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Ist ein Dickpic strafbar in Deutschland?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 20. September 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Strafbarkeit von Dickpics

Wann ist ein Dickpic strafbar?

Personen, die Dickpics versenden, machen sich strafbar, wenn dies unerwünscht und ohne Zustimmung des Empfängers geschieht. Es findet der Straftatbestand § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Inhalte) Anwendung.

Welche Strafe droht den Versendern von Dickpics?

Der unerwünschte Versand von einem Dickpic kann laut StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Kann ich für Dickpics Schmerzensgeld fordern?

Ja, grundsätzlich kann auch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dieser ergibt sich aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Strafbarkeit von Dickpics
  • Was sind Dickpics?
    • Droht für das Versenden von einem Dickpic eine Strafe?

Was sind Dickpics?

Der Versand von einem Dickpic ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden.
Der Versand von einem Dickpic ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden.

Der Begriff Dickpic setzt sich aus den englischen Wörtern „dick“ (dt. Penis) und „pic (kurz für picture; dt. Bild) zusammen und bezeichnet ein Foto von den männlichen Geschlechtsorganen. Diese werden unaufgefordert und ohne vorherige Einwilligung über Social Media an andere Personen versendet. Doch warum werden diese versendet und sind Dickpics strafbar?

Die Gründe, warum Männer Dickpics versenden, sind grundsätzlich vielfältig. Bei einer Studie aus dem Jahr 2020 wurden 1.087 Männer aus den USA, die schon einmal solche Bilder versendet haben, im Zuge einer anonymen Online-Befragung zu ihrer Motivation befragt. Eine Mehrfachnennung war möglich. Die Studie kam zu folgendem Ergebnis:

  • 82 % hofften, die Empfängerin sexuell zu erregen
  • 50 % wollten, dass sich die Empfängerin attraktiv fühlt
  • 44 % hofften, ebenfalls ein Nacktbild zu erhalten
  • 22 % wollten der Empfängerin so ihre Wertschätzung zeigen
  • 18 % waren stolz auf ihren Penis oder fanden es erregend, Bilder davon zu verschicken
  • 17 % wollten schockieren
  • 15 % wollten verängstigen
  • 11 % wollten Ekel auslösen

Ungeachtet der Intention des Absenders fühlen sich die meisten weiblichen Empfänger belästigt. Zudem ist der unaufgeforderte Versand von einem Dickpic laut Gesetz strafbar. Die Tat ist dabei dem Sexualstrafrecht zuzuordnen.

Dickpic anzeigen: So melden Sie die digitale sexuelle Belästigung!

Um eine Anzeige wegen einem erhaltenen Dickpic zu erstatten, gilt es zuerst, Screenshots als Beweis zu sichern. Anschließend sollten Sie den Absender blockieren und beim für die Kontaktaufnahme genutzten Dienst melden. Wichtig ist zudem, dass Sie die Bilder nicht weiterverbreiten, denn damit können Sie sich selbst strafbar machen. Anschließend können Sie das Dickpic zur Anzeige bringen. Folgende Angaben werden dafür benötigt:

  • Datum an welchem das Dickpic empfangen wurde
  • Genutzte Plattform (Messenger App, Social Media Account, Mail etc.)
  • Screenshot der Aufnahme
  • Namen oder Usernamen des Absenders (falls vorhanden und bekannt)
  • Eigene persönliche Daten 

Droht für das Versenden von einem Dickpic eine Strafe?

Wann liegt bei einem Dickpic eine Strafbarkeit vor?
Wann liegt bei einem Dickpic eine Strafbarkeit vor?

Der unerwünschte Versand von einem Dickpic stellt eine Straftat in Deutschland dar. Wer entsprechende Bilder also ohne eine entsprechende Einwilligung des Empfängers versendet, muss mit Konsequenzen rechnen.

Anwendung findet dabei § 184 Strafgesetzbuch (StGB). Das Wort „Dickpic“ als Straftatbestand kommt in diesem Paragraphen allerdings nicht vor, stattdessen wird grundsätzlich die Verbreitung pornografischer Inhalte geahndet. Unter § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB heißt es konkret:

Wer einen pornographischen Inhalt 
[…]
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
[…]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei einer Verurteilung muss der Täter demnach mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus können die Geschädigten einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. So verurteilte das LG Stralsund am 06.06.2024 (Az.: 4 O 19/24) einen Versender von Dickpics zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro.

Auch wenn das Versenden von einem Dickpic strafbar ist, bringen nur wenige Geschädigte dies zur Anzeige. Häufige Gründe können Scham oder die Angst vor „Victim blaming“ sein. Bei letzterem wird die Verantwortung für die Straftat dem Opfer zugeschoben. Daher braucht es mitunter etwas Zeit, um den notwendigen Mut für eine Anzeige bei der Polizei zu fassen. Damit eine Verurteilung möglich ist, gilt es allerdings, die Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Bei dem Versand von einem Dickpic tritt die Verjährung üblicherweise nach drei Jahren ein.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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