Zum Inhalt springen

Körperverletzung

Logo Körperverletzung
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Leichte Körperverletzung
  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Kindesmisshandlung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Schlägerei
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Tatbestandsmerkmale
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage
  • Grenzen der Zivilcourage
  • Anwälte für Strafrecht
  • Lexikon
  • koerperverletzung.com
  • Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 29. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

FAQ: Sexualstrafrecht in Deutschland

Was ist ein Sexualdelikt?

Eine Sexualstraftat ist laut Definition eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers.

Was zählt als Sexualstraftat?

Typische Sexualdelikte sind Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Zuhälterei. Weitere Straftaten listen wir hier auf.

Was bedeutet im Sexualstrafrecht „Nein heißt nein“?

Nimmt jemand an einer anderen Person sexuelle Handlungen gegen ihren erkennbaren Willen vor oder lässt sie vornehmen, so macht er sich strafbar.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Sexualstrafrecht in Deutschland
  • Was regelt das deutsche Sexualstrafrecht im StGB?
    • Sexualstrafrecht: Dem Jugendschutz zugeordnete Delikte
    • Altersgrenzen im Sexualstrafrecht – Schutz der Minderjährigen
    • Strafmaße im Sexualstrafrecht: Tabelle mit Straftatbeständen
    • Wann verjährt eine Sexualstraftat?
  • Opferschutz im Sexualstrafrecht und Beweissicherung
    • Wenn Aussage gegen Aussage steht
    • Anwalt für Sexualstrafrecht einschalten

Was regelt das deutsche Sexualstrafrecht im StGB?

§§ 174 - 184l Strafgesetzbuch: Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung.
§§ 174 – 184l Strafgesetzbuch: Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung.

In den §§ 174 – 184l StGB definiert der Gesetzgeber strafbare Verhaltensweisen mit einem sexuellen Bezug – zum Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung.

Denn jeder Mensch hat das Recht, frei über seine sexuelle Orientierung, sexuelle Partner, Beziehungen und Praktiken zu entscheiden. Dieses Recht müssen andere Menschen respektieren.

Zum Sexualstraftrecht gehören unter anderem folgende Straftatbestände:

  • Ausbeutung von Prostituierten
  • Sexuelle Belästigung
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • Sexueller Missbrauch von Gefangenen
  • Sexuelle Nötigung
  • Sexueller Übergriff
  • Upskirting und Downblousing
  • Verbreitung pornografischer Inhalte
  • Vergewaltigung
  • Zuhälterei
  • Zwangsprostitution

Sexualstrafrecht: Dem Jugendschutz zugeordnete Delikte

Kinder und Jugendliche stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. So sind unter anderem folgende Verhaltensweise strafbar:

  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • Jugendgefährdende Prostitution
  • Jugendpornografie (Verbreitung, Erwerb & Besitz)
  • Kinderpornografie (Verbreitung, Erwerb & Besitz)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige
  • Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Altersgrenzen im Sexualstrafrecht – Schutz der Minderjährigen

Schutzaltersgrenzen im Sexualstrafrecht: Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen unter 14 Jahren sind immer strafbar.
Schutzaltersgrenzen im Sexualstrafrecht: Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen unter 14 Jahren sind immer strafbar.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen unter 14 Jahren sind immer strafbar – auch, wenn es dabei keinen Körperkontakt gab.

Jugendliche ab 14 Jahren entwickeln sich sexuell. Sie sollen und dürfen sich innerhalb eines geschützten Rahmens ausprobieren.

Ausschlaggebend für die Strafbarkeit der Handlung ist die Frage, ob …

  • zwischen dem Jugendlichen und der anderen Person ein Obhutsverhältnis (z. B. Lehrer oder Eltern) besteht oder
  • der Jugendliche tatsächlich selbstbestimmt und freiwillig gehandelt hat und
  • ob der Jugendliche unter 16 oder unter 18 Jahren alt war.

Strafmaße im Sexualstrafrecht: Tabelle mit Straftatbeständen

Strafenkatalog
Kinder­porno­grafie (Verbreitung, Erwerb & Besitz)Freiheits­strafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
… gewerbs­mäßig oder als Mit­glied einer BandeFreiheits­strafe nicht unter 2 Jahren
Sexuelle Belästigung, § 184i StGBFreiheits­strafe von bis zu 2 Jahren oder Geld­strafe
… besonders schwerer FallFreiheits­strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
Sexueller Miss­brauch von KindernFreiheits­strafe nicht unter 1 Jahr
… ohne Körper­kontakt zu dem KindFreiheits­strafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
… Vorbereitung des Miss­brauchsFreiheits­strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
… schwerer sexueller Miss­brauchFreiheits­strafe nicht unter 2 Jahren
… mit Todes­folgemindestens 10 Jahre oder lebens­lange Freiheits­strafe
Sexueller Miss­brauch von Jugend­lichenFreiheits­strafe von bis zu 5 Jahren oder Geld­strafe
Sexuelle Nötigung, § 177 V StGBmindestens 1 Jahr Freiheits­strafe
… mit Todes­folgemindestens 10 Jahre oder lebens­lange Freiheits­strafe
Sexueller Über­griff, § 177 I StGBFreiheits­strafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
… mit Todes­folgemindestens 10 Jahre oder lebens­lange Freiheits­strafe
UpskirtingFreiheits­strafe von bis zu 2 Jahren oder Geld­strafe
VergewaltigungFreiheits­strafe nicht unter 2 Jahren
… mit Todes­folgemindestens 10 Jahre oder lebens­lange Freiheits­strafe

Wann verjährt eine Sexualstraftat?

Es gibt keine einheitliche Verjährungsfrist im Sexualstrafrecht. Vielmehr muss ein Rechtsanwalt im Einzelfall prüfen, ob die Straftat bereits verjährt ist, weil in bestimmten Fällen Sonderregelungen greifen.

Laut § 78b I Nr. 1 StGB ruht die Verjährung zum Beispiel bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung „bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.“

Im Übrigen gelten die regelmäßigen Verjährungsfristen des § 78 StGB, z. B. fünf Jahre für einen sexuellen Übergriff und 20 Jahre für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

Opferschutz im Sexualstrafrecht und Beweissicherung

Ein Anwalt für Sexualstrafrecht unterstützt Opfer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Ein Anwalt für Sexualstrafrecht unterstützt Opfer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Niemand hat das Recht, einen anderen Menschen zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Die Verantwortung für eine Sexualstraftat liegt immer beim Täter.

Als Opfer sexualisierter Gewalt sollten Sie auf jeden Fall juristische und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Sie finden Unterstützung beim Weißen Ring und anderen auf Opferhilfe spezialisierte Beratungsstellen. Auch Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht stehen Opfern zur Seite.

Auch wenn Sie (vorerst) noch keine Anzeige erstatten wollen, ist es wichtig, Beweise sicherzustellen, um die Strafverfolgung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Diese Beweisführung ist bei einem Sexualdelikt von besonderer Bedeutung, weil es oft keine Zeugen für die Tat gibt und stattdessen Aussage gegen Aussage steht. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Täter aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird.

Eine Möglichkeit zur Beweissicherung ist die anonyme Spurensicherung nach einer Sexualstraftat. Bei dieser medizinischen Untersuchung werden die Spuren der Tat vertraulich und kostenfrei dokumentiert und gesichert. Das ist auch dann wichtig, wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt. Eine Anzeige ist dafür nicht erforderlich.

Opfer einer Sexualstraftat sollten die Unterstützung eines darauf spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen. So erhalten sie eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und können beispielsweise Nebenklage erheben oder Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren durchsetzen.

Wenn Aussage gegen Aussage steht

Wenn es Aussage gegen Aussage steht im Sexualstrafrecht, besteht die Gefahr, dass der (zu Recht) Angeklagte nicht verurteilt wird. Umgekehrt führt diese Situation aber auch nicht automatisch zu einem Freispruch. Wie das Urteil des Gerichts ausfällt, hängt davon ab, wem der Richter glaubt, ob er eher die Aussage des Angeklagten für glaubhaft hält – oder die des Opfers.

Diese Glaubhaftigkeit richtet sich z. B. nach folgenden Kriterien:

  • Ist die Aussage klar oder sich widersprüchlich?
  • Gibt es logische Denkfehler in der Aussage?
  • Hat das Opfer eine Motivation, um falsch auszusagen?
  • Ist die Aussage gegenüber früheren Aussagen konstant?

In einer solchen Situation sind medizinische und körperliche Untersuchungen des Opfers sowie andere forensische Beweise besonders wichtig, um die Sexualstraftat nachzuweisen.

Anwalt für Sexualstrafrecht einschalten

Ein Strafverteidiger für Sexualstrafrecht sorgt dafür, dass der Beschuldigte ein faires Verfahren erhält.
Ein Strafverteidiger für Sexualstrafrecht sorgt dafür, dass der Beschuldigte ein faires Verfahren erhält.

Ähnlich wie bei Mord und Totschlag wiegt der Vorwurf einer Sexualstraftat besonders schwer. Einerseits drohen dem Beschuldigten im Falle einer Verurteilung empfindliche Strafen.

Andererseits ist die öffentliche Verhandlung äußerst belastend und mit zahlreichen Schwierigkeiten im beruflichen und sozialen Umfeld verbunden.

Wer als Beschuldigter eine Vorladung der Polizei in Sachen Sexualstrafrecht erhält, sollte sich an eine spezialisierten Anwalt wenden. Ein Strafverteidiger hilft ihm, seine Rechte als Beschuldigter wahrzunehmen, und entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (33 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Sexuelle Belästigung, § 184i StGB: Tatbestand & Strafmaß
  • Strafverfahren: In vier Schritten zum Urteil
  • Zeugenvernehmung im Strafverfahren
  • Nebenklage im Strafverfahren: So schützen Sie Ihre Interessen
  • Welche Kosten fallen im Strafverfahren an?
  • Akteneinsicht im Strafverfahren: Gleiches Recht für alle?
  • Mittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB
  • Was ist ein Notwehrexzess im StGB?
  • Adhäsionsverfahren: Schadensausgleich im Strafverfahren
  • Berufsverbot (§ 70 StGB): Wann wird es angeordnet?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung
  • Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Erpressung
  • Fahrlässige Tötung
  • Häusliche Gewalt
  • Mobbing
  • Mord
  • Nötigung
  • Raub
  • Räuberischer Diebstahl
  • Rechtswidrigkeit im Strafrecht
  • Tatbestandsmerkmale
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Folgen Sie uns:

koerperverletzung.com auf FacebookFolgen Sie koerperverletzung.com auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2016-2025 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Über uns | Haftungsausschluss | Cookie-Einstellungen

✖ Anzeige
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie Ihren Anwalt und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
kostenlose Ersteinschätzung
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung!
§ Suchen Sie einen Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung
Anzeige