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  • Verjährung im Strafrecht

Wann tritt eine Verjährung im Strafrecht ein?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Welche Verjährungsfristen gelten für Straftaten?
Welche Verjährungsfristen gelten für Straftaten?

Ob nun in der Strafverfolgung oder anderen Rechtsbereichen: Eine Handlung, die geltendes Recht verstößt, kann in aller Regel nicht bis in alle Ewigkeit verfolgt werden. Irgendwann ist so auch der Tag erreicht, an dem die Möglichkeit verstrichen ist, strafbare Handlung noch anzuklagen.

Die Verfolgungsverjährung richtet sich im Strafrecht dabei nach den Strafrahmen, die im Strafgesetzbuch (StGB) zu den einzelnen Taten angegeben sind. Demgegenüber steht die sogenannte Vollstreckungsverjährung, die sich nach dem verhängten Strafmaß richtet. Beide Begriffe spielen hinsichtlich der Verjährung im Strafrecht eine gewichtige Rolle.

Doch was bedeuten Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung genau? Welche Verjährungsfristen gelten für die unterschiedlichen Grade der Körperverletzung? Und gibt es Straftaten, bei denen nach StGB nie eine Verjährung vorgesehen ist?

FAQ: Verjährung im Strafrecht

Was bewirkt die Verjährung?

Tritt bei einer Straftat nach einer gesetzlich definierten Frist die Verjährung ein, ist die Strafverfolgung nicht mehr möglich. Die Durchsetzung von Ansprüchen und die Ahndung der Tat können dann nicht mehr erfolgen.

Wann ist eine Straftat verjährt?

Die Dauer der Verfolgungsverjährung hängt gemäß Strafgesetzbuch (StGB) vom Höchststrafmaß ab. Sie beläuft sich auf mindestens 3 und maximal 30 Jahre, wobei Mord nie verjährt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Wann beginnt die Verjährung im Strafrecht?

In der Regel beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Straftat.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Verjährung im Strafrecht
  • Die Verjährungsfristen bei Straftaten: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
    • Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB: Wann verjährt eine Straftat?
      • Verjährung im Strafrecht bei sogenannten Antragsdelikten
    • Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB: Wann verjährt eine Strafe?
      • Gibt es Straftaten, die nie verjähren?
  • Wann verjährt eine Körperverletzung?

Die Verjährungsfristen bei Straftaten: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung

Es gibt unterschiedliche Formen der Verjährung, die im Strafrecht von Bedeutung sind und sich vor allem auf den Status eines Vergehens zurückführen lassen. Konnte etwa noch kein Täter für eine begangene Straftat ermittelt werden, steht den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht automatisch unendlich viel Zeit zur Verfügung, um das Geschehen aufzuklären und einen Beschuldigten anzuklagen.

Der Zeitraum zwischen der Tat selbst, der strafrechtlichen Ermittlung bis hin zur Anklage umfasst die Strafverfolgung. Die den Behörden und Staatsanwälten zur Verfügung stehende begrenzte Zeit, innerhalb derer es spätestens zu einer Anklage gekommen sein muss, ist damit die Verfolgungsverjährung.

Sind im Rahmen der Strafverfolgung die Verjährungsfristen von Straftaten abgelaufen, kann keine Anklage oder Anzeige mehr erfolgen. Der mögliche Täter ginge in diesem Fall straffrei aus.

Demgegenüber steht die Vollstreckungsverjährung. Diese kommt erst dann zum Tragen, wenn die Strafverfolgung bereits abgeschlossen und ein Urteil gesprochen und rechtskräftig wurde.

Die Verjährung im Strafrecht richtet sich nach dem Strafmaß.
Die Verjährung im Strafrecht richtet sich nach dem Strafmaß.

Entzieht sich der Täter der Vollstreckung der ihm auferlegten Strafe, haben auch die Vollstreckungsbehörden nur für begrenzte Dauer die Möglichkeit, seiner habhaft zu werden.

Ist diese strafrechtliche Verjährung abgelaufen, ohne dass der verurteilte Täter gefasst wurde, entfällt in aller Regel die Möglichkeit, ihn bei Auftauchen doch noch einzusperren. Die verhängte Strafe kann damit nicht mehr vollstreckt werden.

Die entsprechenden Angaben für die Verjährung im Strafrecht finden sich in den beiden Paragraphen 78 und 79 StGB.

Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB: Wann verjährt eine Straftat?

Hinsichtlich der Strafverfolgung ist die Verjährung von Straftaten in § 78 Absatz 3 StGB geregelt. Dabei steigt die Länge der Verjährung im Strafrecht stufenweise und richtet sich nach dem jeweiligen Höchstmaß, das für die einzelnen Straftaten anzusetzen ist – von Geldstrafen bis hin zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Dabei werden Schwankungen der Strafrahmen bei minder schweren und besonders schwerwiegenden Tatbegehungen jedoch außer Acht gelassen.

In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie die einzelnen Stufen, die bei der Verjährung im Strafrecht hinsichtlich der Vollstreckung angedacht sind.

Höchst­strafmaß für die Taten nach StGBVerfolgungs­verjährung
lebens­lange Freiheits­strafen30 Jahre
Freiheits­strafen von mehr als 10 Jahren20 Jahre
Freiheits­strafen von mehr als 5 bis zu 10 Jahren10 Jahre
Freiheits­strafen von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren5 Jahre
alle anderen Straf­taten3 Jahre

Nach § 78 StGB liegen diese Verjährungsfristen einer Straftat demzufolge stets bei mindestens drei Jahren.

Verjährung im Strafrecht bei sogenannten Antragsdelikten

Zusätzlich zu den hier genannten Verjährungsfristen nach StGB existiert eine weitere Festlegung, die ausschließlich im Hinblick auf Antragsdelikte von Bedeutung ist: die Verjährung der Strafantragstellung. In aller Regel haben Opfer, dessen gesetzliche Vertreter oder Angehörige ab Kenntnis der Tat nur drei Monate Zeit, um den Strafantrag zu stellen und damit die Ermittlungen in Gang zu bringen.

Erfolgt die Antragstellung nicht innerhalb der Verjährungsfrist, ist laut Strafrecht keine Tatverfolgung mehr möglich. Diese Form der Verjährung betrifft im Strafrecht jedoch ausschließlich Antragsdelikte – und auch nur jene, die nicht aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft selbst zur Anklage gebracht werden.

Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB: Wann verjährt eine Strafe?

Bei Straftaten existieren unterschiedliche Verjährungsfristen.
Bei Straftaten existieren unterschiedliche Verjährungsfristen.

Ist ein Urteil im Strafrecht rechtskräftig, beginnt die Verjährungsfrist die für die Vollstreckung der verhängten Strafe vorgesehen ist. Anders als bei die strafrechtliche Verjährung einer Straftat hinsichtlich der Strafverfolgung richtet sich die Frist jedoch nicht nach den im Strafgesetzbuch festgelegten Strafrahmen, sondern nach der tatsächlich verhängten Strafe.

Ist die Verjährung laut Strafrecht abgelaufen, kann ein Täter, der sich bis dahin erfolgreich der Vollstreckung der Strafe entzog, darauf hoffen, dass er nicht mehr zu belangen ist und die Strafe nicht mehr absitzen bzw. die verhängte Geldstrafe nicht mehr zahlen muss.

Der folgenden Tabelle können Sie die Verjährungsfristen nach § 79 StGB entnehmen. Die Verjährung der Strafe beginnt dabei ab Rechtskraft des Urteils.

verhängte Strafe nach UrteilVollstreckungs­verjährung
Geld­strafe bis 30 Tages­sätze3 Jahre
Freiheits­strafe bis zu einem Jahr oder Geld­strafe über 30 Tages­sätze5 Jahre
Freiheits­strafe über 1 Jahr und bis 5 Jahre10 Jahre
Freiheits­strafe über 5 und bis 10 Jahre20 Jahre
Freiheits­strafe über 10 Jahre25 Jahre
lebens­lange Freiheits­strafenie

Wurde ein Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, so tritt hinsichtlich der Vollstreckung nie die Verjährung ein. Das Strafrecht trägt hierbei der dem Strafmaß zugrundeliegenden besonderen Schwere einer Tat Rechnung.

Achtung: Werden die Ermittler des Täters noch kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist der Straftat habhaft, muss er dennoch die komplette Strafe absitzen. Die Verjährungsfrist verringert nicht das festgesetzte Strafmaß für die Taten selbst. Wurde ein Täter etwa zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, liegt die Verjährung dem Strafrecht zufolge bei 20 Jahren. Entzieht sich der Täter 16 Jahre dem Vollzug, wird dann jedoch gefasst, muss er die gesamten zehn Jahre absetzen.

Gibt es Straftaten, die nie verjähren?

Im Grunde existiert im deutschen Strafrecht nur ein einziger Straftatbestand, der nie verjährt – weder hinsichtlich der Strafverfolgung noch bezüglich der Vollstreckung. Es handelt sich dabei um die Straftat Mord nach § 211 StGB.

Wann tritt die Verjährung bei einer Körperverletzung ein?
Wann tritt die Verjährung bei einer Körperverletzung ein?

“Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.” (§ 78 Absatz 2 StGB)

Da für einen Mord nach § 211 Absatz 1 stets einzig eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht kommt, verjährt damit nach § 79 Absatz 2 StGB auch die Vollstreckung der Strafe nicht.

Wann verjährt eine Körperverletzung?

Wie bereits angemerkt richtet sich hinsichtlich der Verfolgung einer Straftat die Verjährung nach den in den Paragraphen des Strafgesetzbuches festgelegten möglichen Höchststrafen.

Die Strafrahmen der einzelnen Grade und Ausformungen einer Körperverletzung sind jeweils in Absatz 1 des betreffenden Paragraphen festgehalten. Es gibt dabei drei unterschiedliche Höchststrafen, die für eine Körperverletzung festgesetzt sind – und zwei Tatbestände, bei denen keine Höchststrafe festgelegt ist (u. a. die Körperverletzung mit Todesfolge). Bei letzteren ist daher generell auch die Verhängung von einer bis zu 15-jährigen, zeitigen Freiheitsstrafe möglich.

Im Folgenden finden Sie die für eine Körperverletzung anzusetzende Verjährung. Dabei ist die Vollstreckungsverjährung außer Acht zu lassen, da diese sich in jedem Individualfall nach der jeweils verhängten Strafe richtet. Demnach kann die Verjährungsfrist je nach Körperverletzung zwischen 5 bis 20 Jahren liegen.

Ver­jährungHöchst­straf­maßQuali­fikationen der Körper­verletzung
5 Jahre3 Jahre✓ fahr­lässige Körper­verletzung
✓ Beteili­gung an einer Schläg­erei
5 Jahre5 Jahre✓ ein­fache Körper­verletzung
10 Jahre10 jahre✓ gefähr­liche Körper­verletzung
✓ Miss­handlung von Schutz­befohlenen
✓ schwere Körper­verletzung
20 Jahre15 Jahre✓ Verstümmel­ung weib­licher Genitalien
✓ Körper­verletzung mit Todes­folge
Achtung: Die Verjährungsfrist kann auch unterbrochen werden. Von der Erteilung eines Strafbefehlts, einer richterlichen Durchsuchungsanordnung, eines Haftbefehls oder aber der Festsetzung der hauptverhandlung: Jeder dieser Vorgänge kann die Verjährungsunterbrechung bewirken. Die Verjährungsfrist beginnt dann stets von Neuem.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Comments

  1. Nico sagt

    25. October 2022 um 7:32

    Hallo,
    Ich habe am 23.12.2021 einen Strafantrag aus Österreich bekommen, es geht um Strafen aus dem Jahr 2016 (Nötigung,Drohung in mehreren fällen)
    Gestern am 24.10.2022 erhielt ich einen ladungstermin für dezember 2022.
    Wir haben 2022 die Straftaten sind aus 2016, ich habe vom 2017 bis 2018 in Deutschland ind haft gesesen, nun sagen die Behörden dies wäre noch nicht verjährt da eine aufenthaltsermittlung gegen mich lief, ich aber war wie gesagt 18 Monate in Haft und meine Adresse somit allen Behörden bekannt .
    Ich bin 2018 entlassen worden habe mitlerweile Frau und kind, mir ein neues leben aufgebaut, eine therapie beim psychologen gemacht usw.

    Ich wohne in nrw, mir ist es garnicht möglich nach wien zufahren, vom geld her und auch die Strecke usw. Über 12 stunden fahrt mit öffentlichen verkehrsmitteln

    Vom Strafantrag bis hin zum Termin sind 10 Monate vergangen.

    Wie sieht es jetzt es, darf die sache überhaupt noch verhandelt werden? Verjährung?
    Terminüberschreitung ?

    Reply
  2. Viktoria sagt

    12. September 2022 um 0:22

    Hallo ich bin beim Auto fahren ohne lenkberechtigung also beim schwarz fahren erwischt worden 6zu einer Geldstrafe verurteilt worden die i h bis zum heutigen Tag nicht bezahlen konnte und auch nicht Exekutiert werden konnte die Verhängung der Strafe ist ca 4 Jahre her und Nun habe ich gehört dass es verjähren kann so dass ich nicht mehr zur Kasse gebeten werde kann
    Wie ist das genau? Lhgg

    Reply
  3. Kurt A sagt

    8. April 2021 um 17:24

    Mein Familienmitglied hat mich jahrelang geschlagen und getreten und so weiter, kann man ihn noch anzeigen? Es ist 27 Jahre her.

    Reply
  4. Lea sagt

    28. January 2021 um 22:29

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wurde hochschwanger von meinem ex verprügelt mit Platzwunde und nähen im kkh.
    Das war Ende 2018. Kann ich das noch anzeigen?

    Die Staatsanwaltschaft hat besonderes Interesse an ihm, da er kein unbeschriebenes Blatt ist. Es laufen weitere Strafverfahren gegen ihn.

    Danke im voraus.

    Reply
  5. Sarah. M sagt

    16. August 2020 um 2:42

    Guten Tag,

    Meine Geschichte fing schon als ich drei war an.
    1993 haben sich meine Eltern geschieden. 1994 kam meine Stiefmutter. Gewalt, Erniedrigungen und Schimpfwörter gehörten ab da zu unserem täglichen Leben.
    Mit ca. 26 habe ich dann schleichend Depressionen bekommen! Psychatrieaufenthalte ca. 6 mal in 2 Jahren!
    Ich habe ein Trauma und dadurch auch eine Persönlichkeitsstörung! Ich hab Schwierigkeiten meine eigene Tochter aufzuziehen!
    Ich wusste nicht, das 19 Jahre Gewalt mich so krank machen!
    Kann man noch rechtlich vorgehen.
    Ich bin jetzt 30 Jahre!
    Mit freundlichen Grüßen

    Sarah

    Reply
  6. K Ivan sagt

    17. February 2020 um 17:44

    Guten Tag,

    Ich habe eine gefährliche Körperverletzung im Februar 2018 begangen, das Amtsgericht verurteilte mich im Januar 2020 zu 2,9 Jahren Haft.
    Ab wann würde die Verjährung beginnen? Und wie lange dauert sie für den Strafmaß und gibt es Besonderheiten?

    Danke im voraus

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      9. March 2020 um 14:35

      Hallo K Ivan,

      in Ihrem Fall kann nur noch die Vollstreckungsverjährung greifen, da Sie bereits verurteilt sind. Die Tabelle in unserem Ratgeber gibt einen Überblickt zu den Fristen https://www.koerperverletzung.com/verjaehrung-strafrecht/#Vollstreckungsverjaehrung_nach_79_StGB_Wann_verjaehrt_eine_Strafe . Bei Freiheitsstrafen von unter 5 Jahren beträgt die Frist demnach 5 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt üblicherweise mit der Rechtskraft des Urteils.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  7. Peter U. sagt

    29. January 2020 um 17:38

    Über einen längeren Zeitraum wird in einer großen Firma eine Person massiv und in klassischer Weise gemobbt, der um Hilfe gebetene Betriebsrat bleibt untätig. Die Person entwickelt erhebliche psychische Probleme, zweimal entsprechende Klinikaufenthalte, ein Suizidversuch, Zwangsaufenthalte in Geschlossener. Es folgt die Frühberentung (entsprechend Jobverlust), die Person fällt über Jahre in einen umfänglich psychisch inaktiven Zustand und sieht dabei seinen Zustand als eigenes Verschulden und Versagen. Sie gibt ihre sozialen Kontakte auf, verliert erheblich körperliche/geistige Leistungsfähigkeit, entwickelt Autoaggression und latente Lebensunlust.

    Die Person jedoch beginnt sich über Jahre mühsam wieder zu fangen und baut zunächst körperlich wieder auf. Ein Psychotherapeut bezeichnet das Mobbingerlebnis/folgen als Trauma, das die Person offenbar immer noch quält. Diese glaubt immer noch, selbst schuld gewesen zu sein, erkennt aber immer mehr, was eigentlich damals passiert ist. Trotz aller Bemühung aber findet die Person keinen Weg aus den regelmäßig wiederkehrenden Suizidgedanken, der jeweils nur kurz anhaltenden Konzentrationsfähigkeit, und blockt die notwendige Auseinandersetzung mit dem Mobbinhergang als auch Auseinandersetzung mit den Tätern ab. Dafür sind wohl die Begriffe Verdrängung und Vermeidung zu wählen.

    Wann ist Mobbing mit solcherlei gravierenden Folgen verjährt?

    Reply
  8. Vanessa D sagt

    16. January 2020 um 11:59

    Guten Tag.ich hoffe ich kann hier meine Frage Stellen..
    Mein Ex Lebensgefährte hat mich oft massive körperliche angegangen. Sowie emotional mich zerstört. Er nahm nach der Trennung mit Lügen, meine Tochter weg. Das ist 2017 gewesen. Seit dem hält er sie komplett vor mir versteckt,ich habe mein Kind seit 2017 nicht mehr gesehen. Er meldet sich nur,wenn er mich beleidigen will,oder um mir zu sagen wie wertlos ich bin etc. (ich vermute das er eine Narzisstische persönlich keit hat,denn alles würde Passen.

    Nun. Zu meiner Frage; kann ich ihn jetzt noch anzeigen, da er mich wie oben beschrieben oft richtig verletzt hat? Und kann ich irgendwo ein Gutachten anfordern lassen, bzgl seiner Narzisstischen Störung? Den ich mache mir Sorgen um meine Tochter. Und ich will endlich Klärung! Mit Lügen und Gewalt hart er mir alles genommen! Mfg

    Reply
    • C.f.M. sagt

      23. December 2021 um 5:05

      Mir geht es gerade genauso.
      Ich kann nicht fassen das nun die Sorge übertragen wurde, zudem ins Ausland.

      Ich habe immer zum Wohle des Kindes entschieden und daher auch NIE Anzeige gestellt, damit die Bindungstoleranz nicht leide.

      Dies war ein Fehler!
      Werden Sie tätig, machen Sie Anzeigen!
      Auch im Ausland, lassen Sie sich nicht abwimmeln wenn es eine Sprachbarriere gibt!
      Suchen Sie sich Hilfe, man wird Sie irgendwo unterbringen!
      Geben Sie nicht sich die Schuld!

      Unsere kl Tochter ist nun ausgeliefert den Cholerischen Stimmungen und Launen des Vaters.
      Ein Kind was sein Leben lang eine enge Bindung zu mir hatte und nun aus seinem gefestigten Umfeld, Freundes und Familienkreis gerissen wurde.
      Allerdings hat er auch ein bei weitem höheres Vermögen um Anwälte und Gutachter zu bezahlen.
      Es ist wenige Tage vor Weihnachten….was haben wir nur für eine Justi3?

      Reply
  9. Anmxyz sagt

    19. October 2019 um 6:45

    Hallo,

    können Sie mir bitte Quellen oder Gründe nennen, warum Straftaten verjähren?

    Straftat bleibt Strafttat, egal wann begangen und sollte darum immer verfolgt werden. Straftäter sollten immer gefasst werden. Selbstverständlich ist es besser, die Gründe für Menschen die potentiell zu Straftätern werden können, ungewichtig werden zu lassen, durch Aufklärung, Pflicht, sonstiges noch nicht im umfangreich abschließendem klaren.

    Ich bin Laie, und versuche eine gesamte Einsicht zu allem zu bekommen.

    Bitte um Quellen vllt. sogar Buch / Bücher.

    Danke
    Anonym

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      7. November 2019 um 14:27

      Hallo Anmxyz,

      die entsprechenden Paragraphen des StGB zur Verjährung sind im Ratgeber benannt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  10. Dorina O. sagt

    30. January 2019 um 9:02

    Guten Tag.
    Mein Sohn verstarb 2010. Ich als Mutter hatte das Gefühl gehabt dass ein Behandlungsfehler die Ursache für den Tod meines Sohnes war. Februar 2011 leidete ich ein Untersuchung ein um herauszufinden ob es ein Behandlungsfehler war. 2015 konnte es durch ein gerichtliches Gutachten nachgewiesen werden das mein Sohn an einem Behandlungsfehler verstorben ist. 2ü016 wurde ein Vergleich geschlossen weil men Schadenersatzanspruch nicht durchführbar sein.
    Nun meine Frage, ab welchem Zeitraum tritt die Verjährung für Körperverletzung mit Todesfolge ein.? Als mein Sohn starb wussten wir da noch nicht die Todesursage.

    Mit freundlichen Grüssen

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      5. February 2019 um 14:03

      Hallo v,

      wir im obigen Artikel beschrieben kann die Verjährung bei diesem Tatbestand erst nach 20 Jahren einsetzen. Für eine rechtliche Beratung sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  11. Ertaş sagt

    23. February 2018 um 13:19

    Ertas i. Hallo ich wurde 2000 maerz zu eimer haftstraffe von 6 jahren wegen gefaehrlicher korperferletzung verurteult hab die strafe nicht abgesetzt nur 6 monate u haft nach der verhandlung bin ich ins ausland wann kann ich wieder nach deutschland einreisen danke im vorraus

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      1. March 2018 um 15:43

      Hallo Ertaş,

      eine Aussage hierzu ist uns nicht möglich, da wir den Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen können. In Regel verjähren Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren nach zwanzig Jahren. Allerdings kann gegen Sie eine Einreisesperre vorliegen, sodass auch nach Ablauf der Verjährung keine Einreise nach Deutschland möglich wäre. Wenden Sie sich hier an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  12. CTH sagt

    18. November 2017 um 6:11

    Hallo,

    mein ehemaliger Lebensgefährte hat mich von Oktober 2014 bis November 2015 vergewaltigt, geschlagen (Hämatome und Rippenprellung), psychisch gequält, bis ich mich an einem Tag selbst verletzt und dadurch einen tauben Daumen davon getragen habe, beleidigt, verleumdet und ist auch ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren. Eine Depression war ebenfalls das Ergebnis der ständigen Misshandlungen.
    Ich habe erst jetzt (2-3 Jahre später) dir Kraft, einen Strafantrag zu stellen. Ist das zu spät? Hätte ich zivilrechtlich bessere Chancen?

    Viele Grüße,
    CTH

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      20. November 2017 um 10:26

      Hallo CTH,

      in der Regel liegt für Straftaten eine Verjährungsfrist von mindestens drei Jahren vor. Je schwerer die Tat, desto länger kann die Frust sein. Wir können die Sachlage in Ihrem Fall jedoch nicht beurteilen und empfehlen Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden oder Hilfe bei einem Opferhilfeverein zu suchen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  13. HCOL sagt

    20. July 2017 um 0:04

    Guten Tag,

    laut Gesetzt sind die Verbrechen, an mir, längst verjährt. Doch oftmals sind Verjährungsfristen systembedingt. Ich komme aus der ehem. DDR, bin Jahrgang 1959 und habe nie die Chance einer Rehabilitatierung erzielt. Ich wurde als Kind schwer misshandelt, der Freiheit beraubt und einiges mehr. Ich habe unter größten Anstrengungen ein sauberes und leistungsorientiertes Leben geführt. Der Preis, den ich mein ganzes Leben schon zahle sind körperliche und seelische Erkrankungen, die ich seit Jahrzehnte durch Langzeittherapien überlebe. Gibt es da Gesetze, die greifen? Auch wurden Akten vernichtet, weil sich der Staat sträflich beteiligte, weil mein Vater einen hohen Rang inne hatte. Meine Eltern leben noch.
    Viele Dank und LG

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      24. July 2017 um 9:18

      Hallo HCOL,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Wir dürfen keine rechtliche Beratung durchführen und können daher die Sachlage auch nicht beurteilen. Ein Anwalt kann Sie entsprechend beraten und das weitere Vorgehen besprechen. Auch eine Beratung bei einer Opferhilfeorganisation könnte für Sie hilfreich sein.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  14. V. Kobler sagt

    26. April 2017 um 20:47

    Ich hoffe mir kann jemand helfen. Im November 2011 war ich in eine Barschlaegerei verwickelt und des Maedchen mit dem ich mich geschlaegert habe hat Anzeige erstattet. Zum Gerichtstermin bin ich nicht erschienen, da ich damals in die USA ausgewandert bin und es wurde dann alles auf mich geschoben, da alle meinten ich bin ja eh weg. ich habe jetzt 5 Jahre hier gelebt und wollte wieder nach Hause ziehen aber die staatsanwaltschaft hat mir jetzt meinen Pass verweigert und gesagt ich muss eine Sicherheitsgebuehr von 1500€ zahlen. Meine Frage ist jetzt, duerfen die das ueberhaupt verlangen? Weil ich dachte das es nach 3-5 jahren verjaehrt. Und 2. selbst wenn ich es zahle, hat es sich damit getan oder koennen die mich am Flughafen trotzdem verhaften?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      2. May 2017 um 8:40

      Hallo V. Kobler,

      wir können nicht beurteilen, warum eine Sicherheitsgebühr veranschlagt wurde. Dies obliegt der Entscheidung der jeweiligen Behörde. Sie sollten sich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erkundigen, ob ein Verfahren anhängig ist oder eventuell bereits ein Urteil gegen Sie ergangen ist und gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  15. Nicht bekannt sagt

    20. April 2017 um 19:11

    Ich wurde als ich 7. war in einem Krankenhaus operiert, dabei kamen Fehler auf, denn der Arzt hatte während der OP Fehler gemacht. Nach der Op lag ich ein paar Tage mit höllischen Schmerzen im Krankenhausbett bis sie den Fehler bemerkten. Ich hatte 40 Celcius zu dem Zeitpunkt. Ist es möglich den Arzt deswegen anzuzeigen? Als Jugendlicher wollte ich dies immer machen nur meine Mutter ging nicht mit mir zur Polizei und mittlerweile ist dies 12 Jahre her.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      24. April 2017 um 10:27

      Hallo,

      hier finden Sie die Verjährungsfristen für Behandlungsfehler: https://www.koerperverletzung.com/behandlungsfehler/#Tabelle_Uebersicht_zu_Strafen_und_Verjaehrung_von_Behandlungsfehlern

      In Ihrem Fall sollte die Verjährung eingetreten sein.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  16. Renggli R. sagt

    26. March 2017 um 18:51

    Ich wurde 1992 Pfingstmontag vor der Stadtpolizei Luzern Feuerwehrausgang ( Kamera überwachung )
    von einem Motorrad überfahren .
    Ich sprach mit den beiden Motorradfahrer vorher und wollte wissen was sie vor diesem Puff wollten. Das passte ihnen nicht. Ich wusste was sie für Motorräder fuhren.
    bei der überollung brach man mir das Becken und es war ein Torx ausgebrochen. nachdem kam ein Kripobeamter und stellte mich an ein Auto. Nachher die Polizei mit einem Opel als sie mich mit dem gebrochenen Becken nicht auf die Hintersitze legen konnten durfte ich auf dem Vordersitz liegen.
    Im Spital stellten sie ein schweres Trauma fest unter anderem.
    Eine Krankenschwester stellte ein schweres Hemmaton an meinem Gesäss fest sie wurde sofort versetzt. ich wurde nur kurz befragt von einem Kripobeaumten der in Meggen wohnte wie der andere der mich aufrichtete er stammt aus Willisau. Mein Anwalt auch . Zum zweiten Nahme Meier wie der zweite Motorfahrer. Ich weis noch mehr. auch über die Täterschaft Menznau Amocklauffer.

    Ich möchte Sie fragen ob diese Geschichte verjährt ist auch für die Zürich Rückversicherung. So viel ich weis hatt mein Anwalt für 12000.- eine Verjärungsverlengerung verlangt.
    Ich lebe in Frankreich und verstecke mich bald 20 Jahre
    Liebe Grüsse
    R. Renggli

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      27. March 2017 um 8:04

      Hallo Renggli R.,

      da es sich in diesem Fall um das Schweizer Strafrecht handelt, können wir hierzu keine Aussagen treffen. Unsere Ratgeber beziehen sich auf das deutsche Strafrecht. Sie halten sich hier am besten an Ihren Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

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