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Vergewaltigung gemäß Paragraph 177 StGB

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 29. September 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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FAQ: Vergewaltigung laut StGB

Was ist eine Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs. Hierzu gehören insbesondere der Beischlaf gegen den Willen des Opfers und beischlafähnliche Handlungen. Diese Begriffe erklären wir hier.

Seit wann ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar?

Seit 1997 kann auch ein Ehemann wegen Vergewaltigung verurteilt und bestraft werden, wenn er seine Ehefrau gegen ihren Willen zum Beischlaf oder ähnlichen sexuellen Handlungen zwingt.

Wann verjährt eine Vergewaltigung in Deutschland?

Bei einer Vergewaltigung tritt Verjährung in der Regel erst nach zwanzig Jahren ein. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Setzt ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB einen Strafantrag voraus?

Nein. Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, sodass eine einfache Strafanzeige für die Strafverfolgung ausreicht.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Vergewaltigung laut StGB
  • Strafmaß für Vergewaltigung
  • Ab wann ist es eine Vergewaltigung? Definition & Tatbestand
    • Vergewaltigung in der Ehe laut Gesetz erst seit 1997 strafbar
    • Beweisführung und Hilfe nach einer Vergewaltigung
    • Verjährung einer Vergewaltigung in Deutschland

Strafmaß für Vergewaltigung

Strafenkatalog
Vergewal­tigungmindestens 2 Jahre Freiheits­strafe
… Täter führt eine Waffe oder gefähr­liches Werk­zeug mit sichmindestens 3 Jahre Freiheits­strafe
… Täter bringt das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesund­heits­schädi­gungmindestens 3 Jahre Freiheits­strafe
… Täter ver­wendet Waffe oder gefähr­liches Werk­zeugmindesten 5 Jahre Freiheits&sh;strafe
… Täter miss­handelt das Opfer bei der Tat körper­lich schwermindesten 5 Jahre Freiheits&sh;strafe
… Täter bringt das Opfer in Todes­gefahrmindesten 5 Jahre Freiheits&sh;strafe
Vergewal­tigung mit Todes­folgelebens­lang oder Freiheits­strafe von mindestens 10 Jahren

Der verurteilte Straftäter muss seine Freiheitsstrafe nicht zwingend im Gefängnis verbüßen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Gericht die Strafe für die Vergewaltigung zur Bewährung aussetzen. Das ist aber nur bei Freiheitsstrafen möglich, die zwei Jahre nicht übersteigen.

Ab wann ist es eine Vergewaltigung? Definition & Tatbestand

Laut § 177 Abs. 3 StGB steht auch die versuchte Vergewaltigung unter Strafe.
Laut § 177 Abs. 3 StGB steht auch die versuchte Vergewaltigung unter Strafe.

Die Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern ein besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs.

Dem Vergewaltiger droht eine mindestens zweijährige Freiheitsstrafe, wenn er eine besonders erniedrigende sexuelle Handlung ohne oder gegen den erkennbaren Willen seines Opfers vornimmt.

Ein wichtiges Tatbestandsmerkmal ist der erkennbare entgegenstehende Willen des Opfers. Das Opfer muss seinen Widerwillen verbal oder konkludent, z. B. durch Weinen oder Abwehrreaktionen, zum Ausdruck gebracht haben.

Tathandlung sind bei einer Vergewaltigung folgende besonders erniedrigende sexuelle Handlungen:

  1. Beischlaf: Liegt laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits vor, wenn der Penis des Täters mit der Scheide des Opfers in Kontakt kommt. Eine Penetration ist nicht erforderlich.
  2. Beischlafähnliche Handlung mit Eindringen in den Körper: Hierzu gehören Oralverkehr, Analverkehr und das Eindringen in Körperöffnungen des Opfers mit Gegenständen oder dem Finger.
  3. Beischlafähnliche Handlungen ohne Eindringen in den Körper: Eine Vergewaltigung liegt auch ohne Geschlechtsverkehr vor, wenn die beischlafähnliche Handlung besonders erniedrigend ist. Das heißt, der Täter würdigt sein Opfer durch die sexuelle Handlung zum bloßen Objekt herab und missachtet so dessen Menschenwürde. Typische Beispiele für derartige Praktiken sind sadistische Rollenspiele, die das Opfer demütigen sollen, und die sogenannte „Fäkalerotik“.

Eine Strafbarkeit nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB setzt den Vorsatz des Täters voraus. Das heißt, er muss die sexuelle Handlung vorgenommen haben, obwohl er den entgegenstehenden Willen des Opfers kannte. Häufig argumentieren Beschuldigte, den Tatbestand der Vergewaltigung gar nicht erfüllt zu haben, weil sie von dem Widerwillen nichts gewusst hätten oder weil das Opfer mit der sexuellen Handlung einverstanden gewesen sei.

Vergewaltigung in der Ehe laut Gesetz erst seit 1997 strafbar

Die Massenvergewaltigung kann ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.
Die Massenvergewaltigung kann ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

In welcher Beziehung Opfer und Täter zueinander stehen, spielt für eine Strafbarkeit nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB keine Rolle. Seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland strafbar.

Vor 1997 galt lediglich die Nötigung zum außerehelichen Beischlaf als Vergewaltigung. Heute gilt ehelicher Sex als Vergewaltigung, wenn er ohne Zustimmung erfolgt.

So schützt der Paragraph auch das (sexuelle) Selbstbestimmungsrecht und die Würde von Ehefrauen und behandelt verheiratete und nicht verheiratete Frauen vor dem Strafrecht endlich gleich.

Ein weiterer Paradigmenwechsel ist der Grundsatz „Nein heißt Nein“, der 2016 im Sexualstrafrecht verankert wurde. Seitdem sind jegliche sexuelle Übergriffe strafbar – unabhängig davon, ob der Täter mit Gewalt gedroht oder sogar Gewalt angewendet hat.

Ausschlaggebend ist heute allein, ob das Opfer mit der sexuellen Handlung einverstanden war oder nicht. Findet Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung statt, handelt es sich um eine Vergewaltigung.

Beweisführung und Hilfe nach einer Vergewaltigung

Die Strafverfolgung gestaltet sich bei dieser Sexualstraftat besonders schwierig – und ebenso eine Verurteilung, insbesondere wenn es nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung Aussage gegen Aussage steht.

Vergewaltigung: Ein Freispruch erfolgt, wenn das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten  überzeugt ist.
Vergewaltigung: Ein Freispruch erfolgt, wenn das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.

Das gilt umso mehr, als es vor allem bei Vergewaltigungen im ehelichen bzw. familiären Bereich selten Zeugen gibt. Außerdem schämen sich die Betroffenen oft und schrecken deshalb davor zurück, die Vergewaltigung bei der Polizei anzuzeigen.

Für die Beweisführung spielen außerdem körperliche und medizinische Untersuchungen des Opfers sowie andere forensische Beweise eine wichtige Rolle.

Aber: Opfer sexualisierter Gewalt haben so einige Möglichkeiten, um den Vergewaltiger zur Verantwortung zu ziehen. Und genau das kann dabei helfen, das Erlebte besser zu verarbeiten und sich nicht ohnmächtig bzw. also Opfer zu fühlen:

  • Holen Sie sich als Opfer einer Vergewaltigung professionelle Unterstützung, beispielsweise bei der Opferhilfe-Vereinigung Weißer Ring e. V., in einem Frauenhaus oder bei einer Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt.
  • Auch wenn es Ihnen schwerfällt: Duschen Sie nicht und wechseln Sie nicht Ihre Kleidung, sondern lassen Sie sich sofort von einem gleichgeschlechtlichen Arzt bzw. einer Ärztin untersuchen. Es gibt Kliniken, die eine medizinische Soforthilfe, inklusive vertraulicher Spurensicherung nach einer Vergewaltigung anbieten. Nach der Untersuchung können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie die Tat anzeigen wollen oder nicht.
  • Sichern Sie alle Beweise. Bewahren Sie Ihre Bekleidung, Bettwäsche und Gegenstände, die der Täter berührt hat, in einer Papiertüte auf.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Verjährung einer Vergewaltigung in Deutschland

Laut § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung in der Regel zwanzig Jahre, weil die Höchststrafe für dieses Sexualdelikt mehr als zehn Jahre Freiheitsstrafe sind.

Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die Tat – also die sexuelle Handlung – beendet ist. Allerdings ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Das heißt, der Vergewaltiger kann bis zum vollendeten 50. Lebensjahr seines Opfers strafrechtlich verfolgt werden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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