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Zeuge im Strafprozess als wichtigstes Beweismittel

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 20. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Zeuge im Strafverfahren

Welche Aufgabe hat ein Zeuge in einem Strafprozess?

Der Zeuge in einem Strafverfahren hat die Aufgabe, seine Wahrnehmung zu einem bestimmten Geschehen zu schildern und so zur Wahrheitsfindung beizutragen.

Welche Pflichten hat ein Zeuge im Strafverfahren laut StPO?

Einer polizeilichen, staatsanwaltlichen oder richterlichen Ladung müssen Zeugen laut StPO Folge leisten. Sie sind außerdem zur Aussage und zur Wahrheit verpflichtet.

Welche Rechte hat ein Zeuge im Strafprozess?

Zeugen steht laut StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Zeuge im Strafverfahren
  • Zeuge im Strafprozess: Definition und Aufgaben
    • Pflichten als Zeuge im Strafprozess
    • Rechte eines Zeugen im Strafverfahren
  • Ermittlungsverfahren
  • Strafverfolgung & Strafzumessung

Zeuge im Strafprozess: Definition und Aufgaben

Präsente Zeugen: Laut StPO besteht Erscheinungspflicht nach einer Ladung.
Präsente Zeugen: Laut StPO besteht Erscheinungspflicht nach einer Ladung.

Zeugen sind im Strafverfahren das wichtigste Beweismittel. Sie helfen bei der Aufklärung eines Sachverhalts und bei der Wahrheitsfindung.

Mit ihren Aussagen lässt sich im Idealfall der Hergang einer konkreten Straftat rekonstruieren. Das ist notwendig, weil das Gericht diesen Sachverhalt nicht aus eigener Wahrnehmung aufklären kann.

Ein Zeuge ist ein Mensch, der in einem nicht gegen ihn gerichteten Strafverfahren seine Wahrnehmungen zu einem Geschehen bzw. über Tatsachen schildern kann. Ein typisches Beispiel sind Augenzeugen, die bei dem Tathergang vor Ort waren und gesehen haben, wer die Straftat auf welche Weise begangen hat.

Jeder, der etwas wahrgenommen hat, was in einer Strafsache relevant ist, kann Zeuge im Strafprozess sein – Alter und Geisteszustande spielen dabei keine Rolle. Deshalb können auch Kinder als Zeugen im Strafverfahren aussagen.

Pflichten als Zeuge im Strafprozess

Ein Zeuge hat im Strafprozess im Wesentlichen drei Pflichten:

  1. Erscheinungspflicht: Erhält der Zeuge eine Ladung, so muss dieser auch Folge leisten. Diese Erscheinungspflicht besteht gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Ermittlungsrichter und im Hauptverfahren. Kommt der Zeuge der Aufforderung nicht nach, können Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden, insbesondere ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft.
  2. Aussagepflicht & Wahrheitspflicht: Während der Beschuldigte schweigen darf, muss der Zeuge aussagen. Außerdem ist er – im Gegensatz zum Beschuldigten – zur Wahrheit verpflichtet. Lügt der Zeuge, so macht er sich wegen Falschaussage strafbar – und unter Umständen auch wegen Strafvereitelung.
  3. Eidespflicht: Außerdem kann der Zeuge hat im Strafprozess auch vereidigt werden – der Beschuldigte hingegen nicht.

Rechte eines Zeugen im Strafverfahren

Die Glaubwürdigkeit von Zeugen spielt im Strafprozess bei der Beweiswürdigung eine wichtige Rolle.
Die Glaubwürdigkeit von Zeugen spielt im Strafprozess bei der Beweiswürdigung eine wichtige Rolle.

Manchmal gerät ein Zeuge, der im Strafprozess wahrheitsgemäß aussagen soll, in eine Zwangslage oder einen Interessenkonflikt. Diese besonderen Umstände entbinden ihn von der Aussagepflicht:

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Zeugen mit einer engen persönlichen Verbundenheit zum Beschuldigten, z.B. Ehe- oder Lebenspartner und Geschwister, dürfen schweigen. Sie müssen nur Angaben zu ihrer Person machen und dürfen die Aussage zur Sache verweigern. Die §§ 53, 53a StPO gewähren ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen. Dies gilt zum Beispiel für Journalisten und Ärzte. Auch der Anwalt darf als Zeuge im Strafverfahren sein Zeugnis verweigern, wenn er als Verteidiger des Beschuldigten tätig ist.
  • Aussageverweigerungsrecht: Laut § 55 StPO darf ein Zeuge im Strafprozess die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er durch seine Antworten die Gefahr entsteht, dass er oder seine Angehörigen selbst strafrechtlich verfolgt werden.

Ist eine Belehrung der Zeugen in der StPO vorgeschrieben? Weil man davon ausgeht, dass Berufsträger ihr Zeugnisverweigerungsrecht kennen, sehen die §§ 53, 53a StPO keine Belehrungspflicht vor. Bei engen Angehörigen des Beschuldigten ist eine Belehrung hingegen vorgeschrieben. Auch im Hinblick auf das Aussageverweigerungsrecht besteht eine Belehrungspflicht.

Zeugen erhalten im Strafprozess Auslagen erstattet, die ihnen aufgrund des Gerichtstermins entstanden sind. Hierzu gehören der Verdienstausfall, notwendige Fahrkosten, Mehraufwendungen für die Terminwahrnehmung (z. B. Hotelkosten) und sonstige Aufwendungen, beispielsweise für die Kinderbetreuung.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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