FAQ: Fahndung
Die Polizei kann nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei akuter Gefahr im Verzug) selbstständig bzw. ohne Anordnung nach jemandem fahnden. In der Regel wird eine Fahndung nach Personen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft angeordnet.
Die Schleierfahndung ist eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle durch die Polizei, die vor allem in grenznahen Gebieten stattfindet, um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Sie ermöglicht es den Beamten, Personen und Fahrzeuge ohne konkreten Verdacht zu überprüfen, um beispielsweise illegalen Handel oder Schleusungen aufzudecken.
Ja. Auch wenn es sich um eine Erzwingungshaft handelt, kann die Polizei eine Fahndung durchführen. Allerdings wird deswegen keine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet zur Fahndung ausgeschrieben?

Wenn in den Nachrichten von einer Fahndung die Rede ist, denken viele an spektakuläre Kriminalfälle und Verbrecherjagden. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es? Eine Fahndung ist die gezielte Suche nach Personen, die entweder als Straftäter, Zeugen oder Vermisste gesucht werden, oder nach Sachen, die in Zusammenhang mit einer Straftat stehen.
Die rechtliche Grundlage für Fahndungsmaßnahmen in Deutschland bildet sowohl die Strafprozessordnung (StPO), das Polizeirecht der Länder als auch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Nach wem konkret gefahndet werden kann, gibt das Bundeskriminalamt (BKA) auf seiner Webseite an:
Fahndung meint die allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ziel ist es, fahndungsrelevante Erkenntnisse über Täter, Tathergang, Zeugen, Geschädigte, etc. zu erlangen. Diese Erkenntnisse gewinnt die Polizei u.a. durch Hinweise aus der Bevölkerung oder durch polizeiliche Auswertungsergebnisse.
Zur Fahndung ausgeschriebene Personen können sein:
- Straftäter und Strafverdächtige
- Zeugen
- Personen, die als vermisst gemeldet wurden
- Nicht identifizierte Personen (zum Beispiel nach einem Unfall oder Tötungsdelikt)
Wann leitet das BKA eine Fahndung in der Öffentlichkeit ein?

Eine groß angelegte Fahndung in der Öffentlichkeit ist ein Ermittlungsschritt, welchen die Staatsanwaltschaft bei Straftaten nur in Extremfällen einleitet. Dabei muss stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Die rechtliche Grundlage für die öffentliche Fahndung ist die stopp (Strafprozessordnung). Maßgeblich ist § 131 StPO. Dieser gibt unter anderem vor, dass eine Öffentlichkeitsfahndung nur dann erfolgen kann, wenn Gefahr im Verzug ist oder es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt.
Zudem muss die Staatsanwaltschaft erst einmal andere Ermittlungsschritte abwägen. Ist bei diesen kein bzw. ein deutlich späterer Erfolg zu erwarten, kann die Person per richterlichem Beschluss zur Fahndung ausgeschrieben werden. In § 131b Absatz 1 StPO heißt es diesbezüglich:
Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
Bei vermissten Personen kann dies anders aussehen, da in solchen Fällen in der Regel schnelles Handeln gefragt ist. Daher ist die Polizei im Rahmen des im Bundesland geltenden Polizeigesetzes dazu ermächtigt, eine Öffentlichkeitsfahndung einzuleiten. Grund dafür ist, dass bei dieser Form der Fahndung der Schutz von Leib und Leben der Betroffenen im Vordergrund steht.
Interessant: Europaweit kann durch Europol eine Fahndung eingeleitet werden. Interpol agiert sogar weltweit bei der Suche nach Verbrechern.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Person sehen, die zur Fahndung ausgeschrieben ist?

Wenn Sie eine Person wiedererkennen, die zur Fahndung ausgeschrieben ist – sei es aus den Nachrichten, von Fahndungsplakaten oder aus dem Internet – ist es entscheidend, ruhig und überlegt zu handeln. Ihre Sicherheit hat dabei immer oberste Priorität. Nähern Sie sich der Person nicht, sprechen Sie sie nicht an und versuchen Sie nicht, sie selbst festzuhalten.
Sie sollten umgehend die Polizei verständigen. Beschreiben Sie den Beamten so präzise wie möglich, wo und wann Sie die zur Fahndung ausgeschriebene Person gesehen haben. Geben Sie Details zu ihrem Aussehen, ihrer Kleidung, der Fahrtrichtung oder einem verwendeten Fahrzeug an. Achten Sie darauf, die Situation aus sicherer Entfernung zu beobachten, ohne selbst aufzufallen.
Nachdem Sie die Information an die Polizei weitergegeben haben, sollten Sie sich zurückziehen und die weiteren Schritte der Polizei überlassen.
Gut zu wissen: Eine öffentliche Fahndung kann mit einer Belohnung ausgeschrieben sein. Liefern Privatpersonen eindeutige Hinweise, welche die gesuchte Person identifizieren oder deren Aufenthaltsort preisgeben, steht Ihnen eine vorab definierte Summe zu.

Hinterlassen Sie einen Kommentar: