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Rechtswidrigkeit im Strafrecht einfach erklärt

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 20. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Rechtswidrigkeit laut StGB

Was bedeutet „rechtswidrig“ im Strafrecht?

Rechtswidrigkeit bedeutet laut Paragraph 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, dass die Tat „den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.“

Was heißt „Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit“?

Begeht jemand z. B. eine vorsätzliche Körperverletzung, erfüllt er den Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB. Juristen schließen von dieser Tatbestandsmäßigkeit auf die Rechtswidrigkeit des Verhaltens, weil der Täter gegen die Rechtsordnung verstößt.

Wann ist eine Straftat nicht rechtswidrig?

Die Rechtswidrigkeit entfällt im Strafrecht, wenn die Tat ausnahmsweise gerechtfertigt war. Dafür muss ein anerkannter Rechtfertigungsgrund vorliegen, z. B. Notwehr.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Rechtswidrigkeit laut StGB
  • Was ist Rechtswidrigkeit im Strafrecht? Beispiel und Definition
    • Keine Rechtswidrigkeit, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen

Was ist Rechtswidrigkeit im Strafrecht? Beispiel und Definition

Was bedeutet Rechtswidrigkeit im Strafrecht?
Was bedeutet Rechtswidrigkeit im Strafrecht?

Wer eine andere Person schlägt oder tritt, erfüllt den Straftatbestand der einfachen Körperverletzung. Wer eine fremde Sache wegnimmt, begeht einen Diebstahl. Diese Tatbestandsverwirklichung allein reicht aber noch aus, damit sich der Täter strafbar macht. Er muss auch rechtswidrig gehandelt haben. Erst auf der Stufe der Rechtswidrigkeit wird ein endgültiges Urteil über das Unrecht der Tat gefällt.

Im Strafrecht bedeutet Rechtswidrigkeit laut Definition, dass das Verhalten des Täters gegen die Rechtsordnung verstößt. Genauer gesagt: Laut § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB liegt nur dann eine rechtswidrige Tat vor, wenn sie „den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht“, wie den des § 223 StGB im ersten obigen Beispiel. Juristen sagen dazu, dass die Tatbestandsmäßigkeit die Rechtswidrigkeit indiziert.

Vereinfacht ausgedrückt: Verstößt jemand gegen die Rechtsordnung, so gehen Juristen zunächst einmal davon aus, dass dieses Verhalten rechtswidrig war.

Keine Rechtswidrigkeit, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen

Rechtswidrig handelt laut Definition des StGB nur, wer einen gesetzlichen Straftatbestand verwirklicht.
Rechtswidrig handelt laut Definition des StGB nur, wer einen gesetzlichen Straftatbestand verwirklicht.

Die Rechtswidrigkeit entfällt im Strafrecht, wenn anerkannte Rechtfertigungsgründe vorliegen. Denn in diesem Fall gilt die Tat nicht als Unrecht – sie wird vielmehr von der Rechtsordnung gebilligt, sodass sich der Täter nicht wegen des verwirklichten Tatbestands strafbar gemacht hat.

Angenommen, der Täter im obigen Beispiel wurde zuerst von der anderen Person angegriffen, und schlägt dann unmittelbar zurück, um sich zu verteidigen. Dann handelte er aus Notwehr, sodass die Rechtswidrigkeit der von ihm begangenen Körperverletzung entfällt.

Der Täter befand sich also in einer Konfliktsituation, in der ihm ein rechtskonformes Verhalten nicht zugemutet werden kann. Für derartige Notlagen hat der Gesetzgeber Erlaubnisnormen geschaffen, die die Rechtswidrigkeit im Strafrecht entfallen lassen. Sie gestatten dem Täter also ausnahmsweise ein strafbares Tun oder Handeln. Zu diesem Normen gehören:

  • rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB
  • Festnahmerecht gemäß § 127 StPO
  • rechtfertigende Einwilligung

Für den Täter hat das Vorliegen oder Fehlen der Rechtswidrigkeit enorme Bedeutung: Denn wenn seine Tat gerechtfertigt war, darf er dafür nicht verurteilt werden. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass ein Rechtfertigungsgrund vorlag, kann sie das Verfahren einstellen, weil kein Anlass für die Anklageerhebung besteht. Sie darf das Verfahren allerdings jederzeit wieder aufnehmen. Ein Freispruch ist deshalb vorteilhafter.

Exkurs zu „Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld“: Neben der Tatbestandsmäßigkeit und der Rechtswidrigkeit spielt im Strafrecht auch die Schuld des Täters eine wichtige Rolle. Denn in Deutschland gilt das Schuldprinzip, nach dem eine Strafe ohne Schuld nicht erlaubt es. Dabei geht es um die Frage, ob dem Täter seine rechtswidrige Tat persönlich vorgeworfen werden und er deshalb zur Verantwortung gezogen werden kann.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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