugegzogen. Zudem ist mein Fahhrad defekt und meine Armbanduhr kaputt. Der Unfall passierte, weil ein Transporter Diesel auf der Straße verteilt hat (und dies nicht kenntlich gemacht hat). Ich bin also nicht Schuld daran. Was kann man für ein Schmerzensgeld einfordern?

    Ich danke euch für eure Auskunft.

    Gruß,
    Alex

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      26. November 2018 um 14:52

      Hallo Alexander B.,

      der Anspruch auf Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher, den Sie beim Verursacher bzw, dessen Versicherung selbst geltend machen müssen. Ob in diesem Fall ein solcher besteht, sollten Sie am besten gemeinsam mit einem Abwalt klären. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  6. Patrick S. sagt

    22. November 2018 um 11:09

    Guten Tag,
    ich bin auf dem Weg zur Arbeit auf dem Betriebsgelände auf einer Produktspur, die von einem LKW verloren wurde, mit dem Fahrrad ausgerutscht und gestürzt. Ich wurde erst ambulant behandelt, danach ging es weiter in ein Krankenhaus, wo Röntgenbilder erstellt wurden. Danach erfolgte die weitere Behandlung beim BG-Arzt. Da nach ca. 4 Wochen das Handgelenk immer noch schmerzt erstellte der BG-Arzt nochmals Röntgenbilder. Darauf wurde festgestellt, das etwas abgerissen ist bzw. der Meniskus im Handgelenk eventuell auch beschädigt ist. Der Verursacher (die Firma), die das Produkt auf der Straße verloren hat konnte ermittelt werden. Ich hatte bereits im Vorfeld mit der Firma wegen Schadensersatz meiner materielle Güter Kontakt und diese sind auch gewollt für den Schaden aufzukommen. Wie sieht es denn jetzt mit Schmerzensgeld aus? Habe ich darauf überhaupt einen Anspruch? Wie kann ich diesen geltend machen?
    Vielleicht kann ja jemand in diesem Fall beraten?

    Mit freundlich Grüßen
    Patrick

    Antworten
  7. Marika M. sagt

    8. November 2018 um 0:25

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bin Anästhesistin in einem Krankenhaus; bin ausgerutscht ( auf dem Boden war etwas Öliges ) und habe mir einen Kniescheibenbruch zugezogen (Unfall am 09.0.2017). Operation: Cerclage + Zuggurtung. Ständig ambulante und auch stationäre Behandlungen (REHA). Am 10.10.2018 wurde die Material entfernt. Jetzt weiter vorerst ambulante Rehabilitation. Den Notarztdienst kann ich nicht machen – es ist mir nicht möglich zu rennen, knien, Treppe runter zu gehen. Steht mir ein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber zu? Wo und wie soll ich das berechnen und beantragen? Kann man das auch ohne Anwalt bewältigen.
    oder – steht es mir nichts zu? Danke für wertvolle Ratschläge. MfG Marika .

    Antworten
  8. M K sagt

    6. November 2018 um 19:22

    Hallo zusammen,
    am heutigen Tag, habe ich bei einer Umdekoration eines großen Möbelhauses verschimmelte Möbel entpackt und aufgebaut. Erst später ist einer Kollegin die „Kontamination“ der Möbel aufgefallen. Neben Schwindel, Atembeschwerden (Asthmatiker) und Kopfschmerzen über mehrere Stunden, habe ich nun auf Abend Fieber bekommen und mich übergeben.

    Da ich „kein Bein verloren habe“, bin ich mir mit dem Umgang dieser Situation unsicher.

    Haben Sie einen Rat?

    Antworten
  9. Ralf B. sagt

    5. September 2018 um 4:06

    Am 11.07 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall und am 17.07.2018 wurde ich Operiert ,Beckenkomplexfraktur,4 Rippenbrüche und eine Fleischwunde bin zur zeit noch Krank geschrieben und alles liegt beim Anwalt ,mit wieviel Schmerzensgeld kann ich rechnen

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. September 2018 um 12:54

      Hallo Ralf B.,

      da die Höhe immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist, sind pauschale Aussagen nicht möglich. Gängige Schmerzensgeldtabllen bieten jedoch meist einen Überblick zu möglichen Summen. Besprechen Sie das am besten mit Ihrem Anwalt, dieser sollten Ihnen Hinweise zur Höhe geben können.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  10. Anke S. sagt

    4. August 2018 um 20:36

    Hallo,
    ich bin Altenpflegerin im Nachtdienst, habe einen Bewohner versorgt(Einlagewechsel) und bekam eine saftige Ohrfeige mit Folgen. Habe diese Ohrfeige als Arbeitsunfall gemeldet, war bei einen Unfallarzt und HNO. Behandlung ist beendet und ich kann immer noch nicht richtig hören auf dem li. Ohr. Laut HNO wird dies auch nicht werden. Zusätzlich habe ich auch Probleme den Patienten zu versorgen und Angst das ein anderer dieses wiederholen könnte. Wir sind in der Nacht nur zu Zweit in der Einrichtung, auch wenn es möglich ist zu zweit zu arbeiten, ist das Angstgefühl immer mit dabei.

    Die BGW hat sich noch nicht zurück gemeldet(Unfall war im April 2018)
    Gibt es eine Entschädigung für meine Beeinträchtigung?

    MfG Anke S.

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      6. August 2018 um 16:50

      Hallo Anke S.,

      diese Frage können wir pauschal nicht beantworten. Am besten wenden Sie sich direkt an die zuständige BG und erfragen dort den Stand der Dinge. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  11. Andreas sagt

    13. Juni 2018 um 10:42

    Hallo,
    ich habe am 06. April einen Arbeitsunfall gehabt und zwar einen Sehnenriss am Biceps. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      18. Juni 2018 um 11:25

      Hallo Andreas,

      bei einem Arbeitsunfall muss in der Regel ein Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Ob das bei Ihnen das Fall ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt, um dieser Beweispflicht nachkommen zu können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  12. Tatjana B. sagt

    11. Juni 2018 um 0:09

    Mein Freund ist ein Mechaniker. Beim arbeiten in Firmen Werkstatt plötzlich ein Werkzeig reisst sich ausser andern und ein Teil trifft sein Leber: Intensiv Station, Not Operation, große Narbe.Wer hat da Schuld:FIrma,oder Werkzeug Lieferant?Danke

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juni 2018 um 9:49

      Hallo Tatjana B.,

      wir können die Schuldfrage nicht beurteilen und dürfen keine rechtliche Beratung anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  13. Tom sagt

    4. Mai 2018 um 20:38

    Ich hatte heute einen Arbeitsunfall, ich bin Schornsteinfeger, bei einem Kunden musste ich in den Dachboden, die Leiter/Treppe nach oben wurde vom Kunden ausgetauscht, bzw. selbst gebaut, diese war an der oberen Kante mit 2 kleinen Winkeln eingehakt. Diese sind an der vorletzten Stufe, durch belastung meines Gewichtes umgebogen und herausgerutscht, bzw. die Schrauben die die Winkel an der Treppe in Position gehalten haben, rausgebrochen. Ich bin ca. 1 Meter herunter in „Deckel“ der Dachluke gefallen und konnte mich dort festhalten. Ich habe mir dabei blaue Flecken an der Brust und Oberarm zugezogen. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, vom Kunden der diese Treppe selbst gebaut hat?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      7. Mai 2018 um 14:01

      Hallo Tom,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn ein immaterieller Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Wir können nicht beurteilen, ob dies hier der Fall ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem gemeinsam etwaige Ansprüche zu prüfen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  14. Tamara sagt

    13. März 2018 um 12:49

    Hallo
    Bei einem Arbeitsunfall (keine Fremdbeteiligung, keine fehlenden Schutzmaßnahmen, einfach dumm gelaufen) habe ich mir das linke Auge verletzt. Das Auge weist jetzt eine 40%ige Minderung auf, die sich laut Ärztin noch bessern kann. Falls nicht, muss mit einer Brille ausgeglichen werden (die ich vorher nicht brauchte).
    Muss ich die Brille selbst bezahlen oder übernimmt das die BG?
    Des weiteren leide ich in Folge des Unfalls unter Augentrockenheit (Brennen, Sichttrübung, Schmerzen), was von meinen Vorgesetzten trotz wiederholter Erwähnung meinerseits bei der Vergabe der Tätigkeiten nicht berücksichtigt wurde.
    Müssten sie das oder müsste ich mich tatsächlich krankschreiben lassen, wenn ich eine von mehreren Tätigkeiten nicht ausführen kann?
    Mfg

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      19. März 2018 um 13:16

      Hallo Tamara,

      die Frage bezüglich der Kosten für die Brille sollten Sie direkt mit der zuständigen BG klären, da wir dies nicht beurteilen können.
      Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich in Bezug auf die Tätigkeitenvergabe eventuell an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  15. Gudrun K. sagt

    4. Februar 2018 um 12:30

    Hallo
    durch einen defekten Gabelstapler wurde mein Finger bei Montagearbeiten eingequetscht und mußte mit 20 Stichen genäht werden Dauer der AU und Verdienstausfall ca 3 – 4 Wochen. Der Firma der der Stapler gehörte war der Defekt bereits vor diesem Arbeitsunfall bekannt. Wieviel Schmerzensgeld wären in diesem Fall angebracht?

    MfG
    G. K.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      15. Februar 2018 um 16:11

      Hallo Gudrun K.,

      eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich. Sie können die in einer Schmerzensgeldtabelle aufgeführten Urteile als Orientierungshilfe nutzen. Bei einem Arbeitsunfall muss in der Regel zudem auch ein Vorsatz nachgewiesen werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  16. Peter P. sagt

    5. Januar 2018 um 19:22

    Guten Abend.
    Im letzten Jahr habe ich einen neuen Job angefangen im Lager was durchaus Spass macht
    Der Chef wird mich mündlich so nebenher daraufhin das alle Treppengeländer nicht konform sind und
    Mit Vorsicht zu genießen sind . (Treppenaufgänge sind mit Handläufen versehen die alle paar Meter durch
    Säulen und Zwischendecken die direkt am Handlauf senkrecht stehen (Mann muss los lassen wenn Mantelpension läuft) nun ja mir passierte genau hieß Mittelhandbruch und Finger ausgekugelt bin fast 2 Monate zu Hause mit Schmerzen nach wie vor . Nun brachte meine Frau heute den K Schein In die Firma mit Grenzwertigen des Chefs meine Frage ist muss ich mir das gefallen lassen meiner Meinung ist der Zustand der zum Unfall führte wissentlich gebilligt würden.

    Würde gern gegen Firma vorgehen nach den Grenzwertigen Sprüchen des Chefs

    danke vorab

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      8. Januar 2018 um 8:55

      Hallo Peter P.,

      bei einem Arbeitsunfall besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in der Regel nur dann, wenn der Schaden durch einen andere Person vorsätzlich verursacht wurde. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen und empfehlen Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  17. Cengiz sagt

    23. November 2017 um 23:24

    Hallo! Ich habe arbeitsunfall im lager durch einen anderen person der mich mit e- ameise von hinten mit palette auf meinen fuß traff (einer mitarbriter vom anderen firma). Schwere Prellungen am fuß, über 2 monate Krankenhaus und BG behandlung, und mir steht noch 16 physotherapie/mtt vor. Habe ich anspruch auf schmerzengeld. Danke…

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      1. Dezember 2017 um 9:39

      Hallo Cengiz,

      bei einem Arbeitsunfall muss dem Schädiger Vorsatz nachgewiesen werden. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  18. Regina S. sagt

    17. November 2017 um 10:20

    Wegeunfall
    Sturz vom Fahrrad, Grund; stillgelegte Bahngleise, habe diese wahrgenommen und dachte noch Achtung aufpassen! Zu spät Fahrradreifen rutschte trotzdem in die Schiene, stürzte vom Rad. Ruptur Vorderes Kreutzband…….
    Hab noch im Krankenwagen erfahren dass an dieser Stelle ständig schwere Radunfälle passieren aber der Rückbau wäre zu kostenintensiv. Es gibt nicht mal Warnschilder.
    Rechtsschutzversicherung habe ich, hat man da eine Chance?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      20. November 2017 um 9:53

      Hallo Regina S.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der der Regel dann, wenn immaterielle Schäden fahrlässig oder vorsätzlich durch andere verursacht wurden. Ob dies in Ihrem Fall so vorliegt, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die Erfolgsaussichten abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  19. Ralph vV sagt

    28. Oktober 2017 um 0:32

    Guten Abend!

    Ich arbeite im Frachtzentrum. Beim angeordneten Ausladen eines Containers fiel ein überkopfhoher Stapel von 31,5 kg schweren Paketen um und stürzte dabei teilweise auf mich. Ich wurde umgerissen, schlug mit dem Kopf gegen die Innenwand des Containers, mein Arm wurde verdreht, ein Paket prellte meine Rippe.

    Ich hatte unwahrscheinliches Glück: Ein 31 kg Paket aus über 2m Fallhöhe auf Genick oder Rücken, ich hätte tot sein können. Leichte Prellungen, Hautabschürfungen, Kopf und Schulterschmerzen für einige Tage. Meine wiederholten Warnungen vor solchen Gefahren wurden ignoriert. Ein zweiter Mann als Entlader wurde aus Mangel an Personal nicht zugeteilt.

    Welche Möglichkeiten auf Schmerzensgeld bestehen? Habe ich Anspruch auf Erstattung von Heilkosten z.B. für Massagen, Bandagen, Kompressen etc. ?

    Vielen Dank für ein feedback.
    Ralph

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      6. November 2017 um 9:12

      Hallo Ralph vV,

      Schmerzensgeld steht Ihnen üblicherweise nur dann zu, wenn die Verletzungen durch andere verursacht wurde und der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dis muss nachgewiesen werden. Bei mangelnder Sicherung wird dies oftmals nicht anerkannt. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt über Ihre Chancen, Schmerzensgeld zu erhalten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  20. Marco S. sagt

    26. September 2017 um 16:00

    Haallo.
    Ich habe bei der Arbeit finger gebrochen. Habe ich recht an ein Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja bei wenn ( Arbeitsgeber, Krankenkasse oder etwas anderen ) ?
    Vielen dank in vorraus fuer Antwort.
    Mit freundlichen Gruessen,
    Marco

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. September 2017 um 15:53

      Hallo Marco S.,

      in der Regel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Ihnen ein Schaden durch eine andere Person fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. Bei einem Arbeitsunfall muss zudem der Vorsatz nachgewiesen werden. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, ob es etwaige Ansprüche gibt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
    • Aksan sagt

      14. Juni 2021 um 21:48

      Hallo ich arbeite im Kindergarten und bin treppen gesturtz ich habe meine steisbein gebrochen habe ich schmerzen Geld anschpruch

      Antworten
  21. Katharina sagt

    25. September 2017 um 20:21

    Hallo
    Ich arbeite zur zeit noch in einem Metallbetrieb wo mir bereits die Kündigung wegen Erkrankung ausgesprochen wurde. Allerdings wurde in der schriftlichen Kündigung kein Grund erwähnt. Ein Karpaltunnelsyndrom war der Auslöser. Bei weiteren ärztlichen Untersuchungen wurde nun festgestellt das ich durch die einseitige schwere Mechanische Belastung einen Wirbelsäulenschaden erlitten habe und mein Daumensattelgelenk erheblich geschädigt ist sodas eine OP notwendig wird. .Wir müßen uns während unserer 5 Stundenschicht bis zu 3000mal in ein Fass bücken um Schrauben herauszuholen. In den Containern ist es ebenso und auch das zusammenharken der Teile ist oft sehr sehr mühsam und schmerzt sehr. Kann ich ein Schmerzensgeld verlangen? Der Wirbelsäulenschaden ist irreparabel und ich werde bis ans Ende meines Lebens starke Schmerzen haben

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. September 2017 um 15:40

      Hallo Katharina,

      Arbeitsunfälle ziehen nur dann Schmerzensgeld nach sich, wenn Sie durch andere Personen geschädigten wurden und diesen Vorsatz vorzuwerfen ist. Es wird Ihnen also vermutlich kein Schmerzensgeld zustehen. Im Zweifel können Sie hierzu einen Anwalt befragen und mit diesem kläre in wieweit Ansprüche bestehen könnten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  22. Biljana G. sagt

    7. September 2017 um 22:54

    Hallo ich habe arbeitzunfal und knochen bruch und sene und ich mus op machen was solich weiter tun

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. September 2017 um 10:39

      Hallo Biljana G.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden fahrlässig oder vorsätzlich durch andere Personen verursacht wurden. Bei einem Arbeitsunfall muss dem Schädiger laut § 104 SGB VII Vorsatz nachgewiesen werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  23. Steffi sagt

    25. August 2017 um 11:32

    Hallo liebes Team,

    Bei Einem minijob bin ich aus 1,5m gestürzt und brach mir den Ellenbogen.
    Der wird sich leider nicht komplett regenerieren..
    Dies passierte,nachdem ich über 16 Stunden schon auf Arbeit war (und es sollte noch paar Stunden gearbeitet werden)
    Würde mir etwas zustehen, da der Chef absichtlich uns so lange hat arbeiten lassen, sodass es zu einem Unfall kam?

    Lieben Gruß

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      28. August 2017 um 8:30

      Hallo Steffi,

      bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel am besten an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  24. Herrmann sagt

    21. August 2017 um 19:42

    Hallo

    ich bin Berufskraftfahrer und hatte letztes Jahr im April ein Verkehrsunfall mir ist am stauende ein LKW auf meinem stehenden LKW drauf gefahren mit 85 km/h!
    Der Fahrer des anderen LKW’s ist eingeschlafen. Er hat zu 100% die Schuld bekommen.

    Durch den Unfall darf ich meine Tätigkeit als Berufskraftfahrer nicht mehr ausüben zu einem weil ich ein körperlichen schaden an meiner Schulter davon getragen haben (Schädigung der nerven weshalb ich mein arm nicht mehr ohne Schmerzen richtig heben kann) und zum zweiten wurde bei mir eine posttraumatische belastungsstörung festgestellt was es mir schwer macht mit einem LKW zufahren.

    Das Ende vom Lied ist das ich jetzt knapp 1 1/2 Jahre später nur noch als Taxifahrer arbeiten darf weil ich jede körperliche Arbeit nicht mehr machen darf! Ich wurde bei einer Reha als nicht arbeitsfähig entlassen!

    Der Fall liegt schon einer Anwältin vor sie meinte das man so um die 7000 Euro an Schmerzensgeld erwarten könnte. Was mir nur schwer vorstellbar ist weil ja mein zukünftiges leben durch den Unfall sehr beeintrechtigt ist wenn man jetzt mal nur von dem verdienst Ausfall aus geht!

    Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mfg Micha

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      28. August 2017 um 8:10

      Hallo Herrmann,

      eine pauschale Aussage zur etwaige Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich, da dies immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Die Einschätzung der Anwältin beruht wahrscheinlich auf den Angaben zu ähnlich gelagerten Fällen, die in einer Schmerzensgeldtabelle zu finden sind. Wir können diesbezüglich daher keine Einschätzung vornehmen oder eine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  25. Tigrs sagt

    18. August 2017 um 12:17

    Bei einen Sturz vom Lkw Auflieger vom Dach auf den Ladeboden gefallen. Beim Beladen und Sichern von Schallungen. Bin aus dem Gleichgewicht gekommen und 2.40m gestürzt. 3 facher Fersenbeinbruch mit vorderfuß Abklemmung der Nervenbahnen.
    Steht mir Schmerzensgeld zu, wenn ja von wem?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      21. August 2017 um 9:27

      Hallo Tigrs,

      in der Regel deckt Schmerzensgeld nur Fälle ab, in den eine Person durch eine andere grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde. Zudem muss bei Arbeitsunfällen dem Schädiger Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
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