FAQ: Zeuge im Strafverfahren
Der Zeuge in einem Strafverfahren hat die Aufgabe, seine Wahrnehmung zu einem bestimmten Geschehen zu schildern und so zur Wahrheitsfindung beizutragen.
Einer polizeilichen, staatsanwaltlichen oder richterlichen Ladung müssen Zeugen laut StPO Folge leisten. Sie sind außerdem zur Aussage und zur Wahrheit verpflichtet.
Zeugen steht laut StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht zu.
Inhaltsverzeichnis
Zeuge im Strafprozess: Definition und Aufgaben
Zeugen sind im Strafverfahren das wichtigste Beweismittel. Sie helfen bei der Aufklärung eines Sachverhalts und bei der Wahrheitsfindung.
Mit ihren Aussagen lässt sich im Idealfall der Hergang einer konkreten Straftat rekonstruieren. Das ist notwendig, weil das Gericht diesen Sachverhalt nicht aus eigener Wahrnehmung aufklären kann.
Ein Zeuge ist ein Mensch, der in einem nicht gegen ihn gerichteten Strafverfahren seine Wahrnehmungen zu einem Geschehen bzw. über Tatsachen schildern kann. Ein typisches Beispiel sind Augenzeugen, die bei dem Tathergang vor Ort waren und gesehen haben, wer die Straftat auf welche Weise begangen hat.
Jeder, der etwas wahrgenommen hat, was in einer Strafsache relevant ist, kann Zeuge im Strafprozess sein – Alter und Geisteszustande spielen dabei keine Rolle. Deshalb können auch Kinder als Zeugen im Strafverfahren aussagen.
Pflichten als Zeuge im Strafprozess
Ein Zeuge hat im Strafprozess im Wesentlichen drei Pflichten:
- Erscheinungspflicht: Erhält der Zeuge eine Ladung, so muss dieser auch Folge leisten. Diese Erscheinungspflicht besteht gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Ermittlungsrichter und im Hauptverfahren. Kommt der Zeuge der Aufforderung nicht nach, können Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden, insbesondere ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft.
- Aussagepflicht & Wahrheitspflicht: Während der Beschuldigte schweigen darf, muss der Zeuge aussagen. Außerdem ist er – im Gegensatz zum Beschuldigten – zur Wahrheit verpflichtet. Lügt der Zeuge, so macht er sich wegen Falschaussage strafbar – und unter Umständen auch wegen Strafvereitelung.
- Eidespflicht: Außerdem kann der Zeuge hat im Strafprozess auch vereidigt werden – der Beschuldigte hingegen nicht.
Rechte eines Zeugen im Strafverfahren
Manchmal gerät ein Zeuge, der im Strafprozess wahrheitsgemäß aussagen soll, in eine Zwangslage oder einen Interessenkonflikt. Diese besonderen Umstände entbinden ihn von der Aussagepflicht:
- Zeugnisverweigerungsrecht: Zeugen mit einer engen persönlichen Verbundenheit zum Beschuldigten, z.B. Ehe- oder Lebenspartner und Geschwister, dürfen schweigen. Sie müssen nur Angaben zu ihrer Person machen und dürfen die Aussage zur Sache verweigern. Die §§ 53, 53a StPO gewähren ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen. Dies gilt zum Beispiel für Journalisten und Ärzte. Auch der Anwalt darf als Zeuge im Strafverfahren sein Zeugnis verweigern, wenn er als Verteidiger des Beschuldigten tätig ist.
- Aussageverweigerungsrecht: Laut § 55 StPO darf ein Zeuge im Strafprozess die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er durch seine Antworten die Gefahr entsteht, dass er oder seine Angehörigen selbst strafrechtlich verfolgt werden.
Ist eine Belehrung der Zeugen in der StPO vorgeschrieben? Weil man davon ausgeht, dass Berufsträger ihr Zeugnisverweigerungsrecht kennen, sehen die §§ 53, 53a StPO keine Belehrungspflicht vor. Bei engen Angehörigen des Beschuldigten ist eine Belehrung hingegen vorgeschrieben. Auch im Hinblick auf das Aussageverweigerungsrecht besteht eine Belehrungspflicht.
Zeugen erhalten im Strafprozess Auslagen erstattet, die ihnen aufgrund des Gerichtstermins entstanden sind. Hierzu gehören der Verdienstausfall, notwendige Fahrkosten, Mehraufwendungen für die Terminwahrnehmung (z. B. Hotelkosten) und sonstige Aufwendungen, beispielsweise für die Kinderbetreuung.
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