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Ist Upskirting eine Straftat in Deutschland?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2026
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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FAQ: Upskirting

Upskirting: Was ist das?

Upskirting ist laut Definition das unerlaubte Fotografieren unter dem Rock einer Person. Die genaue Bedeutung erklären wir in diesem Abschnitt.

Ist unter den Rock zu fotografieren, strafbar?

Ja, unerlaubt unter dem Rock zu fotografieren, ist eine Straftat. Seit 2021 ist diese Regelung im StGB verankert.

Welche Strafe droht bei Upskirting?

Die festgelegte Strafe reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Mehr zum Strafmaß erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Upskirting
  • Was ist Upskirting?
    • Ist Upskirting nach StGB strafbar?
    • Welche Strafen drohen bei Upskirting gemäß Paragraph 184k StGB?
  • Wo findet Upskirting meistens statt?

Was ist Upskirting?

Upskirting bedeutet, eine Person unter den Rock zu filmen, ohne deren Erlaubnis.
Upskirting bedeutet, eine Person unter den Rock zu filmen, ohne deren Erlaubnis.

Upskirting bezeichnet das heimliche Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder Kleider von Personen. Es umfasst alle Handlungen, bei denen ohne Einwilligung Bildaufnahmen vom Intimbereich einer Person angefertigt werden. Beim Upskirting hält der Voyeur (also der Täter) häufig eine Kamera oder ein Smartphone unauffällig unter den Rock, um Aufnahmen zu erstellen.

Eine Person unerlaubt unter den Rock zu filmen, verletzt die Intimsphäre und Würde der Betroffenen, es handelt sich nämlich um eine gezielte Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Im öffentlichen Raum sind besonders Frauen von dieser Form der sexuellen Gewalt betroffen.

Was bedeutet der Begriff Upskirting auf Deutsch? Der Begriff stammt aus dem Englischen. „Up“ bedeutet „hinauf“ und „skirt“ steht für „Rock“. Es bedeutet also so viel wie unter den Rock einer Person hinaufschauen bzw. fotografieren.

Ist Upskirting nach StGB strafbar?

Ohne Zustimmung unter den Rock zu fotografieren, ist strafbar.
Ohne Zustimmung unter den Rock zu fotografieren, ist strafbar.

Noch bis 2020 war Upskirting in Deutschland nicht strafbar. Das Verbot wurde in Deutschland lange gefordert. Aktivistinnen und Betroffene kämpften jahrelang dafür, diese Lücke im Sexualstrafrecht zu schließen.

Im Herbst 2020 wurde jedoch § 184k zum StGB beschlossen und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Diese Norm erweiterte den Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ im Strafgesetzbuch um einen entscheidenden Tatbestand.

Der Paragraph erfasst die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ als Sexualdelikt. Strafbar handelt, wer vorsätzlich unbefugte Bildaufnahmen erstellt von:

  • den Genitalien
  • dem Gesäß
  • der weiblichen Brust
  • der Unterwäsche, die diese Körperregionen bedeckt

Entscheidend ist, dass diese intimen Bereiche gegen Einsicht geschützt sein müssen. Das bedeutet: Die betroffene Person hat durch ihre Kleidung zu erkennen gegeben, dass sie diese Körperteile nicht öffentlich zeigen möchte. Neben dem klassischen Upskirting fällt auch das sogenannte „Downblousing“ unter diesen Paragraphen – das heimliche Fotografieren oder Filmen in Ausschnitte von Oberteilen.

Auch das Weiterverbreiten der Fotos und Videos ist beim Upskirting strafbar.
Auch das Weiterverbreiten der Fotos und Videos ist beim Upskirting strafbar.

Der Straftatbestand umfasst nicht nur das Erstellen der Aufnahmen. Neben dem Anfertigen von Upskirting-Bildern sind auch die Verbreitung, der Besitz und das Veröffentlichen solcher Aufnahmen strafbar. Upskirting-Videos unterliegen denselben rechtlichen Bestimmungen.

Wer solche Aufnahmen weiterleitet, in sozialen Medien teilt oder auf Plattformen hochlädt, macht sich strafbar und kann mit empfindlichen Strafen rechnen – auch wenn er die Bilder nicht selbst angefertigt hat.

Das bloße Hinschauen ohne Anfertigung von Bildaufnahmen fällt nicht unter § 184k StGB. Allerdings kann es je nach Umständen als Belästigung gewertet werden und andere Straftatbestände wie den der sexuellen Belästigung erfüllen.

Welche Strafen drohen bei Upskirting gemäß Paragraph 184k StGB?

Wegen Upskirting kann als Strafe sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Wegen Upskirting kann als Strafe sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Laut Gesetz wird beim Upskirting als Strafe entweder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt.

Die konkrete Strafzumessung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa ob die Tat geplant war, wie viele Aufnahmen angefertigt wurden oder ob die Bilder verbreitet wurden.

Gibt es Ausnahmen, die straflos bleiben? Ja, das Gesetz sieht in begrenztem Umfang Ausnahmen vor. Straflos bleiben Handlungen, wenn sie vorwiegend berechtigten Zwecken dienen, insbesondere:

  • Künstlerischen Projekten
  • Wissenschaftlichen Untersuchungen
  • Forschungsvorhaben
  • Lehrzwecken
  • Journalistischer Berichterstattung über Vorfälle

Diese Ausnahmen sind jedoch eng auszulegen und rechtfertigen keinesfalls heimliche Aufnahmen im Alltag.

Wo findet Upskirting meistens statt?

Beim Upskirting werden Frauen unter den Rock fotografiert, wenn sie sich z. B. auf Rolltreppen befinden.
Beim Upskirting werden Frauen unter den Rock fotografiert, wenn sie sich z. B. auf Rolltreppen befinden.

Die Täter nutzen oft die Anonymität öffentlicher Orte wie U-Bahnen, Rolltreppen oder Veranstaltungen. Die Taten sind meist geplant und werden gezielt dort begangen, wo viele Menschen sind und die Täter unbemerkt agieren können.

Die Auswirkungen auf Betroffene sind erheblich: Viele leiden unter einem massiven Vertrauensverlust, Schamgefühlen und dem Gefühl, im öffentlichen Raum nicht mehr sicher zu sein.

Wie können Sie gegen Upskirting vorgehen? Wenn Sie unter den Rock fotografiert wurden, können folgende Schritte hilfreich sein:

  • Konfrontieren Sie den Täter (nur wenn Sie sich sicher fühlen) und fordern Sie die sofortige Löschung der Aufnahmen
  • Dokumentieren Sie den Vorfall mit Datum, Uhrzeit und Ort
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – unter den Rock zu fotografieren ist eine Straftat
  • Suchen Sie Unterstützung bei Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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