
Das Jugendstrafrecht hat ein wesentliches Ziel: Die hier verhängten Strafen und Sanktionen sollen vor allem eine erhebliche erzieherische Wirkung entfalten. Nicht in jedem Fall jedoch erscheint eine Jugendstrafe nach einer begangenen vorsätzlichen Körperverletzung oder anderen Delikten geboten.
Scheint es dennoch angemessen, dem betroffenen Jugendlichen ins Bewusstsein zu rufen, dass er Unrecht begangen hat und dafür geradestehen muss, sieht § 13 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Verhängung von Zuchtmitteln. Eines dieser Zuchtmittel ist der Jugendarrest. Was genau sich dahinter verbirgt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Jugendarrest
Ein Jugendarrest wird in aller Regel dann ausgesprochen, wenn der Richter keine Jugendstrafe verhängen möchte, aber eine Erziehungsmaßnahme für sinnvoll hält.
Es gibt drei Formen vom Jugendarrest: Freizeitarrest, Kurzarrest und der sogenannte Dauerarrest.
Unsere Tabelle zeigt Ihnen eine Übersicht der einzelnen Städte, welche in den jeweiligen Bundesländern eine Jugendarrestanstalt haben.
Inhaltsverzeichnis
Jugendarrest nach § 13 JGG – Zuchtmittel, aber keine Strafe
Wie bereits erwähnt soll der Jugendarrest eine Straftat, für die die Verhängung einer Jugendstrafe im Einzelfall nicht angebracht zu sein scheint, sanktionieren, wenn eine Erziehungsmaßnahme nach Ermessen des Richters dennoch sinnvoll ist.
Der straffällig gewordene Jugendliche soll gewissermaßen spüren, dass sein Handeln dennoch Konsequenzen hat, obwohl er weder eine Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe erhält. Der Jugendarrest gilt dabei als kurzzeitiger Freiheitsentzug.
Formen von Jugendarrest nach § 16 JGG
Grundsätzlich wird zwischen drei Varianten des Jugendarrests unterschieden:
- Freizeitarrest § 16 Absatz 2 JGG): Der Betroffene muss einen festgelegten Teil seiner bemessenen Freizeit in einer Jugendarrestanstalt verbringen. Häufig wählen die Richter hier gezielt ein bis zwei Wochenenden (von Samstag bis Sonntag/Montag) aus – deshalb wird diese Form auch oft als Wochenendarrest bezeichnet.
- Kurzarrest (§ 16 Absatz 3 JGG): Hierbei soll der Betroffene – ersatzweise zum Freizeitarrest – einzelne Tage im Jugendarrest ableisten, die sich an seiner beruflichen oder schulischen Tätigkeit orientieren – diese vor allem nicht beeinträchtigt wird. Diese Form von Jugendarrest kann insgesamt zwei oder vier Tage andauern (48 Stunden oder 2 x 48 Stunden).
- Dauerarrest (§ 16 Absatz 4 JGG): Der dauerhafte Jugendarrest ist entgegen der anderen beiden Formen am Stück abzuleisten. Die Dauer beträgt dabei mindestens eine, maximal jedoch vier Wochen.
Die Dauer des Aufenthalts in einer Jugendarrestanstalt kann also zwischen 48 Stunden und maximal vier Wochen liegen.
Wie gestaltet sich der Jugendarrest?
Den Jugendarrest müssen die Betroffenen nicht in normalen Jugendhaftanstalten verbringen, sondern in eigens dafür errichteten Jugendarrestanstalten oder separierten Arresträumen. Im Rahmen des Aufenthaltes sollen Sozialarbeiter, Jugendpsychologen, Pädagogen und andere Berufszweige mit den Jugendlichen arbeiten. Es gibt Gruppen- sowie Einzelgespräche, Berufsberatung u. v. m.
Der Jugendarrest soll also nicht nur als Warnschuss verstanden werden, sondern mit effektiven Erziehungsmaßnahmen kombiniert sein. Besonders beim Wochenendarrest gestaltet sich dies jedoch vergleichsweise schwierig, da Sozialarbeiter und Pädagogen zu diesen Zeiten in aller Regel nicht voll arbeiten.
Was dürfen Arrestanten – was nicht?
Handy, Internet, Fernsehen, Fast Food, Alkohol … das alles ist zudem für die Jugendlichen im Jugendarrest tabu. Folgende Gegenstände sind außerdem für die Arrestanten regelmäßig während des Aufenthaltes verboten:
- Elektronik wie Handy, Mp3-Player, Tablets, E-Bookreader, selbst gebrannte CDs usf.
- Konsumgüter wie Energydrinks, eigene Lebensmittel, Drogen, unversteuerte Zigaretten (Jugendliche unter 18 dürfen gar nicht rauchen!) usf.
- Hygieneartikel wie Nassrasierer, Rasierapparate, Haarschneider
- Behältnisse wie Glasflaschen, unter Druck stehende Spaydosen, Deoroller, Markerstifte/Edding
- potentiell gefährliche Gegenstände wie Waffen, Werkzeuge, massive Gürtelschnallen, Stahlkappenschuhe
- oftmals auch eine eigene Ausgabe des Korans; Betroffene können genehmigte Auflagen in der Bibliothek der Arrestanstalt ausleihen.
Ausgang (zu Schule, Arbeit oder Ausbildungsstätte) kann nur im Falle eines Dauerarrests gewährt werden. Bei den beiden anderen Formen von Jugendarrest finden diese Zeiten bereits vorab Berücksichtigung.
Auch Besucher sind erst ab einer Mindestarrestdauer von zwei Wochen gestattet. Maximal zwei Besucher dürfen auf einmal einen Insassen für die Dauer von maximal einer Stunde im Besucherraum treffen. Es bedarf in diesem Fall dann eines Antrags und einer Gernehmigung des Sozialdienstes. In seltenen Ausnahmen (bei drängenden Angelegenheiten) können ggf. auch Sondersprechstunden kurzfristiger vereinbart werden.
Lässt sich der Jugendarrest umwandeln?
Wurde einem Betroffenen die Ableistung von Jugendarrest auferlegt, fragt sich der ein oder andere schon mal, ob er den Jugendarrest vielleicht doch in eine Geldstrafe umwandeln kann. Grundsätzlich sieht das Jugendstrafrecht bei Körperverletzung und Co. jedoch keine Möglichkeit zur Umwandlung des Jugendarrests vor.
Ändern sich die Umstände nach rechtskräftiger Entscheidung, die einen Dauerarrest nicht mehr begründen, kann dieser ggf. durch Ermessen des Gerichts in einen Freizeit- oder Kurzarrest umgewandelt werden. Im Zweifel können die Richter sogar ganz von der Vollstreckung absehen.
Wann und wo müssen Betroffene den Jugendarrest antreten?
Wird einem Jugendlichen Jugendarrest zugewiesen, so erhält er mit Rechtskraft der Entscheidung eine Ladung. In dieser ist angegeben, zu welchem Zeitpunkt er sich in Arrest begeben und in welche Jugendarrestanstalt er muss.
Ist seit Rechtskraft der Entscheidung bereits mehr als ein Jahr vergangen, ist die Vollstreckung von einem verhängten Jugendarrest nicht mehr zulässig (§ 87 Absatz 4 JGG).
Wie viele Jugendarrestanstalten gibt es in Deutschland?
Aufgrund der notwendigen Abgrenzung von den Strafvollzugsanstalten wurden in den letzten Jahren immer mehr Jugendarrestanstalten errichtet. In folgenden Städten gibt es eine Jugendarrestanstalt:
Bundesland | Stadt |
---|---|
Baden-Württemberg | Göppingen Rastatt |
Bayern | Hof an der Saale Landshut München Nürnberg Würzburg Landau an der Isar |
Berlin | Berlin-Lichtenrade |
Hamburg | Gefängnisinsel Hahnöfersand |
Hessen | Gelnhausen |
Mecklenburg-Vorpommern | Neustrelitz Wismar |
Niedersachsen | Göttingen Neustadt am Rübenberge Emden Nienburg an der Weser Verden |
Nordrhein-Westfalen | Bottrop Düsseldorf Essen Lünen Remscheid Wetter an der Ruhr |
Rheinland-Pfalz | Worms |
Saarland | Lebach Ottweiler |
Sachsen-Anhalt | Halle |
Schleswig-Holstein | Neumünster |
Thüringen | Arnstadt Weimar |
Any sagt
Mein 23 Jähriger Sohn kam vor 2 Wochen in dem Arrest .Er muss absitzen weil er seine Verhängten Sozialstunden nicht fertig gemacht hat.
Heute erfuhr ich es erst , durch ein Brief den er mir schrieb.
Er bat mich ihm Briefmarken zu schicken .Das tue ich mit einem Brief, aber habe gehört es würde manchmal über 2 Wochen dauern bis der Brief ankommt. Er ist dann evtl schon raus .Ist das so ?
Und wie ist es mit telefonieren? Darf er mich nicht anrufen? Ich denke das er die Nummer nicht auswendig weiss
Julia sagt
Wie hat es deine Tochter damals überstanden ? Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Nicole sagt
Hallo mein 20 Jähriger Sohn muss morgen in den Arrest wegen einer Corona strafe von 260 Euro.. Er hat vor kurzen sein Jop verloren und hat auch das Geld nicht um dort hin zu fahren . Ich kann ihm nicht helfen,da ich seit einem Unfall Rente bekomme ..Was Passiert wenn er morgen da nicht auftaucht?
me sagt
Was wäre, wenn die Polizei meinen minderjährigen Sohn wegen eines Streits zwischen Kindern willkürlich angriff und ich Angst hatte, den Vorfall zu melden, aus Angst, die Polizei würde meinen Sohn einer erfundenen Geschichte beschuldigen, wie mir die Leute erzählten, weil er ein Ausländer ist? Vor drei Jahren, aber ich habe Zeugen, verteidigte mein Sohn seinen Kollegen gegen die Angreifer, die Polizei jagte ihn zur Tür des Hauses und griff ihn von hinten an und zwang ihn zu Boden und brach ihm die Nase, bevor sie die Geschichte verstanden und die Nachbarn haben das gesehen, dann brachten sie ihn zur Polizei und zogen ihn mehrere Stunden lang aus, und als ich nach dem beleidigenden Polizisten auf der Polizei fragte, sagten sie mir nicht seinen Namen
S. Schuster sagt
Selbst wenn eine Tat schon länger her ist und eine positive Entwicklung zu sehen ist (meine Tochter besucht demnächst das Gymnasium), soll meine Tochter zwei Wochen in Arrest. Vergehen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dazu soll sie noch zwei Wochen Sozialstunden ableisten. Natürlich bin ich dafür, dass Polizeibeamte in unserem Land geschützt werden, aber meine Tochter war gerade 14 Jahre alt und mitten in der Pubertät. Hätte da nicht ein Wochenende in Arrest gereicht. Ich habe Angst, dass sie einen erheblichen Entwicklungsschaden davonträgt. Zwei Woche können so viel Schaden bei einem Kind anrichten. Als Mutter bist du völlig machtlos und musst hoffen, dass das Kind so stark ist, dass sie diesen Aufenthalt so gut wie möglich übersteht.
Ich bin keine Helicoptermutter und ich verwöhne mein Kind auch nicht. Aber ich zweifle an den Nutzen, den der Aufenthalt für meine Tochter bringen d soll. Soll es Abschreckung sein? Wenn ja, wo vor? Meine Tochter hat nicht vor, wieder straffällig zu werden. Es sei denn, sie lernt im Arrest Jugendliche kennen, die sie negativ beeinflussen.. Dann werde ich als alleinerziehende Mutter auch noch bestraft. Danke lieber Staat, dass ihr mir meine Erziehungsbemühungen der letzten Jahre kaputt macht und ich evtl. wieder von vorne anfangen kann.